Münchner Kunstfund: Copyfraud der Staatsanwaltschaft Augsburg
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/schwabinger-kunstschatz-lost-art-stellt-weitere-gurlitt-werke-online-a-936163.html Das unübersehbar angebrachte Wasserzeichen ist eindeutig Copyfraud (und schadet natürlich der Öffentlichkeit), da Immaterialgüter-Rechte der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht zustehen. Auch hinsichtlich der Reproduktionen besteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Soweit Urheberrechte an den Bilder existieren, ist nicht die Staatsanwaltschaft Augsburg der Rechteinhaber. Ein “Recht am Bild der eigenen Sache” gibt es nicht, es … „Münchner Kunstfund: Copyfraud der Staatsanwaltschaft Augsburg“ weiterlesen