“Fünf schwer bewaffnete Männer sind auf dem Foto zu sehen, ihre Gesichter maskiert mit Sturmhauben und schwarzen Tüchern. Das Bild gehört zu einem Artikel der Deutschen Welle, in dem es um Waffenlieferungen an den so genannten Islamischen Staat geht. Und tatsächlich: Wer genau hinschaut, erkennt auf zwei Mützen IS-Logos samt Schriftzug.
Mokhmad A. aus Bayern teilte den Artikel letztes Jahr auf Facebook. Dafür und für das Posten zweier Videos hat ihn das Amtsgericht Augsburg nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Der IS ist in Deutschland seit 2014 verboten, dementsprechend steht auch das Verbreiten seiner Symbole unter Strafe. Die Deutsche Welle, die das Foto online stellte, habe sich hingegen nicht strafbar gemacht. ”
Ein absurdes Urteil, das einmal mehr zeigt, wie verrottet die deutsche Justiz ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. August 2019). Geldstrafe für geteilten Link. Archivalia. Abgerufen am 20. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c9xh