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Landtag NRW startet neues Bildarchiv im Internet

Das Bildarchiv des Landtags NRW umfasst einen Bestand von ca. 150.000 Bildern. Seit einigen Jahren wird eine Bilddatenbank aufgebaut, die aktuell rund 33.000 digitale bzw. digitalisierte und erschlossene Fotos beinhaltet. Eine Auswahl von rund 16.000 Fotos seit 1970 wird nun im Internet bereitgestellt. Im Internetangebot des Landtags NRW ( http://www.landtag.nrw.de ) kann das Bildarchiv im Menü „Aktuelles & Presse“ und unter „Dokumente & Recherche“ angesteuert werden.
Bildsammlungen vermitteln einen Eindruck über den Gesamtbestand, der Fotos von Abgeordneten und anderen Personen des politischen Lebens, Plenarsitzungen, Veranstaltungen und z.B. zum Gebäude bietet. Die Suchfunktionen ermöglichen das gezielte Auffinden von Fotos, die in verschiedenen Qualitäten im Rahmen der Nutzungsbedingungen kostenlos heruntergeladen werden können. Die Bildredaktion des Landtags NRW bereichert den Bestand kontinuierlich durch aktuelle Fotos. Parallel dazu werden die Altbestände digitalisiert und erschlossen, so dass die Bilddatenbank beständig anwächst.
Bei Rückfragen und für weitere Auskünfte steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Konradt gerne zur Verfügung.
Kontakt: Bildarchiv@landtag.nrw.de; Tel.: 0211/884-2441

via Archivliste


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (25. Januar 2012). Landtag NRW startet neues Bildarchiv im Internet. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bmhg


9 Gedanken zu „Landtag NRW startet neues Bildarchiv im Internet“

    1. Natürlich ist das ekelhaft Während allenthalben Open Government/Open-Data-Projekte auch in Deutschland als zukunftsweisend gelten (wir berichten darüber hier seit vielen Jahren), verschließt sich der NRW-Landtag einer Nachnutzung z.B. im Rahmen der Wikipedia. Was mit unseren Steuergeldern finanziert wird, sollte auch allen (und d.h. nicht nur nicht-kommerziell) zur Nutzung zur Verfügung stehen, z.B. unter CC-BY. Dass Archive das nicht kapieren, ist mir klar und kann an den unzähligen Copyfraud-Angeboten abgelesen werden. Dass aber ein gewähltes Parlament gegen die Bürger entscheidet, ist für mich ausgesprochen anstößig. Und wie ich das formuliere, wird mir hier niemand vorschreiben.

  1. Ekelhaft – keine freie Lizenz! “Nutzungsbedingungen des Bildarchivs vom 12.12.2011

    1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt Bilder aus dem elektronischen Bildarchiv für jedermann online zur Verfügung. Der Dateidownload setzt das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen voraus. Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der/die Nutzer/in. Er/Sie hat den Landtag Nordrhein-Westfalen insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
    2. Der Landtag Nordrhein-Westfalen besitzt für alle veröffentlichten Fotos die Nutzungsrechte.
    3. Die Fotos können grundsätzlich kostenfrei für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt werden:
    – Presseveröffentlichungen
    – Veröffentlichungen in Printmedien
    – Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
    – Online- und multimediale Veröffentlichungen
    Dies gilt ebenso für private Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
    4. Der Nutzer/die Nutzerin ist verpflichtet, die digital zur Verfügung gestellten Fotos nach der Verwendung umgehend zu löschen. Eine Speicherung zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
    5. Jegliche Bearbeitung und Manipulation der digitalen Fotos ist unzulässig bzw. bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ebenso dürfen Fotos nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden.
    6. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in Bild, Wort bzw. anderer Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer/die Nutzerin trägt die Verantwortung für die Betextung der Fotos.
    7. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer/der Nutzerin. Er/Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken oder Gegenständen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer/die Nutzerin etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
    8. Bei Verwendung eines Fotos ist der Nachweis “Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen” sowie der Name des Fotografen bzw. der Fotografin anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist dem Bildarchiv des Landtags ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:

    Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Postfach 10 11 43
    40002 Düsseldorf ”

    1. “Ekelhaft” Was ist in Ihren Augen “ekelhaft”? Das Angebot ist toll! Dass der Landtag Nutzungsbedingungen aufstellt ist in meinen Augen völlig legitim und keineswegs “ekelhaft”,welchen Sprachgebrauch benutzen Sie?
      Gruß eine “nette” Kollegin

    2. In Ländern, in denen der Staat für die Bürger da ist und nicht umgekehrt, sind Regierungserzeugnisse gemeinfrei. Alles andere ist tatsächlich ekelhaft, und ein Satz wie der unter “4.” ist nicht nur das, sondern dazu noch weltfremd und albern.

    3. “Ekelhaft”? Laut Wikipedia:
      “Ekel ist die Bezeichnung für die Empfindung einer starken Abneigung in Verbindung mit Widerwillen. Im Gegensatz zu anderen weniger starken Formen der Ablehnung äußert sich Ekel mitunter auch durch starke körperliche Reaktionen wie Übelkeit und Brechreiz, Schweißausbrüche, sinkenden Blutdruck bis hin zur Ohnmacht. Wissenschaftlich gilt Ekel als Affekt, nicht als Instinkt, da er nicht angeboren ist, sondern durch Sozialisation erworben wird.”
      Da Ekel also sehr subjektiv erlebt wird, muss man KlausGraf eine mimosenhafte Empfindlichkeit unterstellen (falsche Erziehung?).

      Ich finde das Angebot des Landtagsarchivs toll und die Nennung von Archiv und Fotografen selbstverständlich und völlig angemessen. Den Sprachgebrauch von KlausGraf dagegen völlig unangemessen.

    4. Ist dies eine Diskussion über Ekel und Etikette oder sollten wir nicht den Fokus auf den Einwurf von ladislaus: ” In Ländern, in denen der Staat für die Bürger da ist und nicht umgekehrt, sind Regierungserzeugnisse gemeinfrei. ….” richten?
      Wäre ersteres der Fall, so wären diese Kommentare wohl i. d. R. von Blogneulingen, die den hier gepflegten Stil noch nicht kenne, die ich aber herzlich begrüße und zum Weiterkommentieren einlade.

    5. @ClaudiaSchiffer Liebe Kollegin,

      vielleicht als Erläuterung des Hinweises vom Koll. Wolf bzgl. Blogneulingen: Sie sind hier auf einem, wenn nicht gar dem antikapitalistischen Archivkampfblog angekommen. Bei bestimmten Themen wie z.B. Kosten für online abrufbare Informationen/Dokumente/Images etc. kurz alles womit sich ein Archiv oder eine sonstige öffentliche Institution zumindest in Teilen finanzieren könnte, gelten hier keine Sachargumente, sondern guter alter Klassenkampf. Die alten Haudegen der Arbeiterbewegung hätten ihre wahre Freude daran. Kleiner Tipp: einfach ignorieren, dass tun viele hier und ehrlich: es hilft…:-) Mühen Sie sich damit nicht ab, fokussieren Sie sich auf sinnvolle Diskussionen, dann ist Archivalia auch echt lesenswert.

      Ehrliche Grüße

      ein Dauerleser von Archivalia

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