https://www.sueddeutsche.de/kultur/eugh-sampling-pelham-kraftwerk-1.4544514
“Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um Musik-Sampling zwischen dem Produzenten Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk ein wichtiges Urteil gesprochen. Die Richter in Luxemburg teilten mit, dass Sampling zwar einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolge. Die Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form, stelle jedoch auch ohne Zustimmung keinen Rechtsverstoß dar – ein Urteil zugunsten von Moses Pelham.
In dem mehr als 20 Jahre alten Rechtsstreit geht es um eine Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück “Metall auf Metall”, die der Produzent Moses Pelham für den Song “Nur mir” von Sabrina Setlur verwendet hatte.”
Ein reaktionäres Urteil, wenn man beispielsweise
liest. Die freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ist faktisch abgeschafft, abgesehen von der “Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form”.