https://www.nordbayern.de/region/gunzenhausen/wichtige-historische-quelle-1.9026345
“Ein Archivierungsvertrag, den Weigel und Bürgermeister Karl-Heinz Fitz unterschreiben, regelt die Verfügungsrechte. Denn Eigentümer bleibt der Staat. Das Stadtarchiv dient nur als Depot. Warum das Kultusministerium rund drei Jahre für den Prozess gebraucht hat, erklären sich die Anwesenden durch ihre Vorreiterrolle. Es ist vermutlich der erste Vertrag dieser Art.”
Sollte man sich mal überlegen, warum man hier der Vorreiter ist. Diese „Verträge“ sind fast schon sittenwidrig und sind nicht vereinbar mit verschiedenen Grundsätzen im Verhältnis zwischen Staat und Kommunen. ZB ist hier ein Bruch des Konnexitätsprinzips wahrscheinlich.