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27 Gedanken zu „Depositalvertrag Schaumburg-Lippe“

    1. Guten Abend, liebe Verschwörungstheoretiker. Ihr liegt schon wieder daneben. Die Hofkammer ist weder eine Pseudo-Behörde noch eine “Fiktion” noch sonst irgend etwas, das das hier übliche verschwörungstheoretische Geraune rechtfertigt, sondern, wie jeder halbwegs Informierte weiß, eine private Vermögensverwaltung, die wie Aberdutzende ähnliche Einrichtungen überall in Deutschland einen traditionellen Namen (anderswo heißt das beispielsweise auch “Rentkammer”) führt, und zwar aus Gründen der Traditionspflege, und nicht, wie Herr vom Hofe munkelt, um “das BGB auszuhebeln”. Aber da Herr vom Hofe von seinem Thema nicht annähernd so viel versteht, wie er uns glauben machen möchte, wäre es von ihm natürlich zuviel verlangt, die Tatsachen im Licht dieser ganz einfachen und luziden Umstände zu verstehen.
      Weiterführende Information hier: http://www.youtube.com/watch?v=CiTbXnrH-jU

    2. Spielverderber und wir hatten uns schon so auf die Veranstaltung mit dem allmächtigen Archivar, äh sorry, Klaus Graf und dem GröVAZ (Größten Verschwörungstheoretiker aller Zeiten), äh sorry, Herrn vom Hofe gefreut. Das Popcorn war vorbereitet und Archivalia als Link gesetzt. Wir warteten nur noch auf Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung und dann kommen Sie und machen den Spielverderber 🙂

    3. Rechtsform? Wozu? Das ist halt der Name der Einrichtung, in der das Vermögen verwaltet wird. Welche Rechtsform die hat, wenn sie überhaupt eine haben sollte, ist doch völlig gleichgültig. Entscheidend ist, wer der Eigentümer ist, und gegebenenfalls, wer Zeichnungsberechtigung besitzt. Alles andere ist doch Haarspalterei, die mit verschwörungstheoretischen Inhalten aufgeladen wird.
      Wer die Verhältnisse kennt, anstatt sich von Herrn vom Hofe und seinen Hirngespinsten einlullen zu lassen, der weiß auch, dass alles ganz klar und einleuchtend ist.
      Glaubt Herr vom Hofe im Ernst, dass die Bückeburger oder Schaumburger Bevölkerung die Hofkammer mit eine Behörde verwechselt? Dann muss er schon annehmen, dass ein ganzer Landkreis unter Halluzinationen leidet. Diese würde ich aber eher bei Herrn vom Hofe selbst verorten.
      Oder denkt Herr vom Hofe, die Ortsansässigen benötigten dringend seine aufklärerische Nachhilfe? Dann läge die intellektuelle Messlatte vor Ort nun wirklich schockierend niedrig.

    4. PS Sachlicher Gehalt Selbstverständlich können Sie keinen sachlichen Gehalt entdecken, Herr Graf. Dem Verständigen ist ein solcher in den missliebigen Beiträgen zwar ohne Weiteres erkennbar, aber Verschwörungstheoretiker wollen bekanntlich nur das hören, was ihre Thesen stützt. Das liegt in der Natur der Sache. Bei Argumenten wider ihre Thesen stecken sie die Zeigefinger in die Ohren und singen La Paloma.

    5. Fürstliche Hofkammer / Fürstliche Schloßverwaltung Schloß Bückeburg / Behörde / Unternehmen 1) Fürstliche Hofkammer ist keine Behörde, Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung. Wer sich unberechtigt als Behörde ausgibt, begeht eine Straftat. Fürstliche Hofkammer Bückeburg ist auch falsch, wenn ” Hofkammer Schaumburg-Lippe ” so wird suggeriert es sei eine Behörde!

      2) Fürstliche Hofkammer scheint auch kein Unternehmen zu sein, also alles privatrechtlich, jeder hat wenn wer will, eine Hofkammer und verwaltet sein Vermögen.
      Hier werden keine Treffer angezeigt > https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do <
      Auch auf der Website Fürstliche Hofkammer ist keine Gewerbenummer angegeben.

  1. Selbst hochqualizfierte Historiker sollen getäuscht werden Offensichtlich hat auch Herr Dr. Graf nicht verstanden worum es geht. Deshalb dieser Nachtrag:

    Die “Fürstliche Hofkammer” ist KEINE Institution. Sie ist ein nullum. Da dies so ist muss gefragt werden, wer ist die “Fürstliche Hofkammer” ? Die Antwort ist einfach: die zivilrechtlichen Erfüllungsgehilfen derjenigen Privatperson die behauptet Eigentümer der deponierten Archivalien zu sein, also heute Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe.

    Nun die berechtigte Frage: Warum wurde der Depositalvertrag nicht mit “Klarnamen” geschlossen ? Die Antwort ist einfach: wer behauptet, dass ALLES Hausgut ist, muss mit dem Konstrukt Haus Verträge schliessen, sei es als inexistente “Hofkammer” oder als “Chef” eines inexistenten “Hauses”. Er tritt nicht als “gewöhnliche” Privatperson auf, weil er das BGB aushebeln will.

    Die Täuschung geht so weit, dass hochqualifizierte Personen reflexartig der Ansicht sind, dass es sich um eine “Institution” handeln muss. Grottenfalsch ! Keine “Institution” sondern Fantasiename für eine zivilrechtlich bestückte Privatperson.

    Und schon sind wir beim nächsten Denkfehler. Sämtliche Archivalien, selbst die die Privatpersonen und Familienmitglieder betreffen, sollen “Hausgut”, Hausarchivalien sein, damit der “Chef”, die “Hofkammer” sogar die persönlichsten Privatbriefe, entziehen kann, sogar Testamente werden dem Nachlassgericht vorenthalten.

    Ich geh noch einen letzten Schritt weiter:

    Selbst meine im Mausoleum ruhenden Grosseltern sind “Hausinventar”. Ich darf sie nicht besuchen.

    1. Ich verbitte mir solche Unterstellungen Da ich das Vergnügen hatte, Dutzende Ihrer Beiträge zur Kenntnis nehmen zu dürfen, denke ich, dass ich sehr wohl verstanden habe, worum es geht. Im Prinzip gibt es keinerlei Dissens, die Fiktion Hofkammer stößt mir genauso übel auf wie Ihnen. Als RA sollte Ihnen aber doch klar sein, dass es zumindest juristisch diskutabel ist, als Vertragspartner nicht rechtsfähige nicht-natürliche Personen zuzulassen. Ihr ständiges juristisches Scheitern zeigt doch, dass Gerichte den Vertrag nicht schon deshalb als unwirksam einsehen, weil der eine Vertragspartner eine dubiose Rechtsqualität hat. Ich kann ja auch meine Vermögensverwaltung als Grafsche Rentkammer bezeichnen und Verträge zwischen ihr und anderen abschließen. Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit.

      Es gibt ja auch noch andere Hofkammern, wobei das Impressum der württembergischen wohl kaum korrekt ist:
      http://www.hofkammer.de/portalimpressum.htm

      Das sind Namen für Familienunternehmen, die ja auch Arbeitnehmer haben. Deren Arbeitsverträge sind ganz gewiss nicht ungültig, weil RA vom Hofe aus Privatinteresse bestimmte eigenartige, von niemandem anderen geteilte Rechtsauffassungen hat. Ich kann meine Firmen nennen wie ich will!

    2. Wenn Sie mein zweites Buch ansehen und das Urteil des VG Greifswald lesen, werden Sie erkennen, dass meine Rechtsmeinung nicht eigenartig ist. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin teilte diese Rechtsmeinung. Als zuständige Behörde ist das nicht wenig. Sie können den Bescheid nachlesen unter:

      http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

      Dass das Land Niedersachsen eine bestimmte Rechtsauffassung teilt ist wohl kaum ein schlagendes Argument. Denn das Land Niedersachsen vertritt eigene Interessen in dieser Angelegenheit und ordnet deshalb Archivsperren an.

      Da werde ich als Partei Partikularinteressen und Ansichten vertreten dürfen, oder etwa nicht ?

      Beim Begriff “Hofkammer” geht die Täuschung so weit, dass sie sich als “Behörde” ausgibt

      http://www.schaumburg.city-map.de/01110000/fuerstliche-hofkammer-fuerstliche-schlossverwaltung-schloss-bueckeburg

      Kann eine Firma sich als Behörde ausgeben ?

      Sie verwechseln Firmenname mit Firmeneigenschaft. Meine Firma kann ich frei benennen (soweit der Name nicht belegt ist). Hofkammer ist kein Firmenname. Und ein nichtexistentes “Haus” ist keine Firma, das wissen Sie so gut wie ich.

      Ich bin weder Archivar noch Historiker, Sie sind kein Jurist. Deswegen plädiere ich seit langem dafür, dass Juristen und Historiker beim Thema Adel und Nationalsozialismus kooperieren.

    3. Wie Männer klären! Ich schlage Samstagfrüh im Morgengrauen vor.
      Vierprinzen hat die Wahl der Waffen.
      Bitte wählen Sie sich jeweils einen Sekundanten.

    4. Ist doch ganz einfach Wie ich bereits schrieb. Ich kann meine Firma Grafsche Rentkammer oder Hofkammer oder sonstwie nennen, soweit ich nicht in Rechte Dritter eingreife. Wenn Angehörige des ehemaligen Adels aus Traditionsbewusstsein ihre Firmen Hofkammern nennen – wieso nicht? Wischen Sie sich mal bitte den Schaum vor dem Mund ab und bleiben Sie auf dem Teppich. Irgendwelche radikalen, juristisch völlig unbeachtlichen Ansichten tragen nicht zur Klärung fraglicher Sachverhalte bei.

    5. Eventankündigung Kann der Ort bitte in Archivalia bekanntgegeben werden? Ich glaube es dürfte viele interessierte Zuschauer geben. Außerdem braucht`s Chronisten, damit das Ereignis im Archiv des Siegers nachgewiesen werden kann 🙂

    6. Zu Dr. Klaus Graf Ich fragte, ob Sie entscheiden, ob Fürstliche Hofkammer ein Firmenname ist, weil die Entscheidung darüber derjenige trifft der den “Firmennamen” führt und das ist mein lieber Cousin. Er würde Ihnen was husten, wenn Sie behaupten würden, dass es eine “Firma” ist. Dafür hat er sich nicht entschieden. Fürstliche Hofkammer ist weder Trägerin von Rechten noch von Pflichten (sie ist nicht rechtsfähig), sie wird in keinem Finanzamt unter irgendeiner Betriebsnummer geführt, sie hat auch keine Angestellten, sie ist in keinem Handelsregister eingetragen und mein lieber Cousin tritt entweder unter Klarnamen im Rechtsverkehr auf oder mit Gesellschaften. Das ist auch alles (bis auf den “Fürsten”) in Ordnung. Und wenn er eines Tages die “Fürstliche Hofkammer Bückeburg” als GmbH ins Leben rufen möchte, dann kann er das gerne tun, aber sie wird dann halt eine GmbH sein, nichts anderes, keine Behörde. Was nicht in Ordnung ist: Das Land Niedersachsen schloss einen Depositalvertrag mit einem nicht rechtsfähigen Konstrukt ab. Der Depositalvertrag hätte mit sämtlichen Erben Adolfs Fürst zu SL abgeschlossen werden müssen. Das war aber nicht erwünscht.

      ?p=24385

      Übrigens: Vierprinzen ist ein Firmenname. Vierprinzen, denominación social von Vierprinzen S.L. mit Steuernummer ESB 83071994. Hat sogar ein Bankkonto, hat einen Verwalter, hinterlegt Jahrsabschlüsse beim Handelsregister.

      Wetten, dass es kein Bankkonto auf den Namen Hofkammer gibt ?

  2. Kommentar 1. Die Fürstliche Hofkammer, die den wiedergegebenen Vertrag schloss, ist selbstverständlich eine andere Institution als die 1923 durch Landesgesetz aufgehobene staatliche “Behörde”.

    2. Mir ist völlig unverständlich, wieso kein Umgehungsgeschäft versucht wurde, da sich die wissenschaftliche Nutzung nach der Benutzungsordnung des Staatsarchivs richtet. Man müsste also nur ein glaubhaftes wissenschaftliches Projekt zur Geschichte des Hauses im 20. Jahrhundert fingieren und käme an die Unterlagen heran.

    1. Mich interessiert nicht was die Hofkammer zu Zeiten meines Urgrossvaters war. Fakt ist, dass sie nach 1918 ein verstaubtes Hinrgespinst war. Heute ist es schlichtweg “Banane” mit einer Hofkammer einen Depositalvertrag zu schliessen, ebenso mit einem “Chef”. Dieser Schwachsinn wird eventuell demnächst Gegenstand einer politischen Debatte werden. Transparenz und Privilegien schliessen sich manchmal aus. Transparenz killt Privilegien, also killen Privilegierte Transparenz. Das parallele Unrechtssystem. Oder wie Joseph Pulitzer schrieb:

      “Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, ……. und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekannt machen allein genügt vielleicht nicht-aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen”.

      An die Unterlagen kommt niemand heran, weil das Land und der “Fürst” ihr gemeinsames Lügengerüst hinter gepanzertem Glas verstecken.

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