Da das steiermärkische Archivgesetz die in zivilisierten Gegenden selbstverständliche Bewertungskompetenz der Archivar*Innen nicht für Kommunalarchive vorschreibt, will nun die Stadt Graz, die sich eh eine Extrawurst ins Gesetz schreiben ließ, nun die Bewertung der Verwaltung überlassen. Aber es gibt Widerstand.
“Graz, 21. Juni 2019
Betreff: Offener Brief an die Grazer Stadtsenat betr. Änderung der Grazer Archivordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenats,
wie der jüngsten medialen Berichterstattung zu entnehmen war, plant der Stadtsenat offenbar eine Änderung der Grazer Archivordnung, die unter anderem auch den Bereich der Bewertungskompetenz in Bezug auf Verwaltungsschriftgut betrifft. Dies hat in fachwissenschaftlichen Kreisen in- und außerhalb der Grazer Forschungslandschaft Diskussionen und Kritik ausgelöst.
Wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit historischen Prozessen beschäftigen, nehmen diese Pläne mit großer Sorge zur Kenntnis und ersuchen Sie dringend, dieses Vorhaben noch einmal zu überdenken.
Es ist im Archivwesen, insbesondere auch im kommunalen Bereich, Standard und Praxis, dass die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen dem zuständigen Archiv obliegt. Wirft man einen Blick in andere Bundesländer, so etwa auf die Kommunalarchive in Oberösterreich und Wien, so finden sich in den jeweiligen Archivgesetzen folgende Regelungen: § 6(3) Wiener Archivgesetz besagt beispielsweise, dass das Wiener Stadt- und Landesarchiv „nach Anhörung der anbietenden Stelle die Archivwürdigkeit der Unterlagen zu beurteilen“ hat. Das oberösterreichische Archivgesetz (§15(3)Zi 3) hält fest: „Soweit ein Kommunalarchiv besteht, obliegt diesem die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen.“ Dieses Prinzip findet sich auch im Steiermärkischen Archivgesetz (§16(4)Zi 3).
Wir möchten in diesem Zusammenhang festhalten, dass aus der Perspektive von historischer Forschung und Lehre die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen ausschließlich dem Archiv zukommen kann, da allein dort die entsprechende fachwissenschaftliche Expertise liegt. Ihre Ausbildung befähigt Archivarinnen und Archivare zur systematischen und fachlichen Beurteilung und Entscheidung, ob Unterlagen, die von der Verwaltung operativ nicht mehr benötigt werden, der Status der Archivwürdigkeit zukommt. Die adäquate Bewertung und Erschließung von Unterlagen zählt zu den Kernaufgaben von Archivarinnen und Archivaren. Dies wiederum ist Grundvoraussetzung für jegliche Forschung, die sich mit historischen Fragestellungen beschäftigt – sowohl in Bezug auf verschiedene Fachdisziplinen (Geschichte, Kunstgeschichte, Architektur, Soziologie, Stadtentwicklung und -planung etc.), als auch in Hinblick auf die zukünftige Bearbeitung historisch relevanter Themenfelder, welche die Geschichte der Stadt in all ihren unterschiedlichen Dimensionen betreffen.
Als historisch arbeitende Forscherinnen und Forscher ist es uns darüber hinaus wichtig, dezidiert festzuhalten, dass Fragen der Digitalisierung nicht automatisch verschränkt werden dürfen mit Fragen der Archivierung/Skartierung von originalen Dokumenten. Für die jeweilige fachwissenschaftliche Beurteilung, Analyse und Interpretation historischer Quellen ist die materielle Beschaffenheit eben dieser Quellen von zentraler Bedeutung. Die Arbeit mit Digitalisaten kann in der wissenschaftlichen Forschung nie die Auseinandersetzung mit Originaldokumenten ersetzen.
Das Archiv ist der Ort des kollektiven Gedächtnisses der Stadt und somit nicht nur für die Fachwissenschaft von Relevanz, sondern in hohem Maß auch für die breite Öffentlichkeit der Grazer Bürgerinnen und Bürger.
Wir plädieren in diesem Sinne für einen professionellen Umgang mit dem kulturellen Erbe der Stadt Graz und fordern Sie als Stadtsenat auf, nachhaltige und zukunftsorientierte Maßnahmen zu setzen, dass die Bewertung archivwürdigen Schriftguts durch dafür ausgebildete Archivarinnen und Archivare erfolgt und künftigen Generationen der Zugang zur eigenen (Stadt-)Geschichte zudem auch weiterhin über originale Dokumente möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Ursula Mindler-Steiner (Universität Graz)
Assoz. Prof.in PD.in Mag.a Dr.in Heidrun Zettelbauer (Universität Graz)
mit Unterstützung von
Dr. Stefan Benedik (Haus der Geschichte Österreich)
tit.Univ.-Prof. i. R. Dr. Dieter A. Binder (Universität Graz)
Em.o.Univ.-Prof. Dr. Helmut Konrad (Universität Graz)
Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Karin Schmidlechner-Lienhart (Universität Graz)
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Antje Senarclens de Grancy (Technische Universität Graz)
PD.in Dr.in Heidemarie Uhl (Österreichische Akademie der Wissenschaften)”
Siehe auch
https://www.pressreader.com/austria/der-standard/20190629/281694026322610
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Juni 2019). Bewertungskompetenz der Archivare nicht mehr in Graz? Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c9hu