https://d-64.org/fuenf-gruende-fuer-open-source-software/
Grund 1 entspricht dem Steuerzahler-Argument für Open Access:
“Öffentliche Ausgaben müssen der Gesellschaft nutzen. Deshalb muss der Quellcode von Software, die mit öffentlichen Mitteln entwickelt wurde, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.”