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Open Access am Fritz-Haber-Institut der MPG

Uta Siebeky im Wissenschaftsforschung-Jahrbuch 2007:
http://www.wissenschaftsforschung.de/Jahrbuch_2007.pdf

Am 12. März 2007 lagen auf eDoc 14934 Volltextfiles gesamt, von denen 5245 Open Access geschaltet waren.

Diese Zahl ergänzt unsere Feststellungen zur OA-Praxis der MPG:

http://archiv.twoday.net/stories/4159366

Am Schluss heisst es:

So bleibt zum Schluss nur noch die Feststellung der Tatsache, dass es zur Zeit
immer noch so ist, dass alle Open-Access-Angebote benutzen wollen, aber nur
wenige bereit sind, ihre Publikationen Open Access anzubieten.

Wissenschaftsforschung Jahrbuch 2007

http://www.wissenschaftsforschung.de/Jahrbuch_2007.pdf

Das Jahrbuch steht unter einer CC-NC-Lizenz und enthält mehrere Beiträge zum Thema “Open Access”.

Einen Hinweis wert ist auch eine Einführung zu OA, die besonders die Wirtschaftsinformatik thematisiert:
http://www.wirtschaftsinformatik.de/dateien/beitraege/wi2007_6_456_459.pdf

Kunst und Archiv: Archäologe für kommende Zeiten im Archiv ohne Etiketten

” ….[Eine] Ausstellung in Galerie am Domplatz in Halle erinnert an Gründer Uwe Büchler. … Dass Uwe Büchler ein Archäologe der Zukunft war, der nach noch nicht Vorhandenem grub, unterstreicht die als Archiv ohne Etiketten geordnete Schau auf treffende Weise. …..”Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ab 2010 in Duisburg

Über die Umzugspläne des Landesarchivs Nordrhein-Westfaeln hat Archivalia bereits zweimal berichtet ( Link 1 ; Link 2 ). Nun liegt eine Pressemitteilung der Stadt Duisburg vor (Link) und ein Artikel in der Rheinischen Post (Link) vor. Interessant in RP- Artikel dürfte folgender Satz sein: “…. Neben dem Archiv wird es eine Schule für die künftigen Archivare geben. ….”

Nachtrag 03.01.2008:
http://www.property-magazine.de/landesarchiv-nrw-kommt-in-den-rwsg-speicher-im-duisburger-innenhafen-9032.html (mit Abbildung des Architekturmodells)

Siebenmorgen sagt die Unwahrheit

Aus juristischen Gründen verzichte ich auf die Formulierung “Siebenmorgen lügt”.

BLM-Museumschef und Zähringer-Stiftungsrat-Mitglied Harald Siebenmorgen stellt einem Artikel der BNN vom 21.12.2007 wahrheitswidrige Aussagen auf. Er müsste es besser wissen.

Die laut dem staatlichen Gutachten dem Haus Baden zufallenden Bestände im Wert von 5,6 Millionen Euro sind laut Siebenmorgen nie im Zusammenhang der Zähringer-Stiftung genannt worden. Die Objekte wären mithin auch dann Eigentum der Adelsfamilie, wenn die Stiftung mit dem vorgesehenen Vermögen rechtskräftig ausgestattet worden wäre, unterstreicht der Kunsthistoriker. Etwa das derzeit im Karlsruher Schloss aufwendig inszenierte “Kopf’sche Kunstmuseum”. Diese Samnmlung habe das Landesmuseum 1983 auf Anforderung des Markgrafen “in völlig heruntergekommenem Zustand” aus einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt. Dort sei es entgegen dem Testament gelagert gewesen. Verschollen war laut Siebenmorgen die Juncke’sche Gemäldesammlung, nachdem auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt gewesen sei. Vor einigen Jahren fand man sie auf einem Dachbolden in Salem nahe dem Bodensee wieder. Laut dem Karlsruher Museumschef handelt es sich um dritt- und viertklassige Bilder, “und ich wüsste nicht, wer sie haben wollte, wenn sie jetzt vom Staat erworben werden”

Am 2. Oktober 2006 veröffentlichte ich hier die Satzung der Zähringer Stiftung:

http://archiv.twoday.net/stories/2750198

Aus ihr geht einwandfrei hervor, dass die beiden von Siebenmorgen explizit genannten Sammlungen Teil der Stiftung waren:

Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:

1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke’sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in Karlsruhe.
7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.

Hinsichtlich der Satzung Kopf ergibt sich die Zugehörigkeit aus dem von mir mitgeteilten Protokoll des Stiftungsrates von 1983:
http://archiv.twoday.net/stories/2989084

Unter Siebenmorgens Museumsleitung erfolgte 1995 die Überweisung der Pietà von Kopf an das Badische Landesmuseum, siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_von_Kopf

Aus eigenem Aktenstudium der Akten über die Stiftung kann ich bestätigen, dass die drei nicht vom Landesmuseum bzw. der BLB Karlsruhe verwahrten Sammlungen Kopf, Jüncke und Wessenberg hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur Zähringer Stiftung nie bestritten waren. (Umfangreiche Dossiers zu diesen drei Sammlungen sind durch die Suchfunktion dieses Weblogs auf der rechten Seite auffindbar, wenn man dort die Namen des jeweiligen Stifters eingibt.)

Hinsichtlich der Archivalien im GLAK hat meines Wissens niemand jemals eine Zugehörigkeit zur Zähringer Stiftung behauptet.

Heise hat nun auch eine Meldung zur Nutzungsrechtsübertragung

http://www.heise.de/newsticker/meldung/100957

“Bislang ist die Resonanz auf die Aufrufe offenbar sehr unterschiedlich. Während an der TU Berlin erst knapp 30 Antworten eingingen, heißt es aus der Universität Bielefeld, “der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen””

Da die Bibliotheken INETBIB nicht nützen, sich über ihre Erfahrungen mit der Aktion auszutauschen und auch keine Zahlen veröffentlichen, ist die mir neue Angabe zur mangelnden Resonanz an der TU Berlin aufschlussreich. Bisher durfte ich aufgrund vereinzelter Rückmeldungen davon ausgehen, dass die Aktion bei denjenigen Bibliotheken, die ihre Wissenschaftler informieren, sehr erfolgreich sei.

