Volker Rieble ist in der FAZ mutig und nennt den Namen der Plagiatorin, die zeitweilig sogar Vizepräsidentin der Uni Flensburg war:
“In seinem Bankenunionsurteil vom 30. Juli 2019 belegt das Bundesverfassungsgericht in Randnummer 139 seine Auffassung mit drei Literaturzitaten. Führend zitiert wird „Gaitanides, Das Recht der Europäischen Zentralbank, 2005, S. 199 ff“. Dumm nur: Jene im ehrwürdigen Mohr Siebeck Verlag erschienene Habilitationsschrift ist von Plagiaten durchsetzt, wie in der Dokumentation „Vroni Plag Wiki“ nachzulesen ist.
Die Autorin […] hat sich mit einem Doppelplagiat in Dissertation (unter dem Geburtsnamen) und Habilitation in Frankfurt den Zugang zur Professur in Flensburg erschwindelt. Nach Aufdeckung hat sie das Weite gesucht, auf den Lehrstuhl verzichtet, Habilitation und Privatdozentenrecht wurden von der Heimatuniversität aberkannt.
Der Schaden für die Wissenschaft bleibt: Erstens ist nun klar, dass und wie leicht man eine Professur durch Wissenschaftsbetrug erlangen kann. Zweitens bleiben die plagiatorischen, also betrügerisch-täuschenden Werke in den Bibliotheken und werden zitiert. Jede Zitation eines plagiatorischen Werkes entwertet die Vorbilder und verschafft der Plagiatorin eine Zitierehre, die nicht ihr, sondern dem primären Autor zukommt. Der vom Bundesverfassungsgericht zitierte Abschnitt lehnt sich nach den Erkenntnissen von Vroni Plag Wiki an eine Dissertation von Jan Endler an; dieser findet im Urteil fatalerweise keine Erwähnung. Das zeigt die Verdrängungsfolgewirkung des Plagiats.”
Die Autorin verfolgt “Journalisten, die über den Fall berichten – weil sie in der wahrheitsgemäßen Aufdeckung des Plagiats eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes sieht.” Auch ich erhielt in dieser Sache Post von einer Rechtsanwaltskanzlei und habe daraufhin den Namen entfernt.
Rieble weist auf ein hier noch nicht gemeldetes einschlägiges Urteil des
VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.03.2019 – 4 K 3092/18 (openjur)
hin: Der Entzug der Habilitation ist rechtskräftig. Ein freiwilliger Verzicht ist (anders als bei dem Titel Privatdozentin) nicht möglich.
Rieble ist zuzustimmen: “Das dem Bundesverfassungsgericht unterlaufene Missgeschick zeigt: Solange Plagiate in der Welt sind, als Bücher oder Zeitschriftenartikel ohne „Produktwarnung“ im Bibliothekskatalog vorgehalten werden, so lange wird aus ihnen zitiert. Damit wirken sie infektiös – auf das Wissenschaftssystem und hier auf die Judikatur. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist beschmutzt, weil es mit dem Plagiatzitat Autorenunrecht in das eigene, dem Recht verpflichtete Judikat aufnimmt.”
Danke an JZ.
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Beschmutzt: Uni Flensburg. Von SLOFan – Template:Fotograf: Christian Berger im Auftrag der EUF, CC BY-SA 4.0, Link
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Klaus Graf (17. August 2019). Bundesverfassungsgericht zitiert Plagiat. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c9u3
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