Mit einer großen Überschrift: Das Stadtarchiv Konstanz “steht allen offen, die ein berechtigtes Interesse an der Konstanzer Stadtgeschichte mitbringen”.
https://www.konstanz.de/start/kultur+_+freizeit/stadtarchiv.html
Otto und Ottilie Normalverbraucher haben nicht die geringste Ahnung, was ein berechtigtes Interesse ist.
Ich kenne ja einige kommunale Archivsatzungen, aber Konstanz formuliert besonders restriktiv und hat seinen Duden verlegt:
Das Stadtarchiv Konstanz kann jedermann benutzen, der ein berechtigtes Interesse hat, dass auf Verlangen glaubhaft zu machen ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. August 2019). Wie schrecke ich Besucher*innen schon auf der Homepage ab? Archivalia. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c9rs