Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!

Die Idee von Moritz Hoffmann, jeden Freitag auf Gemeinfreies hinzuweisen, sei auch etwas für Blogs, belehrt mich Schmalenstroer. Es müsste aus meiner Sicht freilich mehr Werbung für den Hashtag #Gemeinfreitag auf Twitter gemacht werden und vor allem wäre es wichtiger als – mitunter sattsam bekannte – Public-Domain-Quellen auszuwerten und zu bewerben, dass man aktiv die Public Domain im Netz bereichert.

In diesem Sinn ist sehr häufig Gemeinfreitag in Archivalia. Ich lade oft gemeinfreie historische Bilder und Texte auf Wikimedia Commons hoch, erbettele Scans von Aufsätzen von Bibliotheken, lade nur mit US-Proxy zugängliche Bücher von Google Books ins Internet Archive.1 Das alles ist ohne technische Vorkenntnisse für jeden möglich.

Faustregel zur Gemeinfreiheit: Medien anderer Urheber sind gemeinfrei, wenn der Urheber nachweisbar 70 Jahre tot ist.

Nach wie vor bestreite ich einen Schutz der Reproduktionsfotografie. Man darf also Gemeinfreie 2-D-Vorlagen z.B. aus Bildbänden scannen.

Wer trotzdem Angst hat, benützt bei Wikimedia Commons eine Sockenpuppe.

Wer trotz eines ausdrücklichen Fotoverbots Bilder gemeinfreier Kunst fotografiert (z.B. bei einer Schloss- oder Klosterführung) und diese als Sockenpuppe hochlädt, sollte die Bilder in die Gemeinfreiheit entlassen, da die Urhebernennung bei einer Sockenpuppe ohnehin keinen Gewinn für den Urheber erbringt.

Natürlich kann man auch andere eigene Fotos der Public Domain überstellen (auch wenn das nach deutschem Urheberrecht nur de facto, aber nicht de jure möglich ist). So habe ich zu Ehren von Michael Hart im September 2011 mit bezahlter Fotoerlaubnis angefertigte Bilder aus dem Schlossmuseum Eutin in die Gemeinfreiheit entlassen.

Wenn man Aufsätze (oder Bücher) als Scan erhält, deren Verfasser mehr als 70 Jahre tot – bitte ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons hochladen! (Es gibt leider noch kein wissenschaftliches Mitmach-Repositorium mit Langzeitarchivierung und Permalinks für gemeinfreie Bilder und Texte! Flickr & Co. und die eigene Website sind als Zweitlager OK, aber als einzige Option kommen sie nur in Frage, wenn das Internet Archive oder Wikimedia Commons abweichende Rechtsauffassungen vertreten.)

Eyssenmann verse.JPG
Eyssenmann verse“ von Simon Eyssenmann (?) – JSTOR. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Historische Texte befreien!

Vor einigen Tagen habe ich aus Thomas Cramers Kleineren Liederdichtern (Bd. 3, 1982) Handyfotos zum Lied Peter Weigleins auf Commons hochgeladen – für Ästheten gruselig, aber lesbar.

Wenn man sich nicht auf Feinheiten der §§ 70 und 71 UrhG verlassen möchte, kann man sich an die Faustregel halten: Nach deutschem Recht sind historische Texte in Ausgaben nach 25 Jahren gemeinfrei, also derzeit aus Büchern, die vor 1990 (einschließlich) erschienen sind. Textkritische Anmerkungen halte ich nicht für geschützt, da ihnen die Schöpfungshöhe fehlt; einfache Sachanmerkungen ebensowenig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, macht es wie das Open Philology Project, das bei den Editionen den gesamten Apparat wegschneidet (360+ Bände in der DDB; Beispiel eines Bandes bei der SLUB Dresden).

FAZIT: Jeder kann etwas für die Public Domain tun. Sich an schönen gemeinfreien Bildern erfreuen und auf sie aufmerksam machen, ist natürlich in Ordnung. Aber wichtiger wäre es, am #Gemeinfreitag selbst aktiv die Public Domain zu bereichern und andere dazu anzustiften.

Eutin 2011 04.jpg
Eutin 2011 04“ von Klaus Graf – Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Würzburger Residenz, Gartenfront.jpg
Würzburger Residenz, Gartenfront“ von Rainer LippertEigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Augsburg Dom Gedenktafel Otto III.jpg
Augsburg Dom Gedenktafel Otto III“ von UliE1350 – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC0 über Wikimedia Commons.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Klaus Graf (2016, 24. Januar). Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig! Archivalia. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/c39q

  1. Dagegen stockt die user generated Public Domain bei HathiTrust. Konnte man dort vor zwei Jahren Autoren, die 70 Jahre tot waren, regemmäßig freischalten lassen, so bekommt man derzeit nur die folgende formelhafte Antwort, und es tut sich in der Regel nichts. “Thank you for submitting this request. We have added it to our queue of volumes for review. Due to the number of inquiries we receive we cannot currently provide a timeline for when your request will be reviewed. It is very important to us, and a great benefit for all, for us to be able to review and open access to works in HathiTrust where possible. We are currently strategizing about how to scale our efforts in order to continue to respond to the many requests we receive. Though we cannot provide a timeline for review, we will report back when we have more information about your request. In the meantime, if you need to access the material, we recommend pursuing options through inter-library loan or document delivery such as the following […]”. []

Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!“

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