https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=“Der+Stand+einer+Sache+muss+jederzeit+aus+den+Akten”
Sollte man im Eingangsbereich der Ministerien in Erz graben. SPIEGEL 4/2012, S. 14: Eine Aufklärung des umstrittenen Aktiendeals um den Energieversorger EnBW wird schwierig, da ein Prüfbericht große Lücken in der Aktenführung dokumentiert.
Der wahre Schatz sind die Akten der niedersächsischen Staatskanzlei, als Christian Wulff dort noch regiert hat. Aber sein damaliger Sprecher Olaf Glaeseker hat, so sagt es sein Nachfolger, ein “aktenfreies Büro” übergeben, bevor er mit Wulff aufs Schloss Bellevue umzog.
http://www.stern.de/politik/deutschland/fragen-und-antworten-zur-wulff-affaere-die-grosse-lehr-stunde-1775935.html
https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22aktenfreies+b%C3%BCro%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Quousque tandem?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Januar 2012). "Der Stand einer Sache muss jederzeit aus den Akten vollständig ersichtlich sein" Archivalia. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmhi
Ob man mit einer “Flut” von Anzeigen weiterkäme?
Archivare haben doch keine Eier dafür Die machen sich lieber staatstragend in die Hose.
Mag sein – aber es handelt sich doch um ein Delikt, das jeder anzeigen könnte? Selbst, wenn man aus verwaltungstaktischen Gründen oder kollegialem Skrupeln eine Anzeige gegen die eigene Behörde nicht in Erwägung ziehe, dürfte man doch bei Bekanntwerden eines Verwahrungsbruches diesen anzeigen?
Bis die erste Verwahrungsbruch-Anzeige Erfolg hat?
Nach den Bundeslöschtagen ist darauf leider erstmal nicht zu hoffen