Aus dem Perlentaucher:
Auf Zeit online erzählt die gebürtige Magdeburgerin Annett Gröschner, wie überrascht sie war, ausgerechnet bei einer Veranstaltung im weißrussischen Minsk zum ersten Mal von der europäischen Bedeutung des Magdeburger Rechts zu hören (die gerade auch durch eine Ausstellung gewürdigt wird). “Das Magdeburger Recht hatte sich gegen Ende des 12. Jahrhunderts aus einem Markt- und Kaufmannsrecht entwickelt und gilt als Baustein des modernen Europas, weil es die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsordnungen entscheidend mitgeprägt hat. Sein Erfolg lag auch daran, dass es nicht festgeschrieben war. Es gab nicht – wie heute üblich – eine konkrete Kodifikation, sondern war ein ‘im Einzelfall sehr variables Konglomerat von Normen und Rechtsvorstellungen’. … Mit den Stadtgründungen verbreitete es sich bis weit nach Osteuropa. Rund 1.000 Städte wandten es an, darunter Breslau, Krakau, Vilnius, Buda und Kiew. Westlichster Ort war Quedlinburg im Harz, östlichster Charkiw in der Ukraine.”
#rechtsgeschichte
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. September 2019). Magdeburger Recht. Archivalia. Abgerufen am 20. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/c9yj