Auswertung der Kurzumfrage
http://infobib.de/blog/2012/01/20/ergebnisse-wessen-inhalte-durfen-ins-institutional-repository
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/64025890
37 Antworten gabs (überwiegend UBs). 23 davon sind der Ansicht, dass das Werk von Wissenschaftlern in ihrem IR nicht zerrissen wird. Eine ziemlich unbelegte Meinungsäußerung, mit der man wenig anfängt.
10 IRs nehmen tatsächlich ungern Arbeiten vor dem Eintritt des Autors in die eigene Institution. Das ist ein höherer Anteil als ich dachte und natürlich aus Sicht von OA völlig unsinnig.
In 22 IRs muss sich der Wissenschaftler eine andere OA-Bleibe suchen.
Lesenswert auch die Kommentare. Insgesamt bestätigt mich die Auswertung in meiner IR-Skepsis.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Januar 2012). IRrweg IRs: Wessen Inhalte dürfen ins Institutional Repository? Archivalia. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmhz
Bestätigung? Nur, wenn man IRs die Aufgabe zuspricht, als Bibliographie zu dienen. Da würde ich aber wiedersprechen.
Man muss m.E. sauber trennen zwischen (Hochschul)Bibliographien und Repositories. Erstere können und sollten in der Lage sein, dem Autoren sein persönliches Schriftenverzeichnis zu liefern. Egal, ob es nun auf einem oder auf mehreren Repositories liegt.
Denn das Problem des “zerrissenen” Werks ist ja keines, das für IRs spezifisch wäre. Hat man ein Fachrepository, können dort normalerweise auch nur Schriften des jeweiligen Faches abgelegt werden. Arbeitet man in verschiedenen Disziplinen, hat man auch dort ein zerrissenes Werk. Eine Hochschulbibliographie, die nur anderswo vorhandenes nachweist, kann hier als zentrale Sammelstelle dienen.
Wo eine Datei liegt, ist zweitrangig. Wichtiger ist die Verfügbarkeit.
Siehe dazu ?p=10130