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Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber droht mir mit einem Anwalt

Mein Beitrag vom 17. Januar 2014

https://archivalia.hypotheses.org/5327

missfällt dem bekannten Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber, da er, hoch bei Google gerankt, ruf- und geschäftsschädigend sei. Als ich ihm erklärte, ich könne nicht einfach so einen Beitrag in einem Wissenschaftsblog löschen, wollte er das nicht akzeptieren: “Dann über Anwalt.”

Ist da irgendetwas Unwahres in dem Beitrag, der Vorwürfe von Weber gegen Dr. […] in Form einer knappen Linkliste meldet? Die nicht mehr funktionierenden Link habe ich gerade gestrichen. Es bleibt ein funktionierender übrig.

Trifft die Überschrift “Plagiatsjäger Weber widerruft im Fall […]” zu? Ja, zum damaligen Zeitpunkt hat er diesen öffentlichen Widerruf erklärt, wofür ich ihn am Ende des Mini-Beitrags sogar lobte: “Respekt für die öffentliche Selbstkritik Webers!” Den Widerruf beweist auch die Meldung auf der Website von Frau […], wo man liest:

AN DIESER STELLE MÖCHTE ICH MICH VON HERZEN BEI DEN MENSCHEN IM IN- UND AUSLAND BEDANKEN, DIE MICH IN DER WOHL SCHWERSTEN ZEIT MEINES LEBENS BEGLEITET UND UNTERSTÜTZT HABEN. ES HAT MIR SEHR VIEL BEDEUTET, DASS SIE NICHT AUF DEN ZUG EINER VORVERURTEILUNG AUFGESPRUNGEN SIND. DENN NACH ÜBER EINEM JAHR DER ÖFFENTLICHEN ANKLAGE UND RUFSCHÄDIGUNG IM WORLD WIDE WEB IST ES NUN AUCH OFFIZIELL. IN BEZUG AUF MEINE DISSERTATION WIRD WEDER EIN AUF DEN ENTZUG DES DOKTORTITELS GERICHTETES PROMOTIONSRECHTLICHES VERFAHREN NOCH EIN SONSTIGES VERFAHREN EINGELEITET. ES GEHT FÜR MICH EINE SEHR LANGE ZEIT DER SCHMERZHAFTEN ÖFFENTLICHEN STIGMATISIERUNG UND RUFSCHÄDIGUNG, DIE MEIN LEBEN ÜBERSCHATTET HAT, ZU ENDE. ERGÄNZUNG: IN SEINEM BLOG (STAND 14.1.2014) KOMMUNIZIERT PD. DR. WEBER EINEN „WIDERRUF: DISSERTATION VON […] IST KEIN PLAGIAT“.

Weber bezieht sich auf ein Schreiben der Uni Erfurt vom 6. Januar 2014, wonach an “einzelnen Stellen” der Dissertation von […] wissenschaftliches Fehlverhalten festzustellen sei. Dieses habe aber keinen Grad erreicht, der für ein promotionsrechtliches Verfahren ausgereicht hätte. Weber behauptet: “Ich habe nach Kenntnis des Briefs den Widerruf schon nach wenigen Tagen vom Netz genommen und seitdem nie wieder publiziert”. Na und? Er hat widerrufen und dann den Widerruf depubliziert. Das macht den Widerruf aber nicht ungeschehen und meinen Beitrag nicht falsch.

Weiter behauptete ich: “An der TU Dresden hatten die Vorwürfe Webers gegen Katrin […] Ende 2012 Entrüstung ausgelöst.” Das wird durch die Flurfunk-Links (zu Beweiszwecken von mir aus dem Internet Archive als PDFs gesichert) hinreichend belegt.

Sonst habe ich nichts behauptet, sondern lediglich eine Meinung, nämlich meinen Respekt, bekundet. Den ziehe ich nunmehr zurück.

In der Sächsischen Zeitung 2014 (siehe Bild unten) äußerte sich Weber NACH der Löschung seines Widerrufs ganz anders als jetzt gegenüber mir. Er habe die Entschuldigung – Zitat:

„Ich gestehe aus heutiger Sicht, dabei an die menschliche Dimension und die möglichen emotionalen Folgen bei den Beschuldigten im Eifer des Gefechts nicht gedacht zu haben. Dies tut mir sehr leid.“

– nicht zurückgezogen, das Thema sei lediglich in seinem Blog vom Tisch. Es ist mir ein Rätsel, wie angesichts dieser Sachlage diese dubiose Gestalt juristische Maßnahmen gegen mich ankündigen kann.

