Neues aus dem Dämonenarchiv

Burg Rheinfels geht nicht an Hohenzollern zurück, meldet die SZ.

“Das Landgericht urteilte nun, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreiches als “gebundenes Sondervermögen” und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Damit hätte die Burg nicht in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staates fallen können, dessen Rechtsnachfolger das Land Rheinland-Pfalz ist. Die Adelsfamilie habe damit ohnehin kein Anrecht auf eine Rückgabe der Burg – egal ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Familie Hohenzollern kann noch Berufung dagegen einlegen.”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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