Geschmacksmuster und Bildrechte
In der Wikipedia ist dazu folgendes nachzulesen, was auf meine Formulierungen im Oktober 2005 zurückgeht: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Geschmacksmuster&oldid=10334751 Dem Schutzrechtsinhaber wird ein urheberrechtsähnliches Recht an der gewerblichen Nutzung des Abbilds der geschützten Gegenstände zugesprochen. Nach der älteren Rechtslage (§ 6 alter Fassung) war die Aufnahme einzelner Abbildungen in ein Schriftwerk keine verbotene Nachbildung. Die Kommentarliteratur betonte, es … „Geschmacksmuster und Bildrechte“ weiterlesen