Journalistenverband beisst YouTuber und Blogger weg
Von Grundrechten hat der DJV offenbar noch nie etwas gehört. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit steht nicht nur hauptberuflichen Journalisten zu. In der Causa Stralsund war mein Blog außerordentlich meinungsbildung- aber das OVG verweigerte mir den presserechtlichen Auskunftsanspruch. Im entschiedenen Fall ging es nicht um Katzenvideos, sondern um Gerichtsberichterstattung auf YouTube. https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-youtuber-sind-nicht-automatisch-journalisten