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Dokumentation nicht zwingender Bestandteil von Ausgrabungen?

“Das Innere der Klosterkirche [St. Gallen, KG] wurde restauriert, und auf Druck der Eidgenössischen Denkmalpflege wurden archäologische Ausgrabungen durchgeführt. Diese Ausgrabungen leitete der Archäologe Hans Rudolf Sennhauser. Der emeritierte ETH-Professor ist heute 88 Jahre alt. Er gilt als Pionier der Schweizer Mittelalterarchäologie – und Koryphäe seines Fachs.

Die Dokumentationen der Ausgrabungen hat Sennhauser allerdings nicht dem Katholischen Konfessionsteil St.Gallens übergeben, der die Grabungen damals zusammen mit dem Bund finanzierte. Die Unterlagen – Fotos, Skizzen, Forschungstagebücher – sind im Besitz der Stiftung für Forschung in Spätantike und Mittelalter, die Sennhauser, wohnhaft im aargauischen Bad Zurzach, präsidiert. Und dort werden sie auch bleiben. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden. Es hat den erst­instanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Bad Zurzach gekippt. Dieses hatte im Herbst 2017 befunden, Sennhauser müsse die Unterlagen an den Kanton St.Gallen aushändigen. Nun darf er sie definitiv behalten. Der Kanton verzichtet gemäss Medienmitteilung darauf, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Der Kanton St.Gallen versuchte geltend zu machen, dass zwischen ihm und dem Archäologen Sennhauser ein Vertragsverhältnis bestand – und dass die Dokumentationen Ausgrabung Teil dieser Arbeiten waren. Das Obergericht aber urteilte, dass «Forderungen aus einem allfälligen Vertragsverhältnis mittlerweile verjährt» seien. Ausserdem beurteilte es eine Dokumentation nicht als zwingenden Bestandteil von Ausgrabungen.

Mit dem Urteil endet ein weiteres Kapitel in einem langjährigen Streit zwischen Hans Rudolf Sennhauser und mehreren Kantonen.”

Über diese Ignoranz des Gerichts kann man nur den Kopf schütteln.

Quelle: Appenzeller Zeitung vom 15.08.2019 Seite 31

Frühere Berichterstattung:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=sennhauser&submit=Suchen


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. August 2019). Dokumentation nicht zwingender Bestandteil von Ausgrabungen? Archivalia. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c9uk


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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