Kein Recht auf Vergessen: Sedlmayr-Mörder unterliegen vor EGMR
“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Juni 2018 einstimmig entschieden, dass die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr kein Recht darauf haben, dass ihre Namen aus online-archivierten Artikeln und Beiträgen aus dem Netz gelöscht werden” http://www.urheberrecht.org/news/6077/