Handreichung des Börsenvereins zur Rechteübertragung und Neuen urheberrechtlichen Nutzungsarten

Merkblatt: Neue urheberrechtliche Nutzungsarten (pdf, 101.7 kB)

[Link-Update: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Merkblatt%20unbekannte%20Nutzungsarten%2020071212.pdf ]

Erwerb von unbekannten und Umgang mit neuen urheberrechtlichen Nutzungsarten.
Eine Handreichung für Mitgliedsverlage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
Stand: Dezember 2007

Nachdem http://open-access.net inzwischen eine FAQ anbietet (§ 137 l der Urheberrechtsreform – FAQ zur Rechteübertragung), ist es sicherlich auch hilfreich, die Position des Börsenvereins zu kennen. Der DBV hat ja – wie Klaus Graf zu Recht in INETBIB am 11. November 2007 festgestellt hat – bislang zu diesem Thema nur unzureichend und leider hinsichtlich einiger Aspekte auch definitiv falsch informiert, zuletzt im DBV Newsletter 115 vom November 2007, wo aber nur auf eine erste Stellungnahme vom Juli 2007 verwiesen wurde. Bedauerlich ist dies vor allem, weil der Börsenverein zu Recht feststellt:

“Leider ist die Neuregelung im Detail sehr kompliziert und unklar. Über viele Einzelheiten der neuen Vorschriften wird vermutlich erst in einigen Jahren durch Urteile des Bundesgerichtshofs Klarheit geschaffen. Nachfolgend werden die für die Praxis wichtigsten Auswirkungen der Neuregelung in Form von Fragen und Antworten diskutiert. Im Hinblick auf die erheblichen Unklarheiten im Wortlaut der neuen Normen und ihrer amtlichen Begründung kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei einzelnen Aspekten andere Auslegungen als die hier vertretenen vor den Gerichten durchsetzen.”

In C.3 “Kann ein Autor die Nutzung seines “Archivwerks” auf eine neue Nutzungsart durch seinen Verlag verhindern” wird die Möglichkeit der Rechteübertragung ausdrücklich erwähnt:

“Dafür hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

– Er kann der Nutzung seines Werkes durch seinen Verlag widersprechen, und zwar entweder bezogen auf eine konkrete Nutzungsart (z.B. Internetnutzung) oder auf alle nach Vertragsschluss bekannt gewordenen und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten. Bezüglich aller am 1.1.2008 bekannten Nutzungsarten muss dieser Widerspruch bis zum 31.12.2008 erfolgen. Handelt es sich bei dem Werk um einen Beitrag zu einem Sammelwerk, kann der Urheber sein Widerspruchsrecht nicht wider Treu und glauben ausüben.

– Er kann einem Dritten die ausschließlichen Rechte an einer oder allen neuen Nutzungsarten seines Werkes übertragen, solange sein Verlag die entsprechenden Nutzungen noch nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage aufgenommen hat. (Der Dritte darf das Werk allerdings nicht in der Form nutzen, in der der Verlag es veröffentlicht hat, vgl. oben B Frage 8).”

Bemerkenswert ist, dass der Börsenverein den 31.12.2007 offenbar nicht als Ausschlussgrenze ansieht. Hiernach wären Rechteübertragungen auch später noch möglich, solange der Verlag noch nicht selbst die Nutzung aufgenommen hat.

Dass der Börsenverein sich in C.3 auf die Frage fokussiert, ob und wie ein Autor die Wahrnehmung der neuen Nutzungsarten für Altwerke durch den Verlag verhindern könne, ist aus seiner Perspektive verständlich. Um das “Verhindern” geht es den Befürwortern einer Rechteübertragung etwa an institutionelle Publikationsserver aber gar nicht. Die Autoren sollen diesen gar keine ausschließlichen Rechte an den entsprechenden Nutzungen einräumen, sondern nur einfache Nutzungsrechte. In diesem Fall dürften nach neuer Rechtslage einfache Nutzungsrechte weiter automatisch an den Verlag fallen, wenn der Autor nicht widerspricht (vgl. hierzu die Begründung zum Regierungsentwurf BT Drs 16/1828, S. 33: “Absatz 1 enthält eine Übertragungsfiktion für Rechte an neuen Nutzungsarten zugunsten eines Erwerbers aller wesentlichen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übertragbaren Nutzungsrechte. (…) Erfolgte die Rechtseinräumung nur beschränkt (z. B. durch Erteilung einer nicht ausschließlichen Berechtigung), so greift die Fiktion in dem verbleibenden Umfang.“). Ein Ausschluß etwa einer Digitalisierung durch den Verlag läge in vielen Fällen auch gar nicht im Interesse des Autors, da es die Sichtbarkeit seiner wissenschaflichen Veröffentlichungen nur erhöhen kann. Worum es geht ist, zu verhindern, dass ausschließlich der Verlag dieses Recht hat, womit eine Zugänglichmachung als Open access Publikation nicht mehr möglich wäre.

Des weiteren vertritt die Handreichung des Börsenvereins offenbar die Auffassung, dass einfaches Scannen der Originale nicht zulässig sei, indem er Leistungsschutzrechte des Verlags reklamiert (Lektorat des Ursprungstextes, Satzbild, Marke, ggf. Titelschutzrechte; vgl. B.8 der Handreichung). Dieser Auffassung widersprechen Steinhauer (§ 38 UrhG – Scannen der Originale?, in: http://bibliotheksrecht.blog.de, 13. Februar 2007 und Graf (Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig, in: Archivalia, 14. Februar 2007).

Laut Börsenverein sind nach den bisherigen Erfahrungen Widersprüche durch Autoren aus rechtlichen Gründen häufig unwirksam; er empfiehlt daher eine gründliche Prüfung aller eingehenden Widersprüche (C.4). Interessant wäre es natürlich, das nur separat von der Rechtsabteilung des Börsenvereins anzufordernde Merkblatt für die Prüfung von Widersprüchen gegen die Nutzung von Werken auf bei Vertragsabschluss unbekannte Nutzungsarten und die dazu passenden Musterschreiben für die Autorenkorrespondenz zu kennen …

Der Börsenverein empfiehlt seinen Mitgliedern (in C.6), bei für die kommerziellen Verwertung interessanten älteren Werken den Abschluss eines Ergänzungsvertrages anzustreben und nur wo dies administrativ nur schwer möglich ist – so z.B. bei Sammelwerken mit Beiträgen verschiedener Autoren – eine Nutzung unter der neuen gesetzlichen Regelung für “Archivwerke” (gemeint ist die Übergangsregelung von §137 l), bei der die Vergütungsregelung den Verwertungsgesellschaften überlassen bleibt. Für den Verlag sei dies mit einem deutlichen Mehr an Rechtssicherheit und Verfügungsbefugnis verbunden als eine Nutzung unter der neuen gesetzlichen Regelung für “Archivwerke”. Aber auch für den Autor bzw. seine Erben sei ein solcher Ergänzungsvertrag vorteilhaft, weil so klar definierte Vergütungen vereinbart werden können, die wie die anderen Erlöse aus dem Werk direkt an den Autor abgerechnet werden. Auch für solche Ergänzungsvereinbarungen mit Autoren von Altwerken gibt es Musterschreiben für vertragliche Regelungen “in schlanker, aber rechtswirksamer Form”.

