Welche Beschränkungen lässt das Archivrecht bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben zu national-sozialistischem Massenmord zu?

https://www.gedenkort-t4.eu/de/blog/welche-beschraenkungen-laesst-das-archivrecht-bei-wissenschaftlichen-forschungsvorhaben-zu

“Dr. Erhart Körting beschäftigt sich in diesem Beitrag mit einem Themenfeld, das viele, die zu den NS-„Euthanasie“-Verbrechen und verwandten Themen forschen, gut kennen: Archive und Datenschutz. Konkreter Anlass dafür war ein Streit einer unabhängigen Forschungseinrichtung mit einem Staatsarchiv darüber, ob es rechtmäßig sein kann, wenn das Archiv sich weigert, Kopien oder Scans anzufertigen.

Dr. Körting, von 1992 bis 1997 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und Senator a.D. des Landes Berlin, kommt zum Schluss, dass dies die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht hergeben. Dieser Text ist auch interessant wegen seiner klaren Argumentation, was die Nennung von Namen von Opfern und Tätern betrifft.”

Auszug: “Zeitweise Schwierigkeiten gab es bei der Zusammenarbeit des Forschungsträgers mit dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover. Der Zugang zu den Akten ist zwar vom Landesarchiv in Hannover den Wissenschaftlern gewährt worden. Ursprünglich hatte das Landesarchiv auch Reproduktionen aus den Archivalien angefertigt. Dann wurde den Wissenschaftlern mitgeteilt, dass „die Anfertigung von Reproduktionen aus Archivalien, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind“, grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht mehr möglich ist. Später wurde auf Ziffer 14.5 Buchstabe d) der Verwaltungsvorschriften verwiesen, nach der eine Auflage gegen die Nutzer möglich ist, die Herstellung von Reproduktionen des Archivguts zu verbieten.

Seitdem erhielt der Verein vom Landesarchiv in Hannover keine Kopien mehr aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten und den gerichtlichen Strafakten, die dort archiviert sind. Die Forschungsarbeit wurde damit wesentlich erschwert und verzögert. Der niedersächsische Fall hat sich mittlerweile durch eine Vereinbarung des Landesarchivs mit der nutzenden Forschungsgruppe erledigt.”

Körting weist auf einen eigenen Beitrag hin:

„Wiederherstellung des ‚Personseins’ von Opfern der NS-Euthanasie von 1939 bis 1945“, in: Gedenken und Datenschutz, hrsg. von Andreas Nachama und Uwe Neumärker, Berlin 2017, S.19 ff.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search