Unsinn: Entziehung eines Doktorgrads wegen Unwürdigkeit rechtmäßig
Die unfähigen alten Männer des Bundesverwaltungsgerichts haben dazu bisher nur eine Pressemitteilung veröffentlicht: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56 “Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten … „Unsinn: Entziehung eines Doktorgrads wegen Unwürdigkeit rechtmäßig“ weiterlesen