B.2, 3 und 5 der Handreichung würde übrigens einen schönen Anknüpfungspunkt für den Plot eines Urheberrechts-Krimis bieten, nach dem Motto “Nur ein toter (unproduktiv gewordener) Autor ist ein guter Autor …”

Ror Wolfs Vorlass nach Marbach

Quelle: Pressemitteilung des Marbacher Literaturarchivs
Medienresonanz:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16532
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2965680/1nr6em7
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/2007/12/20/news-11878837/detail.html
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1696844
Informationen zu Ror Wolf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ror_Wolf

Salem kein “Stammsitz”

Im Südkurier kommentiert Uli Fricker

http://www.suedkurier.de/nachrichten/kommentare/leitartikel/art4648,2969059,0

Die Position Baden-Württembergs ist nicht von der Hand zu weisen: Die Familie Baden hat seine Kunstschätze in seiner Eigenschaft als regierendes Haus angesammelt. Mit der Abdankung des letzten Großherzogs am 22. November 1918 löste sich diese Bindung auf: Die meisten Bilder und Stücke gingen auf den Rechtsnachfolger über – das Land Baden und später Baden-Württemberg. Diese säuberliche Unterscheidung zwischen Privatbesitz und Staatsgut ist kein juristischer Trick, sondern ein wirksamer Schutz. Schließlich hat diese Familie – wie alle Dynastien – nicht als privater Mäzen gehandelt. Nicht die eigene Schatulle wurde für Käufe ausgeräumt, sondern die großherzogliche Kasse. Wenn überhaupt bezahlt wurde, siehe Säkularisation. Was die Allgemeinheit vorstreckt, sollte auch bei ihr verbleiben.

Verständlich, dass Bernhard Prinz von Baden diese Argumentation nicht behagt. Seine Gutachter gehen von der optimistischen Auffassung aus, dass die über Jahrhunderte angehäuften Kulturgüter still schweigend ins Privatvermögen flossen. Das Ende der Monarchie ist den Verfassern des Hof-Gutachtens in seiner vollen Tragweite wohl entgangen.

Gerne werden historische Tatsachen vor den Karren der eigenen Interessen gespannt. Für die markgräfliche Familie firmiert Salem immer als “Stammsitz”. Das ist eine merkwürdige Interpretation, in jeder Landeschronik findet man die Burg Hohenbaden bei Baden-Baden als namensgebende Residenz des Geschlechts. Solche kleinen Akzentverschiebungen stören nicht nur Pedanten und Historiker; sie zeigen auch, dass die Historie für die eigenen Interessen zurecht gebogen wird.

Kulturgütertrennung

Badische Zeitung vom Mittwoch, 19. Dezember 2007

GÜTERTRENNUNG

Landeseigentum

— 511 Gemälde und 25 000 Blätter des Kupferstichkabinetts der
Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe;

— Die drei unter dem Titel “Antiken, vaterländische Altertümer und
Waffen” vereinten Sammlungen im Badischen Landesmuseum Karlsruhe;

— die türkische Sammlung (so genannte Türkenbeute) im Landesmuseum;

— das Münzkabinett ebendort;

— alle Kunstgegenstände aus den 1803/6 säkularisierten Klöstern, da
runter die wertvollen mittelalterlichen Handschriften;

— das Naturalienkabinett im Naturkundemuseum Karlsruhe;

— die Bestände der ehemaligen Großherzoglichen Hofbibliothek, späteren
Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek Karlsruhe;

— die badischen Kroninsignien;

— das Schriftgut der Hofbehörden.

Eigentum Haus Baden

— das Kopf’sche Kunstmuseum im Badischen Landesmuseum;

— die ehemals Wessenberg’sche Gemäldesammlung in Konstanz;

— die Louis-Jüncke’sche Gemäldesammlung in Schloss Salem;

— 36 so genannte Hinterlegungen in der Badische Landesbibliothek;

— vier Plastiken in der Kunsthalle Karlsruhe).

Geteilte Rechte

Im Eigentum des Hauses Baden, aber in dauerhaftem Besitzrecht des Landes:

— 13 Signaturen mit Handschriften Johann Peter Hebels;

— vier Bücher mit Blumenmalerei (“Tulpenbücher” ) in der
Landesbibliothek und im Generallandesarchiv Karlsruhe;

— Großherzogliches Familienarchiv.

Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. Dezember 2007
“Bis auf die Knochen blamiert”
Landtag diskutiert über die badischen Kunstschätze

Von unserer Korrespondentin Bettina Wieselmann
STUTTGART. Heftige Kritik musste sich gestern die Landesregierung
wegen ihres Umgangs mit den badischen Kunstschätzen anhören: Die
Opposition im Landtag kreidete ihr an, sich in Unkenntnis der
Rechtslage blamiert zu haben — die nun durch das Gutachten der
Expertenkommission klar sei.

“Das Gutachten ist ein Manifest der Unfähigkeit” , stieg der
kulturpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Walter, krachend in die
Debatte ein —- und meinte doch, es sei Beweis für die Unfähigkeit der
Landesregierung. Erst jetzt habe sie die Rechtsposition des Landes
gegenüber dem Adelshaus Baden erkannt. Nachträglich “schaudert uns
noch, wie man ohne Prüfung” fast einen Vergleich zur Rettung von
Schloss Salem abgeschlossen hätte, dem jetzt die Grundlage fehle.

Auch der stellvertretende Fraktionschef der SPD, Nils Schmid, hieb in
diese Kerbe: “Die Landesregierung hat sich bis auf die Knochen
blamiert und fahrlässig Landesinteressen preisgegeben.” Wie Walter,
der davor warnte, dem Haus Baden zu sehr entgegenzukommen, forderte
Schmid: “Wir sollten selbstbewusst und standesbewusst als Republikaner
in die Verhandlungen gehen.”

Auf Seiten der Regierungsfraktionen war man bemüht, Kritik am Haus
Baden abzuwehren. Christoph Palm, kulturpolitischer Sprecher der
CDU-Fraktion, erkannte “neoklassenkämpferische Züge” bei der
Opposition. Heiderose Berroth (FDP) äußerte “Respekt vor der Leistung
des Hauses Baden” , das kulturhistorisch wertvolle Salemer Ensemble
gesichert zu haben. In der FDP hat man zudem immer noch Zweifel, ob
das Land vor Gericht gegen das Haus Baden Recht bekäme.

Mit den Stimmen der Opposition forderte der Landtag die Regierung auf,
das neue Rechtsgutachten zur Grundlage von Verhandlungen mit dem Haus
Baden zu machen, um Schloss Salem als Kulturgut ersten Ranges
langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern und öffentlich
zugänglich zu halten.

Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. Dezember 2007
Überrascht vom eigenen Ergebnis

FREIBURG. Die Expertenkommission des Landes zu den badischen
Kunstschätzen hat einstimmig festgestellt, dass die Mehrzahl der
strittigen Kunstwerke und Dokumente bereits dem Land gehört als
Rechtsnachfolgerin des badischen Großherzogs. Das Gutachten schafft
Klarheit in einer Frage, an der sich schon viele andere versucht
haben, zumeist ohne große Überzeugungskraft. Der emeritierte
Freiburger Historiker Professor Dieter Mertens war eines der sechs
Kommissionsmitglieder. Mit ihm sprach Wulf Rüskamp.

BZ: Das Resultat Ihres gemeinsamen Gutachtens hat offenbar manches
Kommissionsmitglied etwas überrascht. Sie auch?

Mertens: Ja. Denn am Anfang war es für uns alle offen, in welche
Richtung das Gutachten laufen würde. Was uns in der Kommission jetzt
als stichhaltig erscheint und was wir auch nachweisen können, das war
vorher nicht abzusehen.

BZ: Man hat zudem den Eindruck, dass das Ergebnis in seiner
Deutlichkeit und in der Einstimmigkeit aller Kommissionsmitglieder,
Ihnen allen etwas peinlich ist.

Mertens: Naja, natürlich hätte ein Ergebnis, das die Kunstschätze 50
zu 50 aufgeteilt hätte, eher den Eindruck des Unparteiischen gemacht.
Wir nehmen dennoch für uns in Anspruch, dass wir uns niemandem zulieb
und niemandem zuleid, sondern nur anhand der nachweisbaren Fakten
entschieden haben.

BZ: Woran liegt es, dass früher niemand so tief in die Akten geschaut hat?

Mertens: Diese Untersuchungen sind sehr aufwendig. Wir waren in der
Kommission zu sechst, und zeitweise war mit Peter Michael Ehrle
(Direktor der Karlsruher Landesbibliothek) noch ein Sachverständiger
für die Handschriften dabei. Damit kann man in der Aufarbeitung der
Materie mehr schaffen als ein Einzelner. Aber uns haben auch die
gemeinsamen Diskussionen weiter gebracht, etwa was die jeweiligen
Kriterien für die Zuschreibung einzelner Kunstgegenstände oder
Dokumente sind.

BZ: Sind die vielen anderen Gutachten, die zur Besitzfrage angefertigt
worden sind, also wenig oder gar nichts wert?

Mertens: Die Gutachten sind sehr unterschiedlich. Manche sind auf sehr
schmaler Datenbasis geschrieben worden, weil die Autoren glaubten, sie
könnten sich das rechtlich leisten. Andere gehen von falschen
Voraussetzungen aus, was die Auffassung von Staatlichkeit angeht. Nur
ein Gutachten aus dem Jahr 1967 ist rechtsgeschichtlich fundiert — und
das hat bekanntlich nach Ansicht des Hauses Baden Unfrieden gestiftet.

BZ: Die große rechtliche Unklarheit hat dazu geführt, dass manche
Gemälde zweimal an Land verkauft worden sind.

Mertens: Man muss hier in Rechnung stellen, dass unmittelbar nach dem
Untergang der Monarchie die Rechtsbegriffe nicht so klar waren,
jedenfalls nicht in den Ministerien. Da gab es verschiedene
Rechtsauffassungen im Finanzministerium und im Kultusministerium. Die
damaligen Vorstände der einzelnen Sammlungen hatten noch den besten
Blick auf die Rechtslage, wie wir im Gutachten zeigen können. Das hat
dazu geführt, dass man 1930 manche Gemälde, die einem wohl schon
gehörten, nochmals gekauft hat. Das ist sicherlich auf beiden Seiten
gutgläubig geschehen. Es war eben eine rechtlich schwierige Situation.

BZ: Umso mehr erstaunt, dass die vier Juristen in ihrer Kommission so
einig sind.

Mertens: Es wurde auch lange genug diskutiert. Das Ergebnis war nicht
von vorneherein so klar. Aber es wurden immer mehr historische Quellen
herangezogen. Eine sehr wichtige war das Testament Großherzogs
Friedrichs II. von 1907. Denn daraus werden die Prinzipien des
Fürstenrechts deutlich, wie vererbt wird, nämlich dasjenige, was zur
Herrschaft gehört, nicht unter die Erben verteilt wird, im Unterschied
zu Privateigentum, bei dem das Bürgerliche Gesetzbuch gilt. Diese
Klarheit hat uns überrascht, aber sie uns zur einhelligen Auffassung
in der Frage der Besitzverhältnisse verholfen.

BZ: Das Gutachten liest sich wie ein Lehrbuch zu privatem und
öffentlichen Eigentum &

Mertens: Diese Klarstellungen waren uns wichtig, weil sie in vielen
früheren Gutachten nicht berücksichtigt worden sind. Deshalb haben wir
diesen gesicherten Forschungsstand dargelegt.

BZ: Was raten Sie jetzt der Landesregierung, wie soll sie vorgehen?

Mertens: Solche Ratschläge wollten wir ausdrücklich nicht machen. Wir
legen unser Ergebnis in die Hände der Politiker. Und die müssen jetzt
entscheiden. Für einen Vergleich schaut nach diesem Ergebnis aber
nicht mehr viel heraus.

Piratenpartei greift § 137 L auf

Während nur ganz vereinzelt in Weblogs zur Terminsache der Nutzungsrechts-Übertragung (siehe dazu Archivalia in der Rubrik Open Access passim) etwas geschrieben wird und das Thema auch für Heise kein Thema ist (von der gedruckten Journaille ganz abgesehen) und auch die Mailinglisten nur kleine Teile der wissenschaftlichen Öffentlichkeit erreichen (meinen Beitrag in H-SOZ-U-KULT habe ich auch weiteren H-Net-Listen angeboten, H-MUSEUM und H-ARTHIST haben als x-post veröffentlicht, H-Germanistik hat ihn ignoriert), unterrichtet mich Lambert Heller, dass die Piratenpartei das Thema aufgegriffen hat:

http://www.piratenpartei.de/node/346

Aber wer bitteschön kennt die Piratenpartei???

Leserinnen und Leser von Archivalia, die “Open Access” unterstützen wollen, sind aufgerufen, Urheber in ihrem Bekanntenkreis und geeignete mediale Multiplikatoren auf die nur noch bis 31. Dezember 2007 bestehende Möglichkeit der Nutzungsrechtsübertragung hinzuweisen.

