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Pfaffe pfaselt in Sachen Grabsteinfotos

http://www.derwesten.de/staedte/plettenberg/grabsteinfotos-stehen-im-internet-id6265416.html

Hätten Sie gedacht, dass im Internet Hunderte von Grabstein-Fotos der heimischen Friedhöfe am Hirtenböhl und in Holthausen zu finden sind? Interesse an den Grabsteininschriften haben Ahnenforscher, die an aktuelle Geburts- und Sterbedaten anders nicht herankommen.

Reichlich erstaunt zeigt sich Pfarrer Dietmar Auner von der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg über dieses Internet-Angebot. „Hier nimmt man keine Rücksicht auf die Trauer der Menschen“, erachtet er die gesetzlichen Zeiten für den Datenschutz (30 Jahre nach dem Sterbetag) als richtig und sinnvoll. „Ich verstehe zwar das Interesse von Familienforschern an Familien-Daten, schließlich sind sie das Gedächtnis des Volkes, aber an die Gefühle der Hinterbliebenen denkt man wohl nicht.“

Auner will sich mit dem Landeskirchenamt in Verbindung setzen und nachfragen, wie die Meinung der Kirche zu den Grabstein-Fotos ist. Schließlich handelt es sich um Kirchengelände. Für solche Fotoserien müsste man seiner Auffassung nach eine Genehmigung einholen.

Kirchengesetze sind aus meiner Sicht keine richtigen Gesetze, und nach den richtigen Gesetzes dieses Landes endet der Datenschutz mit dem Tod des Betroffenen, die kommerzielle Komponente des postmortalen Persönlichkeitsrechts 10 Jahre nach dem Tod, desgleichen das Recht am eigenen Bild. Archivrechtliche Schutzfristen variieren: 10-30 Jahre nach dem Tod.

Ich kann auch nicht im mindesten erkennen, wieso das Gefühl der Hinterbliebenen verletzt wird, wenn man öffentlich zugängliche Daten auf öffentlich zugänglichen Friedhöfen fotografiert und im Internet zugänglich macht. Hauptsache verbieten, Bedenkentragen …

Update: Damit das Prinzip der Alitteration auch denjenigen klar wird, die hier herummobben statt sich ein eigenes Forum zu suchen, habe ich die Überschrift durch einen Buchstaben ergänzt. Wer mit so ungeheurem moralischem Anspruch wie die Kirchen auftritt, muss damit leben, dass Spuren von Herabwürdigung im Meinungskampf nicht ganz vermieden werden können, wenn Kirchenvertreter offensichtlich Inkompetentes und Datenschutz-Hysterisches äußern, was ich mit dem von mir erfundenen Wort pfaseln zum Ausdruck bringen möchte.

Update:
http://klawtext.blogspot.com/2012/03/personlichkeitsrechte-auf-dem-friedhof.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Januar 2012). Pfaffe pfaselt in Sachen Grabsteinfotos. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmhs


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

13 Gedanken zu „Pfaffe pfaselt in Sachen Grabsteinfotos“

  1. Sachlich… ist die Überschrift schon mal nicht. Eher beleidigend. Da hilft auch das Geeiere mit der angeblichen Alliteration nicht. Als seriöses Angebot verspielt man so ziemlich schnell sein Ansehen…

    Sodann sind Kirchengesetze durchaus gültige Gesetze; hier hilft es, sich mit dem Rechtsstatus der Evangelischen Kirchen in Deutschland auseinanderzusetzen: als Körperschaften Öffentlichen Rechts haben sie das Recht und sogar die Pflicht, in ihrem Aufgabenbereich legislativ aktiv zu sein. Ein Historiker sollte so etwas wissen.
    Davon abgesehen bezweifle ich zwar, daß die Legislation der EKvW, der EKU oder ihrer Rechtsnachfolgerin UKE etwas über das Fotografieren auf evangelischen Friedhöfen aussagt – in der Regel sollte es auf das “wie” ankommen, damit andere Menschen davon nicht gestört werden. Allerdings reicht im Zweifelsfall schon ein Verbot in der Friedhofsordnung, um das Fotografieren zu untersagen. Und als Vertreter der Friedhofsträgerin, der Kirchengemeinde, hat der Pfarrer dann auch noch das Recht, auf dem Friedhof Hausrecht auszuüben und Menschen, die sich gegen die Friedhofsordnung und den Charakter des Friedhofs vergehen, des Friedhofs zu verweisen.
    Dennoch verkneife ich mir hier jede “Spuren von Herabwürdigung”, wenn ein sogar promovierter Autor mit Mailadresse in einem Universitäts-Fachbereich sich aufs Faseln und Schwafeln verlegt und “offensichtlich Inkompetentes” (q.e.d.) äußert.
    Sicher hätte Pfarrer Auner besser daran getan, nicht gleich vor die Presse zu gehen, sondern sich vorher zu informieren. Aber Dr. Graf muß sich diese mangelnde Sorgfalt ebenfalls zurechnen lassen und hat sie noch mit Arroganz und Unverschämtheit gewürzt. Schade, Herr Doktor.

