Börsenverein gegen wissenschaftliches Publizieren durch Bibliotheken
Der Börsenverein hat zum geplanten Thüringer Bibliotheksgesetz Stellung bezogen http://www.boersenblatt.net/199039 Der Gesetzesentwurf enthält in § 2 Abs. 2 S. 2 die Feststellung, dass zu den besonderen Aufgaben wissenschaftlicher Bibliotheken für Forschung und Lehre „auch die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur für elektronisches Publizieren und der Aufbau digitaler Bibliotheken gehöre(n)“. Hiermit wird erstmalig und eher „en passant“ … „Börsenverein gegen wissenschaftliches Publizieren durch Bibliotheken“ weiterlesen