Vortragsankündigung: “Der badische Kulturgüterstreit: Erträge der Kommission

Aus INETBIB:

“… Virulent wurde in den vergangenen Tagen erneut die verwickelte Rechtslage an den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek und der Kunsthalle zu Karlsruhe durch ein vom Hause des Markgrafen von Baden in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu einem nicht verwunderlichen Ergebnis gelangte: Mehr als 80% der Kunstschätze beansprucht das Haus Baden als sein Eigentum.

Vor diesem Hintergrund ist das

Referat von Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Adolf Laufs am 15. Januar 2008 um 20.00 Uhr c.t. im Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft (Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg) zu dem Thema

„Der badische Kulturgüterstreit: Erträge der Kommission“

von erheblicher Brisanz. Aus „erster Hand“ werden uns die Ergebnisse
präsentiert, zu der die Gutachter der von der Landesregierung eingesetzten Kommission gelangt sind.“

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Siebler
Inst. f. gesch. Rechtswiss.
Bibliothek
Friedrich-Ebert-Platz 2
69117 Heidelberg

In der gleichen Vortragsreihe der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft berichtete am 10. Juli 2007 Prof. Dr. Reinhard Mussgnug, Heidelberg, über den “vormals Großherzoglich Badische Kulturbesitz zwischen dem Fürstenrecht des 19. und dem Staatsrecht des 20. Jahrhunderts”. Sein Vortrag erschien im September 2007 in der Zeitschrift StudZR Heft 3/2007 (Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg) unter dem Titel “Die Großherzoglich Badischen Sammlungen zwischen Monarchie und Republik”.

Repository movement has failed

http://www.academiccommons.org/commons/review/gregory-crane

Excerpt:

The repository movement has, as yet, failed to exert a significant impact upon intellectual life. Libraries have failed to articulate what they can provide and, far more often, have failed to provide repository services of compelling interest. Repository efforts remain fragmented: small, locally customized projects that are not interoperable–insofar as they operate at all. Administrations have failed to show leadership. Happy to complain about exorbitant prices charged by publishers, they have not done the one thing that would lead to serious change: implement a transitional period by the end of which only publications deposited within the institutional repository under an open access license will count for tenure, promotion, and yearly reviews. Of course, senior faculty would object to such action, content with their privileged access to primary sources through expensive subscriptions. Also, publications in prestigious venues (owned and controlled by ruthless publishers) might be lost. Unfortunately, faculty have failed to look beyond their own immediate needs: verbally welcoming initiatives to open our global cultural heritage to the world but not themselves engaging in any meaningful action that will make that happen.

Magna Charta bei Sotheby’s

Update zu http://archiv.twoday.net/stories/4292275

Ein kleines Buch stellt der Katalog zu der angebotenen Urkunde dar:

http://www.sothebys.com/liveauctions/event/N08461_MagnaCarta.pdf

An die 15 Mio. Euro zahlte ein US-Anwalt für das Dokument. Er will es dem Nationalarchiv überlassen:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/Magna-Charta;art772,2442001

ZKBW-Dialog stellt Wikisource vor

http://www2.bsz-bw.de/cms/swb/fernleihe/zkbw-dialog/zkdial55.html#Wikisource

Wikisource ( http://de.wikisource.org/wiki/Hauptseite ) sammelt Quellentexte in deutscher Sprache. Darunter werden alle Dialekte der deutschen Sprache und deren älteren Varianten wie Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch verstanden. Voraussetzung ist, dass die Texte von Urheberrechten frei sind (gemeinfrei, in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors) oder unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt wurden.. Die erfassten Texte sind in der Regel schon einmal veröffentlicht worden. Sie werden in diesem Projekt digitalisiert bzw. transkribiert, also in elektronischen Text (E-Text) umgesetzt. Es ist auch möglich, unveröffentlichte Texte einzubringen, die nur handschriftlich vorliegen. Wikisource berücksichtigt vorzugsweise ältere Texte, die als historische Quellen gelten können. Wikisource ist einem überlieferungs- und rezeptionsgeschichtlichen Ansatz verpflichtet, was bedeutet, dass mehrere Versionen eines Textes gleichberechtigt dokumentiert werden können. Als Textgrundlage kommen – die Wiedergabe der maßgeblichen kritischen Edition (sofern urheberrechtsfrei), – einer Erstausgabe, – einer Ausgabe letzter Hand oder – einer anderen maßgeblichen Werkausgabe eines Autors. Kurze einführende und erklärende Texte zu Quelleneditionen sind erwünscht. Außerdem können Texte mit Anmerkungen versehen werden, die etwa veraltete oder fremdsprachliche Ausdrücke erklären. Solche Anmerkungen und Erläuterungen können sein:

* Daten zur Quelle selbst,
* bibliographische Informationen (wie z. B. VD16 und VD17),
* erklärende Fußnoten zu Wörtern und Wendungen,
* Verweise auf vergleichbare Werke,
* Strukturierung des Quellentextes,
* Einführungen,
* Indizes von Personen, Wörtern usw.

Übersetzungen anderssprachiger Texte sind erwünscht. Im Falle von Übersetzungen darf bei Texten zum Vergleich auch der Text in der Originalsprache vorhanden sein. Außerdem ist es erwünscht, die Quellentexte, aber auch die Autoren-, Orts- und Themenseiten mit multimedialen Inhalten anzureichern (nach Wikisource : Über Wikisource). Anfänger, die am Aufbau der Wikisource-Sammlung mitwirken möchten, können sich im Wikisource-Portal und in den FAQ – Häufigen Fragen informieren. Im Wikisource-Bestand finden sich bereits die Zimmerische Chronik, die Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Handschriften wie das Georgslied, bibliophile Kostbarkeiten wie „Der Struwwelpeter“, Flugschriften und Einblattdrucke der Frühen Neuzeit, stadtgeschichtliche Darstellungen (wie z. B. zu Schwäbisch Gmünd) und Württembergische Oberamtsbeschreibungen und vieles mehr. Von besonderem Interesse ist die Liste von „Biographischen Nachschlagewerken“ (http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke), einer ausführlichen Zusammenstellung von frei zugänglichen biographischen Nachschlagewerken in deutscher Sprache sowie fremdsprachiger Germanica.