    1. Das Zauberwort ist “in ihrem Aufgabenbereich”. Das Urheberrecht gehört da aber nicht dazu. Und auch keine Hausordnungen auf öffentlich zugänglichen Friedhöfen, die im Falle eines generellen Fotografierverbots jeder Verhältnismäßigkeit hohn sprechen würden.

  2. Zu Hilfe, da tut jemand was, was ich nicht will!!!!!alt1elf11!!! War ja klar: die Beschwerde kommt mal wieder von jemandem, der in keinster Weise persönlich betroffen ist.

    Hüte dich vor jenen, die nur Gefühle in dir erregen, denn ihre Argumente werden dem nüchternen Betrachter nicht stand halten. Halte dich an jene, denen du nicht völlig zustimmen kannst, denn sie haben ihre Aufrichtigkeit schon bewiesen.

  3. Richtig gesprochen! Vielleicht hat der KlausGraf es etwas in der Ausdrucksweise uebertrieben, allerdings stimme ich seiner Grundaussage zu!

    Da hoert man foermlich den Amtsschimmel des Pfarrer Auner wiehern. Alles wird total Buerokratisiert. Genehmigungen fuer Grabfotos, das geht doch gar nichts.

    Welche Gefuehle sollten den die Hinterbliebenen bei solchen Fotos haben???

  4. Was ich nicht verstehe Weshalb verfolgen Sie ein Blog, dessen Betreiber und dessen Beiträge Sie nicht mögen? Und: Ist Ihnen schon aufgefallen, dass Sie in der Art Ihrer Kommentare exakt das (mit K. Graf) tun, was Sie ebendiesem vorwerfen? Beleidigen. Nur nicht so gerade heraus, wie er das tut. Ehrlich gesagt ist mir die Gerade-Heraus-Variante lieber.
    Vielleicht gründen Sie einfach Ihr eigenes Forum?

    1. Wenn Sie unkritische Gleichschaltung wollen sollten Sie sich von wissenschaftlichen resp. fachlichen Blogs fernhalten – genau das will Archivalia an sich sein – KG möge mir hier widersprechen. In wiss. Blogs etc. sollte die Kritik sowohl am Verhalten wie an Inhalten möglich sein, ansonsten sind wir bei besagter selbstbeweihräuchernder Gleichschaltung. Wenn Sie das wollen, dann schnarchen Sie am besten wo anders

    2. apropos Gleichschaltung @Tom: Schon realisiert, dass Sie es sind, der eine “unkritische Gleichschaltung” verficht? Kritik scheint von Ihnen ja aber so was von nicht goutiert zu werden…

    3. Wahrheit ist Lüge Krieg ist Frieden

      Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Mir auch, spätestens nach Ihrem Kommentar! Mit der Nummer sollten Sie sich ggf. in einschlägigen “Schurkenstaaten” melden – Spezialisten für entspr. Marketing sind immer gefragt…

      Sehen Sie mir nach, dass ich derartigem Unfug eher ironisch begegne – aber eines muss man Ihnen lassen: Sie verstehen es für ein richtig gutes Amüsement zu sorgen 😉

  5. Was bedeutet faseln? fa•seln; faselte, hat gefaselt; gespr pej; [Vt]
    1. etwas faseln etwas Unsinniges sagen, ohne genau zu überlegen: Er hat wieder Blödsinn gefaselt; [Vi]
    2. (über (Akk) /von etwas) faseln meist lange über Dinge reden (von denen man nichts versteht), etwas Unsinniges reden: Er hat von den großen Idealen der Menschheit gefaselt
    || zu Gefasel ↑ Ge-

  6. geht es bei Ihnen jemals ohne Beleidigungen? “Pfaffe” faselt…
    Können Sie auch nur ein einziges Mal bei Ihrer Kritik sachlich bleiben ohne zu diffamieren und zu pöbeln?

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