Fotografieren von Akten erlaubt

…in polnischen Staatsarchiven
Laut einer Mitteilung des Generaldirektors der polnischen Staatsarchive vom 22.12.2011 ist dort das “eigenständige Kopieren von Archivalien mit eigenem Gerät” erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 75% einer Archiveinheit kopiert werden, und die Kopien dürfen nicht publiziert oder sonst vervielfältigt werden. Gebühren fallen nicht an!

http://www.archiwa.gov.pl/images/stories/zalacznik8a-2.pdf


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