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Buy-out unzulässig

http://www.iuwis.de/blog/buyout-klausel-nach-agb-kontrolle-unwirksam

Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:

“(…) sämtliche Nutzungsrechte (…) umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten”.

Das Landgericht Mannheim hat nun in einem Urteil festgestellt, dass derartige AGB-Bestimmungen eines Verlags ein “Übermaß an Rechtsübertragung” darstellten und in unangemessener Weise von dem urheberrechtlichen Leitbild, dass Urheberinnen und Urheber (im Fall hier: Journalistinnen und Journalisten) angemessen an den Werkerlösen zu beteiligen sind, abweichten. Abweichten klingt aber schon sehr unschön, Herr Thomas Hartmann!

Urteilsvolltext:

http://www.damm-legal.de/lg-mannheim-zur-unwirksamkeit-der-buy-out-klausel-saemtliche-nutzungsrechte-abgegolten-gegenueber-journalisten


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Februar 2012). Buy-out unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bmf2


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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