Wie erbärmlich ist das denn, sich zu entschuldigen, weil man zu weit gegangen ist, dann aber fünf Jahre später einen Wissenschaftsblogger, der über die Entschuldigung berichtet hatte, zwingen zu wollen, den Kurzbeitrag, der mit einem Lob für den Entschuldiger schließt (also gar keine Anprangerung sein kann), zu löschen, weil seine Geschäfte möglicherweise darunter leiden??

Bitte unterstützt mich bei der Abwehr des Zensurversuchs von Dr. Stefan Weber!

Nachtrag. Neue E-Post von Weber:

Herrlich! Was sind Sie nur für ein armer kleiner verzwickter Streithammel!

Es ist wohl wirklich besser, Sie zu ignorieren, so wie ich es die letzten Jahre getan habe.

PS: DAS dürfen Sie auch publizieren!

Wenn es damit gegessen ist, soll es mir recht sein.

[2.3.2022 Nach der Aufforderung durch den Vizepräsidenten der Hochschule Darmstadt sah ich mich gezwungen, den Nachnamen der betroffenen auch hier zu entfernen.]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Juni 2019). Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber droht mir mit einem Anwalt. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c9gc


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber droht mir mit einem Anwalt“

  1. Reicht es eigentlich dem Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber einen Hinweis auf einen Titelträger zu geben, von dem ich der Meinung bin, er habe seinen Doktortitel zu unrecht bekommen?
    Reicht das, um ihn und sein Team in Aktion zu bringen? Wenn das so ist, wäre es einfach einen politischen Gegner, der Titelträger ist, anzuschwärzen. Selbst wenn nichts dabei herauskommt. Irgenwas wird schon hängenbleiben. Ich kann nur hoffen, dass das nicht so einfach geht.

  2. Frage mich wer so einen Plagiatsjäger bezahlt, dieser wird sich ja die Arbeit nicht unbezahlt machen. Wenn das so ein “PlagiatsjägerInn” in der Arbeitszeit – z.B.: angestellt auf einer UNI – macht, fände ich das ein starkes Stück.
    Überhaupt der Ausdruck PlagiatsJÄGER erinnert mich irgendwie an KopfgeldJÄGER und den wilden Westen.

  3. Flagranter Anschlagsversuch auf Artikel 5 Grundgesetz

    Das Geschäftsmodell der kommerziellen Plagiatsjägerei operiert seinem Wesen nach stets haarscharf an der Grenze zu den ehrabschneidenden und deswegen strafrechtlich sanktionierten Tatbeständen der „Beleidigung“ und „üblen Nachrede“ – siehe dazu auf diesem Blog jüngst die aufschlussreiche Übersicht und rechtliche Würdigung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung :

    https://archivalia.hypotheses.org/100232

    Wer sich dabei schon einmal als in diesem Geschäft ehrbar erscheinen wollender Plagiatsjäger eine blutige und in der Folge ziemlich rufschädigende Nase geholt hat, scheint im Einzelfall der Versuchung nicht widerstehen zu können, den Sachverhalt einer solchen schmählichen und in Sonderheit auch gerichtlichen Niederlage wenigstens in der öffentlichen Wahrnehmung im Nachhinein wieder ungeschehen werden zu lassen. Allein ein diesbezügliches Verlangen auf Eliminierung wahrer Sachverhaltsschilderungen im öffentlichen Bewusstsein stellt deswegen schon einen flagranten Anschlag auf ein zentrales verfassungsrechtliches Wesensmerkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar – die Meinungsfreiheit.

    Denn insoweit es sich dabei in der öffentlichen Berichterstattung um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, ist deren öffentliche Verbreitung durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht nur verfassungsrechtlich geschützt, sondern deren Wahrheitsgehalt auch nach Maßgabe des journalistischen Ehrenkodex zwingend geboten. Hinzu kommt im Falle dieses Blogs, das sich glaubhaft darauf berufen kann, seine Darstellungen seien wissenschaftlichen Grundsätzen geschuldet, das Privileg der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG.

    Unter diesen Vorzeichen dürfen in einem solchen Blog wie ‚Archivalia‘, um dessen Anspruchsniveau nicht dauerhaft zu gefährden, weder Nötigungsversuche noch plumpe Kumpanei von bzw. mit jakobinischen Plagiatsjägern die Chance bekommen, Platz zu greifen.

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