Unsinnig, so etwas (nur) in einer Dropbox zu lagern. Professor Löffler hätte sicher Möglichkeiten, ein Open-Access-Repositorium oder das Internet Archive zu nutzen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. August 2019). Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Lindau. Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c9sm
Interessant wäre die Nennung der Quelle/Mailingliste des Links.
Mehr gerne von mir im direkten Dialog: frank@leiprecht.de
Nun, Prof. Dr. Löffler hat die Datei explizit für die Mailinglisten und einige andere Adressaten freigegeben. Dort ist eine Verlinkung mit einer Dropbox sinnig. Ob die Kommission für bayerische Landesgeschichte die Datei auf ihre Internetseite einstellt ist deren Entscheidung. Archivalia.hypotheses.org stand übrigens nicht auf der Liste.
Wenn Sie nicht wollen, dass man auf öffentlich zugängliche Dateien verlinkt, dürfen Sie keinen öffentlichen Link posten. Sie schaden mit Ihrem widerlichen Copyfraud-Getue der Allgemeinheit und das nicht zum ersten Mal.
Dass ich mir mit der Digitalisierung und der Verfügbarmachung ein Schutzrecht anmaße ist eine Behauptung. Mit dem Banner “Digitalisiert durch…” wird kein Schutzrecht generiert, sondern schlichtweg ein Hinweis auf den- bzw. diejenigen gegeben der die Digitalisierung vorgenommen hat. Ob sie das nun widerlich finden oder nicht interessiert mich nicht. Eine Mailingliste stellt übrigens nicht die Öffentlichkeit dar, sondern erst eine Webseite wie z.B. Archivalia.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal still sein. Selbstverständlich ist auch eine geschlossene Mailingliste bei großer Personenzahl öffentlich. Das ist aber egal, denn es geht um den öffentlichen Link.
Wie ist das denn nun mit Ihrem Vorwurf des Copyfraud?