Urheberrechtskommentar von Dreyer/Kotthoff/Meckel (HK-UrhR) wenig empfehlenswert
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/210509 2009 ist die zweite Auflage des von mir seinerzeit (2004) mit Dreier/Schulze (inzwischen 3. Aufl. 2008) verglichenen Kommentars erschienen. Insgesamt ist mein Eindruck eher negativer als seinerzeit. Zur Abwertung führt insbesondere die eigenartige Sonderansicht von Dr. Gunda Dreyer, Richterin am Landgericht (Kassel), zur Panoramafreiheit § 59 UrhG. Sie vertritt in Rn 9, … „Urheberrechtskommentar von Dreyer/Kotthoff/Meckel (HK-UrhR) wenig empfehlenswert“ weiterlesen