Nachweis digitaler Sammlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das EU-Projekt „MICHAEL“ (=„Multilingual Inventory of Cultural Heritage in
Europe“) wurde 2004 von Frankreich, Großbritannien und Italien ins Leben
gerufen. Seit 2006 haben sich weitere 15 europäische Länder dem Folgeprojekt
„MICHAEL Plus“ angeschlossen, so auch Deutschland. Sieben deutsche
Institutionen aus unterschiedlichen Kulturgutsparten beteiligen sich an
„MICHAEL Plus“ (http://www.michael-culture.org): das Bundesarchiv, die Deutsche
Nationalbibliothek, die Bayerische Staatsbibliothek, das Deutsche Museum,
das Landesarchiv Baden-Württemberg, die Senckenbergische Naturforschende
Gesellschaft und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Im Rahmen von „MICHAEL Plus“ wird ein mehrsprachiges Kulturportal für den
Nachweis digitaler und digitalisierter Bestände und Sammlungen in Europa
aufgebaut. Das internationale MICHAEL-Portal wird das digitale Kulturerbe
von Archiven, Bibliotheken und Museen auf europäischer Ebene präsentieren
und den Zugang dazu vereinfachen.

Zu jedem digitalisierten Bestand und jeder digitalisierten Sammlung wird
eine Beschreibung im MICHAEL-Informationssystem hinterlegt. Neben im
Internet bereitgestellten Digitalisaten sollen auch im Intranet oder offline
(auf Massenspeichern, CD-ROMs, DVDs etc.) verfügbare digitalisierte Bestände
nachgewiesen werden, z.B. für die Lesesaal-Nutzung aufbereitete
digitalisierte Zeitungssammlungen.

MICHAEL bietet keinen direkten Zugriff auf einzelne Objekte, sondern stellt
auf der Bestands- oder Sammlungsebene jeweils eine eigens angelegte
Beschreibung bereit. Diese soll einen Überblick über den Inhalt der Sammlung
oder des Bestandes liefern und dem Nutzer einen Hinweis auf die
Zugangsmöglichkeiten geben, z.B. über den Link zum entsprechenden Webangebot
oder durch die Nennung von Adressen oder Bezugsquellen.

Die Aufnahme archivischer digitaler Bestände erfolgt durch das Landesarchiv
Baden-Württemberg und das Bundesarchiv: Das Landesarchiv Baden-Württemberg
koordiniert die Erfassung der Bestandsbeschreibungen von Archiven in den
westdeutschen Bundesländern; das Bundesarchiv nimmt die Angaben zu
digitalisierten Beständen in Berlin und den ostdeutschen Bundesländern
entgegen.

Damit das deutsche Portal (http://www.michael-portal.de) im Mai 2008 erfolgreich
online gehen kann, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe: Nennen Sie uns bitte
Ihre digitalen und digitalisierten Bestände, so dass diese sowohl im
deutschen als auch im europäischen MICHAEL-Portal präsentiert werden können!

Die Aufnahme Ihrer Bestandsbeschreibungen erfolgt kostenlos. Alle benötigten
Angaben werden in einem Meldeformular abgefragt, das Sie per E-Mail bei uns
anfordern oder direkt von der Website des Landesarchivs Baden-Württemberg
(http://www.landesarchiv-bw.de/michaelplus) herunterladen können. Füllen Sie das
Formular bitte so vollständig wie möglich aus und schicken Sie es uns bis
spätestens 29. Februar 2008 per E-Mail zu. Bei Rückfragen helfen wir Ihnen
gerne jederzeit weiter.

Für den weiteren Kontakt stehen Ihnen zur Verfügung

– im Landesarchiv Baden-Württemberg:

Christina Wolf
Landesarchiv Baden-Württemberg
Referat 13 „Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektronische
Dienste“
Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart
Tel. 0711 – 212-4270
E-Mail: christina.wolf@la-bw.de

– im Bundesarchiv:

Petra Rauschenbach
Bundesarchiv
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR
Referat StA 1
Finckensteinallee 63, 12205 Berlin
Tel. 030 – 187770-740
E-Mail: p.rauschenbach@barch.bund.de

Wir freuen uns Ihre Beteiligung am MICHAEL-Portal!

Mit freundlichen Grüßen
Christina Wolf

____________

Christina Wolf
Projektbearbeiterin MICHAEL Plus
Landesarchiv Baden-Württemberg
Eugenstraße 7 – 70182 Stuttgart
Tel. 0711/212-4270

Ex: Archivliste

Ambivalenz der Archive

“Ambivalenz der Archive” – Das Archiv als Ort der Wissensproduktion
Medizinhistorisches Museum der Charité, Berlin
17.-18. Januar 2008

Veranstalter: Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik der
Humboldt-Universität in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für
Wissenschaftsgeschichte und dem Berliner Medizinhistorischen Museum an der
Charité

Die Tagung untersucht die Rolle von Archiven im Hinblick auf die
Konstitution von Wissen. Die Objekte, die das Archiv bevölkern, verweisen
sowohl auf ein “Davor” als auch auf ein “Danach” des Archivs, wobei davon
auszugehen ist, dass beide Übergänge produktiv sind in dem Sinne, dass sie
das Objekt als distinktive Entität und damit als Objekt des Wissens erst
erzeugen. Das Archiv fasziniert daher, es dient seit jeher als Ort der
Wahrheitsproduktion. Aber es bereitet auch Unbehagen.
Ein Beispiel dafür sind Aufnahmen des Berliner Lautarchivs, die in den
Jahren 1915-18 im nahegelegenen Kriegsgefangenenlager Wünsdorf gemacht
wurden. Welchen Einfluss haben die Umstände, unter denen sie entstanden, auf
die Aufnahmen selbst? Welche verborgenen Botschaften enthalten sie?
Welche Geschichten erzählen sie? Oder besteht ihre Substanz in einem
Schweigen, das erst durch die imaginative Aktivität des Forschers zu einer
vermeintlich kohärenten Erzählung gerinnt? Sprechen die Archive über die
Objekte als Dokumente einer außerhalb ihrer selbst existierenden Realität
oder sagen sie vielmehr etwas über die zur Zeit ihrer Entstehung
hegemonialen wissenschaftlichen Praxis aus?
Oder beides? Was sind die Konnektoren?
Die Tagung widmet sich diesen Fragen unter den Gesichtspunkten
Wissensorganisation und Sammlungspolitik, Kolonialismus und Archiv, Objekt
und Inszenierung, Benutzung und Ökonomisierung sowie Inszenierung und
Verwertung.

