Seit 2008 verlangt das National Institute of Health (NIH), dass alle wissenschaftlichen Arbeiten, die durch diese Institution gefördert wurden, spätestens nach einem halben Jahr über das hauseigene Archiv «PubMed Central» frei zugänglich sind. Diese Errungenschaft will die am 16. Dezember 2011 im amerikanischen Kongress eingegebene Gesetzesvorlage «Research Works Act» wieder rückgängig machen. Sie will verbieten, dass die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln an die Bedingung geknüpft wird, dass die Forschungsergebnisse auf frei zugänglichen Plattformen publiziert werden. Die Gesetzesvorlage wurde von den Kongressabgeordneten Darrell Issa und Carolyn Maloney mit der Begründung eingereicht, dass mit der NIH-Bedingung Wissenschaftsverlage nicht mehr überlebensfähig seien. Wie inzwischen bekanntwurde, ist der Wahlkampf von Maloney durch Spenden des Wissenschaftsverlags Elsevier unterstützt worden.
Fast zur gleichen Zeit, am 19. Dezember 2011, haben die Wissenschaftsverlage Elsevier, Thieme und Springer eine Klage beim Zürcher Handelsgericht eingereicht, mit welcher der ETH-Bibliothek verboten werden soll, ihren Dokumentenlieferdienst in der heutigen Form weiterzuführen. Über diesen Dienst können Kunden der ETH-Bibliothek die elektronische Zusendung von Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften verlangen. Die Kopien dürfen nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht weitergegeben werden. Zudem entrichtet die ETH-Bibliothek der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris eine jährliche Vergütung. Die klagenden Verlage wollen diese Dienstleistung mit der Begründung verbieten, dass sie diese Artikel selbst online anbieten, allerdings in der Regel für ungefähr 30 Euro pro Artikel, ein Vielfaches dessen, was der Bezug durch die ETH-Bibliothek kostet.
Mit ihrer Klage wollen die Wissenschaftsverlage eine Regelung des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes unterlaufen, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung ist, im Vergleich etwa zur Situation in Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind, ein eindeutiger Standortvorteil für den Forschungsplatz Schweiz.
Via Sebastian Dosch G+
Update: Siehe auch
http://www.steigerlegal.ch/2012/01/26/freies-wissen-verlage-verklagen-bibliothek-der-eth-zuerich
“Im Bereich der Rechtswissenschaften übrigens ist «Open Access» in der Schweiz leider noch völlig unterentwickelt. Erst wenige Juristen haben erkannt, dass ein möglichst freier Zugang zu ihren Publikationen in ihrem eigenen Interesse liegt und veröffentlichen ihre Publikationen beispielsweise online.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Januar 2012). Wissenschaftsverlage gehen gegen ETH-Artikelversand vor. Archivalia. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmha