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Der Bundesnachrichtendienst muss grundsätzlich Auskunft auf Basis des Umweltinformationsgesetzes geben

“Punktsieg für mehr Informationsfreiheit beim notorisch verschlossenen Bundesnachrichtendienst (BND): Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Auslandsgeheimdienst mehr Transparenz verschrieben. Der BND müsse fortan zumindest Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) erteilen, erklärte das Transparenzportal FragDenStaat jetzt unter Verweis auf eine einschlägige Ansage der Leipziger Richter vom Mittwoch.”

https://heise.de/-4436555


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2019). Der Bundesnachrichtendienst muss grundsätzlich Auskunft auf Basis des Umweltinformationsgesetzes geben. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c9ck


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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