Programm:

Donnerstag, 17. Januar 2008

10-13 Uhr: Widerspenstige Objekte, moderiert von Jürgen Mahrenholz
(Helmholtz-Zentrum)

Im Inventar des Körpers. Die neue Dauerausstellung des Berliner
Medizinhistorischen Museums der Charité
Thomas Schnalke (Charité – Universitätsmedizin Berlin, Medizinhistorisches
Museum)

Film als Ausdruck von Kultur
Wolfgang Davis (Staatliche Museen zu Berlin – Generaldirektion/
BesucherDienste, Lehrbeauftragter am Institut für Ethnologie der Freien
Universität Berlin)

Töne, Laute, Stimmen, Sprache, Musik. Zur Sammlungspolitik und
Sammlungsgeschichte der Berliner Schallarchive
Susanne Ziegler (Staatliche Museen zu Berlin – Ethnologisches Museum/ Abt.
Musikethnologie)

15-17 Uhr: Archive im Wandel, moderiert von Michael Willenbücher
(Helmholtz-Zentrum)

Langzeitsicherung von Filmen – nicht nur eine technische Frage
Beate Engelbrecht (IWF Wissen und Medien gGmbH, Göttingen)

Die Ambivalenz der Medienarchive: Wie die audiovisuellen (und dann
digitalen) Archive den klassischen Archivbegriff unterlaufen
Wolfgang Ernst (Humboldt-Universität zu Berlin, Seminar für
Medienwissenschaft)

Freitag, 18. Januar 2008

10-13 Uhr: Strategien der Entzifferung, moderiert von Britta Lange
(Max-Plank-Institut für Wissenschaftsgeschichte)

Der Film “Halfmoonfiles” und die Gegenwärtigkeiten der Archive
Nicole Wolf (Goldsmiths University of London, Department of Visual Cultures)

Koloniale Unordnung: Postkartensammlungen als Archive populärer Rassismen in
den Konflikt- und Fluchtlinien des schwarzen Atlantik, 1890er-1920er Jahre
Astrid Kusser (Universität zu Köln, Kulturwissenschaftliches
Forschungskolleg (SFB/FK 427) “Medien und kulturelle
Kommunikation”)

Kontrollton 435 Hz – Die Experimentalwalzen des Psychologischen Instituts,
Berlin, im “Virtuellen Labor”
Julia Kursell (Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte)

15-17 Uhr: Lautpolitik, moderiert von Philip Scheffner (Dokumentarfilmer /
pong Berlin)

Urheberrecht und die Konstruktion von Identitäten – Gedanken zum Umgang mit
wissenschaftlichen Schallarchiven
Lars-Christian Koch (Staatliche Museen zu Berlin – Ethnologisches Museum/
Abt. Musikethnologie)

Fragen an das Borno Music Documentation Project (Nigeria)
Raimund Vogels (Hochschule für Musik und Theater Hannover, Musikethnologie)

Abendprogramm am Do, 17.1.2008, 19 Uhr:
Screening von “Halfmoonfiles” (Philip Scheffner, 2006) in der Ausstellung
“The making of ” und Bilder verkehren
Ort: Kunstraum Kreuzberg / Bethanien, Mariannenplatz 2, 10997 Berlin,
U-Bahn: Kottbusser Tor
Der Dokumentarfilm folgt den Spuren von Aufnahmen des Berliner Lautarchivs,
die in den Jahren 1915-18 im Kriegsgefangenenlager Wünsdorf bei Berlin
gemacht wurden. Er untersucht die einmalige Allianz aus Militär,
Wissenschaft und Unterhaltungsindustrie, die diese Aufnahmen ermöglichte.

Weitere Informationen und Kontakt:
Michael Willenbuecher
Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik
HU Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 2093-2715, Fax 2093-1961
Email: kabinette@hu-berlin.de
http://www.sammlungen.hu-berlin.de/redaktion/archive


H-MUSEUM
H-Net Network for Museums and Museum Studies
E-Mail: h-museum@h-net.msu.edu
WWW: http://www.h-museum.net

KOMMENTAR:

Die Objekte, die das Archiv bevölkern, verweisen
sowohl auf ein “Davor” als auch auf ein “Danach” des Archivs, wobei davon auszugehen ist, dass beide Übergänge produktiv sind in dem Sinne, dass sie das Objekt als distinktive Entität und damit als Objekt des Wissens erst erzeugen.

Wie nennt man so etwas am besten?

Prätentiös?

Postmodernes Geschwurbel?

Oder einfach: Gequirtlte ***?

Ausstellung “Garten Eden” in Emden

“….. Um nach 20 Monaten Umbau die Neueröffnung der renommierten Kunsthalle Henri Nannens [in Emden] zu würdigen, wird mit rund 200 Werken von mehr als 100 Künstlern der “Garten Eden” in einer Sonderausstellung zur Schau gestellt. In acht Kapiteln zu Themen wie »Archiv und Ordnung«, »Locus amoenus« oder »Der Garten als Labor« geben Gemälde und Fotos, Skulpturen und Installationen auf die unterschiedlichste Art Zeugnis vom Garten in der Kunst seit 1900 – ob nun als Hort der Utopien, heiliger Hain oder wilde Natur. Natürlich sind die modernen Klassiker vertreten wie Claude Monet und Emil Nolde, Paul Cézanne und Paul Klee, Lovis Corinth und Max Liebermann, aber auch Zeitgenossen von Cecily Brown über Izima Kaoru zu Peter Fischli & David Weiss tragen ihre Sichtweise bei. ……
Quelle: http://www.zeit.de/2007/52/Magnet-gruen
Weitere Informationen: http://www.kunsthalle-emden.de

Gastrosoph über den Nutzen der Archive – ein Zitat.

Der Gastrosoph Dr. Nikolai Wojtko schreibt über das Aussterben des Filterkaffees und den Nutzen des Archivs:
” …. Meistens bedauert man, wenn etwas ausstirbt. In diesem Fall ist es anders. Es ist wahrlich eine wunderbare Entwicklung, dass der Filterkaffee allmählich ausstirbt. Schön, dass dieses unnatürlich braune Kaffeepulver, durch die dunklere Brennung in vielen vorzüglichen Varianten ersetzt wird. Man muss dem Filterkaffee sicherlich keine Träne nachweinen. Vielleicht erinnern sie sich noch, wie er im Büro stundenlang auf extra für diesen Zweck konzipierten Warmhalteplatten seinen Aromatod entgegensimmerte, bis seine Reste sich endgültig in eine Konsistenz aus Plastik verwandelten. Diese Dinge sollte es nur noch in der Erinnerung geben. Vielleicht noch in einem Archiv, um zukünftige Generationen vor dieser schlimmen esskulturellen Entgleisung zu warnen….
Quelle: http://www.mercurio-press.net/html/firma_full.php?id=4462&mod_id=5&owner_id=335&ar_year=2007

Gutachter: Fast alle strittigen badischen Kulturgüter gehören dem Land

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1149087.html

Stuttgart (ddp). Im Kulturgüterstreit in Baden-Württemberg stuft eine Expertenkommission den weitaus größten Teil der badischen Sammlungen als Staatseigentum ein. In dem am Dienstag in Stuttgart vorgelegten Gutachten kommen die von der Landesregierung beauftragten Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die Kunstschätze der badischen Großherzöge nach dem Ende der Monarchie auf die Republik übergingen. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) betonte, das Gutachten werde Grundlage für das weitere Handeln der Regierung sein.

