https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-08/soziale-medien-facebook-hassrede-post-gerichtsurteil
Man darf zweifeln, wer unfähiger ist: die Journaille, die diese dpa-Meldung ohne Aktenzeichen verbreitet, oder das Landgericht Stuttgart, das weder eine Pressemitteilung noch einen Urteilstext bereithält. Merke: Wer Gerichtsentscheidungen ohne Aktenzeichen (wenn bekannt) verbreitet, braucht sie gar nicht zu verbreiten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2019). Facebook darf Hassrede gegen Migranten löschen. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c9x0