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Transparenz in Hannover sollte 2008 nicht sein

Am 8 Januar 2008 kurz vor den Landtagswahlen in Niedersachsen sollte das der Staatskanzlei in Hannover direkt untestehende Landesarchiv durchsucht werden.
Ministerpräsident war der heutige Bundespräsident.
Es sollten insgesamt 5 Durchsuchungen vollzogen werden: Landesarchiv Hannover, Staatsarchiv Bückeburg, Privatwohung A, Büro B und Privatwohnung C.
Sie wurden abgesagt. Der Staatsanwalt teilte mir unaufgefordert mit, dass die Absage der Durchsuchungen nichts mit den Landtagswahlen in Niedersachsen zu tun hätte.
Ich hatte ihn nicht danach gefragt.
Die Durchsuchung einer Dependance der Staatskanzlei i.w.S. durch das LKA Brandenburgs hätte aus rechtlichen Gründen dem amtierenden niedersächsischen Ministerpräsidenten vorher mitgeteilt werden müssen. Das ist so, wenn landesfremde Behörden ermitteln. Ich muss davon ausgehen, dass der Ministerpräsident von der Aktion vorher informiert wurde.
Die Durchsuchung sollte auf den 5 Februar 2008 verschoben werden.
Wahlen zum niedersächsischen Landtag fanden am 27.1.2008 statt.
Durchsuchungen unterblieben. Transparenz war nicht erwünscht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
vierprinzen (11. Januar 2012). Transparenz in Hannover sollte 2008 nicht sein. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmk4


2 Gedanken zu „Transparenz in Hannover sollte 2008 nicht sein“

  1. Fragezeichen Von wem (LKA Brandenburg?) sollte das Landesarchiv aus welchem Grunde durchsucht werden? Nicht alle Leser haben die komplette Geschichte der Vier-Prinzen im Gedächtnis präsent, daher sollte, gerade weil hier wieder das Thema Wulff aufgegriffen wird, auch für “Nichteingeweihte” der Zusammenhang klarer, aber zumindest kurz, dargestellt werden

    1. An den Rattenfänger Die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder (Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität) ermittelte (234JS 31529/03 u. 234JS 37993/07) wegen des Anfangsverdachts auf Betrug und Urkundenunterdrückung. Im Rahmen diverser Anträge auf Feststellung der Berechtigung gemäss EALG (Ausgleichsleistungs- und Vermögensgesetz), wegen Ansprüchen aus der Bodenreform 1945, konkret Gut Sewekow in Brandenburg (ehemals Preussen), bestand der Anfangsverdacht, dass versucht worden sei, das zuständige Landesamt in Brandenburg zu täuschen. Erbrechtlich relevante Unterlagen sollen unterdrückt worden sein. Zur Aufklärung sollten die Findbücher in den Staatsarchiven Hannover und Bückeburg beschlagnahmt werden. Funde aus dieser Aktion sollten auch an die Staatsanwaltschaft Schwerin übergeben werden die aus ähnlichem Anlass wegen beim Landesamt Schwerin gestellter Ansprüche ermittelte.

      Summa summarum: es sollte aufgrund der von Staatsarchiven verwahrten Urkunden geprüft werden, ob die den öffentlich rechtlichen Anspruch begründenden vorgetragenen Tatsachenbehauptungen zutrafen oder nicht.

      Diese Nachprüfung hat nie stattgefunden.

      Wer glaubt es ginge nur um irgendwelche läppischen Pfennigbeträge der irrt.

      Die Feststellung der Berechtigung hatte Auswirkungen auf Ansprüche nach der Flächenerwerbsverordnung. Das fast 1000 hektar grosse Gut Boldebuck konnte vom Berechtigten verbilligt von der BVVG erworben werden.

      Die Feststellung der Berechtigung hätte folgende “Erwerbsvorgänge” in Frage gestellt:

      Kauf des Palais Schaumburg durch die Wehrmacht im Jahr 1939
      Verkauf Steinhuder Meer an Land Niedersachsen
      Verkauf Fürstenhof in Bad Eilsen an LVA
      Gut Steyrling in Österreich 10.000 hektar wäre rückabzuwickeln
      Kunstübretragungen an Karl Haberstock
      Vries Skulpturen im Bode Museum (Schätzwert 20 Mio euro)
      ……..

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