Das LG Nürnberg-Fürth (JurPC, DOI geht nicht) befand dazu:
Die Äußerung des Nutzers „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“, die zur Sperrung des Twitter- Accounts führte, ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfasst. Es handelt sich erkennbar um die Äußerung eines bloßen Werturteils und nicht um die Behauptung unwahrer Tatsachen. Dabei ist bei satirischen Äußerungen zunächst der Aussagekern, d.h. der hinter dem wörtlichen Gehalt der Äußerung stehende Aussagegehalt zu ermitteln und zu bewerten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Juli 2019). AfD-Wähler: Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben! Archivalia. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c9pa