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Google bekämpft Streamripper

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-blockiert-zugriff-von-streamrippern-auf-youtube-videos-a-1277104.html

Nach deutschem Recht darf man legal eine Privatkopie anfertigen, sofern man keinen Kopierschutz knackt und nicht gegen wirksame AGB verstößt.

“Medi­enrechts­anwalt Chris­tian Solmecke vertritt seit Jahren die Auffas­sung, dass der Down­load eines YouTube-Videos oder dessen Tonspur unter bestimmten Voraus­setzung legal ist. Für den privaten Gebrauch stellt es seiner Auffas­sung nach kein Problem dar, sofern Nutzer keinen Kopier­schutz umgehen und die herun­terge­ladene Datei nur privat nutzen. Verboten sei dagegen die Weiter­verbrei­tung und öffent­liche Auffüh­rung.

Andere Juristen wie Rechts­anwalt Thomas Stadler sind dagegen der Ansicht, es sei vermut­lich nicht legal, Musik, die vom Urheber nicht ausdrück­lich zum Down­load vorge­sehen ist, mit Hilfe von Stream­rippern herun­terzu­laden. Selbst dann nicht, wenn es ein Recht auf Privat­kopie gebe. ” (teltarif.de)

Die analoge Lücke (Aufnahme über den analogen Ausgang der Soundkarte) zu nutzen, ist legal. Dies ist die Grundlage z.B. von Recordify:

https://www.chip.de/downloads/Recordify_88545934.html

2006 stellt das LG Frankfurt fest:

Wenn der Nutzer bei bestehendem digitalen Kopierschutz eine analoge Kopie zieht, liegt jedoch keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme vor. Der technische Kopierschutz ist insoweit nicht wirksam. Das DRM-System der Antragstellerinnen zielt nicht darauf ab, analoge Kopien der Dateien zu verhindern. Dies wäre letztlich auch nicht realisierbar, weil das analoge Signal immer zumindest durch externe Geräte aufgefangen werden kann. Die Wirksamkeit hinsichtlich analoger Kopien ist deshalb nicht gegeben (Wandtke/Bullinger/Ohst, 2. Aufl., § 95a, Rn. 51). Entgegen der Auffassung der Antragstellerinnen macht es keinen Unterschied, ob das analoge Signal innerhalb des PC oder durch externe Geräte abgegriffen wird. Die digitale Schutzvorrichtung ist in beiden Fällen nicht wirksam.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Juli 2019). Google bekämpft Streamripper. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c9l4


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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