http://www.iuwis.de/blog/buyout-klausel-nach-agb-kontrolle-unwirksam
Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:
“(…) sämtliche Nutzungsrechte (…) umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten”.
Das Landgericht Mannheim hat nun in einem Urteil festgestellt, dass derartige AGB-Bestimmungen eines Verlags ein “Übermaß an Rechtsübertragung” darstellten und in unangemessener Weise von dem urheberrechtlichen Leitbild, dass Urheberinnen und Urheber (im Fall hier: Journalistinnen und Journalisten) angemessen an den Werkerlösen zu beteiligen sind, abweichten. Abweichten klingt aber schon sehr unschön, Herr Thomas Hartmann!
Urteilsvolltext:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Februar 2012). Buy-out unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bmf2