[Preprint] Dieter Scheler: Stadt und Kirche, Land und Herrschaft am Niederrhein in Mittelalter und anbrechender Neuzeit. Gesammelte Studien, hrsg. von Hiram Kümper unter Mitarbeit von Andrea Berlin. (Studien zur Geschichte und Kultur Nordwesteuropas Bd. 30). Münster/New York: Waxmann 2019, 275 S. mit 1 farbigen Abb.; 39,90 €
[29.3.2020 Erschienen in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 222 (2019), S. 395-396 PDF]
“Heute ist der Niederrhein eine stille grüne Gegend, nicht anders als das Land jenseits der Grenze”. So beginnt der erste, dem Raum Niederrhein im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit gewidmete Beitrag, eine meisterhafte Skizze, in diesem Band mit 17 gesammelten, klug ausgewählten Aufsätzen des Bochumer Mediävisten Dieter Scheler, die in den Jahren 1987 bis 2013 erschienen sind.
In “Köln oder Brüssel: die heimlichen Hauptstädte von Kleve-Mark” geht es um Johann I. von Kleve-Mark am burgundischen Hof; sonst stehen Bedienstete (Juristen), der amtmannfähige Adel, Bürger, Großbauern und die Landpfarrer im Vordergrund. Die Erforschung der Adelsgeschichte profitiert von den Untersuchungen zum Adel in Kleve und Geldern als “Stützen der Herrschaft”, zu “Adel und Amt” und zu Adeligen als landesherrlichen Kreditgebern (eine 1994 angekündigte Monographie zu Kleve-Mark “Kredit, Amt und Familie”, so S. 82 Anm. 3, ist nie erschienen). Bei der Analyse des ländlichen Grundbesitzes liegt der Akzent auf dem Stadt-Land-Verhältnis, ausgearbeitet in Fallstudien zu Bislich bei Wesel, zu Kalkar und zum Weinbaugebiet bei Bonn und Godesberg.
Die in zwei Aufsätzen erörterte Rekrutierung des Niederklerus anhand der Quellen des kölnischen Archidiakonats Xanten wurde wesentlich von der Patronage geprägt. Xantener Quellen, nämlich Rechnungen aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts und eine Schrift des Xantener Dekans Arnold Heymerick über die Viktorstracht 1487, liegen ebenfalls der Studie über das Xantener Kapitel des 15. Jahrhunderts zugrunde. Heymerick, dessen Schrift über die Überreichung der Goldenen Rose an Herzog Johann von Kleve 1489 Scheler 1992 edierte, wird in einem Vortrag aus dem Jahr 2011 porträtiert: Niederrheiner, Römer, Humanist. Die Viktorstrachten vor allem von 1464 und 1487 bearbeitete Scheler bereits 1987 in: Die Xantener Viktorstracht: Wallfahrt, Politik und Kommerz am Niederrhein im 15. Jahrhundert. Über den Niederrhein hinaus greift der kurze Beitrag, in dem sich Scheler allgemein mit spätmittelalterlichen Prozessionen beschäftigte. Nicht nur regional aus dem Rahmen fällt, was Scheler 2013 über den Benediktiner Louis de Blois (1506-1566) schrieb: Zur Ästhetik der Devotio moderna.
Schelers Texte sind jargonfrei, sie sind gut lesbar und doch quellennah. Drei enthalten kurze Quellenbeigaben. Anhang zur Abhandlung über Kalkar ist eine Urkunde Herzog Johanns von Kleve-Mark vom 28. April 1458, in der dieser die Benutzung der Mark regelte, die Kalkar und den Erbgenossen von Hanselaer gehörte (S. 139-141). In “Liturgie und Pfründe” zeigt Scheler, dass der Xantener “Liber Ordinarius” und das “Registrum redituum et pensionum” aus dem 13. Jahrhundert von dem Stiftsscholaster Hermann Kris stammen. Beigegeben ist die bemerkenswerte lateinische Einleitung zum “Registrum” (S. 206f.) und eine Seite aus dem Kalender (Oktober, S. 208). Laut Abbildung von Bl. 29r (S. 209) muss es “camerlingis” statt “camerlingi” heißen. Die beiden Auszüge (Kapitel 28 und 29) aus dem “Canon vitae spiritualis” des Louis de Blois (S. 260-262) sind der Kölner Ausgabe 1606 entnommen, keine besonders gute Textgrundlage (die Erstausgabe Löwen 1568 ist inzwischen online konsultierbar).
Wie man auf der universitären Homepage Schelers erfährt, ist das abschließende Schriftenverzeichnis (S. 271-275) unvollständig. Es fehlen nicht nur zwei kurze Artikel im Handbuch der historischen Stätten, sondern auch eine Darstellung zur Geschichte in einem Einführungswerk 1998 und ein anscheinend 2013 im “Portal Rheinische Geschichte” online veröffentlichter Artikel über Heymerick, der weitgehend identisch ist mit dem abgedruckten Vortrag von 2011. Bei dem Aufsatz “Wie ein hessischer Philologe zum Vater der bergischen Geschichte wurde” fehlt der vorangestellte Name der behandelten Person: Wilhelm Crecelius. Scheler hat meistens in Sammelbänden publiziert, aber nie in den Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein.
Die Texte wurden bis auf vereinzelte Nachträge von Arbeiten, die seinerzeit noch nicht gedruckt vorlagen, anscheinend unverändert wiedergegeben. Dass “Tot synen profyte: Grundbesitz zwischen Stadt und Land am Niederrhein im späten Mittelalter” (S. 93-116, zuerst in: Wesel. Beiträge zur Stadtgeschichte II, 1993, S. 11-132) ursprünglich einen anderen Titel trug – weggelassen wurde “am Beispiel von Bislich” – und der gesamte umfangreiche Quellenteil mit Deichordnung, Erbebuch und Deichrollen (letztere edierte Martin W. Roelen) gestrichen wurde, hätte der Herausgeber anmerken müssen.
Dem gediegenen Band hätte man ein Register gewünscht und eine bessere Korrektur, denn die “strukturelle Schwäche dieser spätmittelalterlichen Kuhformen” (S. 238, in fine) ist doch recht peinlich.
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Klaus Graf (26. August 2019). Stadt und Kirche, Land und Herrschaft am Niederrhein. Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c9vu