Zu den beauftragten Experten gehörte unter anderen der Verfassungsrechtler Ernst Gottfried Mahrenholz. Das rund 380 Seiten starke Papier der Kommission, in dem die Ergebnisse von mehr als einem Jahr Forschungsarbeit stecken, widerspricht einer Expertise des Hauses Baden. Die Adelsfamilie hatte jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt, das die Schätze weitgehend als Familienbesitz einstuft. Beide Seiten schließen inzwischen einen Rechtsstreit vor Gericht nicht mehr aus.

Die Kulturgüter sollen einen Gesamtwert von rund 300 Millionen Euro haben. Dem Gutachten der Expertenkommission zufolge stehen dem Haus Baden davon nur vereinzelte Bestände zu, darunter einige kleinere Gemäldesammlungen. Der Wert dieser Güter wird auf fünf bis sechs Millionen Euro geschätzt. Das Land will sie dem Haus Baden abkaufen.

http://www.pr-inside.com/de/neues-gutachten-im-badischen-handschriften-streit-r353413.htm

Die Kommission argumentiert unter anderem damit, dass die sogenannte Hofausstattung direkt mit dem Amt des Regenten als Staatsperson verbunden gewesen und infolgedessen «unveräußerlich, unbelastbar und unteilbar» und mit dem Ende der Monarchie durch Revolution auf die Republik übergegangen sei. Unstrittig dem Haus Baden zugeordnet werden 36 sogenannte Hinterlegungen, 13 Signaturen und drei Gemäldesammlungen. Wissenschaftsminister Peter Frankenberg bewertet die der Adelsfamilie zugesprochenen Gegenstände mit fünf bis sechs Millionen Euro.

In der FAZ vom 19.12.2007 (morgen) heisst es ergänzend:

Dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz schien das einstimmig gefasste, zugunsten des Auftraggebers ausfallende Gutachten schon fast peinlich zu sein: “Mir wäre es lieber gewesen, wenn unser Ergebnis gewesen wäre, 50 Prozent gehören dem Haus Baden und 50 Prozent dem Land, dann wäre unsere Glaubwürdigkeit größer.”

Die einzelnen eigentumsrechtlichen Bewertungen stützen sich auf eine rechtsgeschichtliche Argumentation, die jenseits der Einzelheiten früherer Rechtsstreitigkeiten in stringenter Weise die Konsequenzen der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung vom Absolutismus über den Verfassungsstaat des neunzehnten Jahrhunderts zur Republik herausarbeitet. Entscheidend sind die Aussagen der Juristen und Historiker zum Verbleib derjenigen fürstlichen Besitztümer, die der Wahrnehmung der fürstlichen Pflichten dienten (Pertinenzlehre), und zum Säkularisationsgut. Die Kommission unterscheidet Staatseigentum, Hausfideikommisseigentum und Privateigentum und kommt zu dem Schluss, dass Staatseigentum und Hausfidekommisseigentum nach der Revolution 1918 Eigentum der neu gegründeten Republik Baden geworden sind. “Die Hofausstattung war öffentlich-rechtliche Amtsausstattung des Regenten als Staatsperson und somit Pertinenz, das heißt Zubehör der Krone. Daher wurden Staats- und Hausfideikommisseigentum vom jeweiligen Regierungsnachfolger des Regenten übernommen.”

In einem “gutachterlichen Positionspapier” hatten vom Haus Baden beauftragte Wissenschaftler die Pertinenzlehre verworfen, weil es sich nur um eine “Pertinenztheorie” handle, die in der Rechtspraxis bedeutungslos sei. Dieser Aufsagung widersprach Dietmar Willoweit, emeritierter Rechtshistoriker der Universität Würzburg und Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften: “Die Pertinenztheorie ist nicht Theorie, sondern sie ist geltendes Recht.” Die ehemalige großherzogliche Familie könnte theoretisch am Hausfideikommiss Anteile haben, das hätte aber auf die Eigentumsverhältnisse nur dann Einfluss, wenn es vertraglich festgelegt wäre. “Das Erbteil eines Herrschaftshauses durfte vermehrt, aber nicht vermindert werden. Es war das Hausvermögen des Splendors und diente dem Haus zur Repräsentation”, sagte Mahrenholz. Deshalb müsse auch der Nachfolgestaat diese Güter zum Zweck der staatlichen Repräsentation nutzen. Persönliches Eigentum des Monarchen waren die Gegenstände, die er aus der “Privatschatulle” bezahlt oder als Geschenk bekommen habe.

Anders als die Gutachter des Hauses Baden zählen die Gutachter des Landes auch die Domänen zum Staatseigentum, sie seien schon im neunzehnten Jahrhundert Teil der Amtsausstattung des konstitutionellen Staates gewesen, unterlägen also ebenso dem Pertinenzprinzip. Die Liegenschaften und Mobilien der Klöster seien schon mit der Säkularisierung im Reichsdeputationshauptschluss 1803 Staatseigentum geworden. Die 1927 gegründete Zähringer-Stiftung habe nie rechtswirksam Eigentum übertragen bekommen.

Hier findet sich auch eine Dokumentation zu den Eigentumsverhältnissen:

Die eigentumsrechtliche Zuordnung der Kulturgüter
gemäß dem Gutachten der Expertenkommission des Landes

Dem Haus Baden gehören

drei auf private Zuwendungen zurückgehende Kunstsammlungen:

– das Kopf’sche Kunstmuseum aus Baden-Baden,

– die Louis Jüncke´sche Gemäldesammlung aus Baden-Baden,

– die ehemalige Wessenberg’sche Gemäldesammlung (Wessenberg-
Galerie Konstanz);

vier Werke der ehemaligen Gipsabgusssammlung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe:

– Jungfrau Maria, Marmorbüste von
K. Steinhäuser (Kat. Nr. 815),

– neunzehn Künstlerstatuetten von
Schwanthaler, Gips (Kat. Nr. 847 – 866),

– Freiherr Emmerich Josef von
Dalberg, Badischer Staatsminister,

Marmorbüste von H. Mülhäuser

(Geschenk des Freiherrn Heyl zu
Herrnsheim, Kat. Nr. 885),

– Großherzog Friedrich I. und Groß-
herzogin Luise von Baden, Bronze-
plaketten (Geschenk von Rudolf
Mayer, Kat. Nr. 888);

von den Beständen im Generallandesarchiv:

– der Urkundenbestand sowie ein
Kopialbuch aus dem Klosterarchiv
Salem,

– zwei hinterlegte Bestände mit
Schriftgut fürstlicher Personen,

– ein hinterlegter Bestand mit
Verwaltungsschriftgut (teilweise),

– sechsunddreißig Hinterlegungen
in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe, darunter das “Speculum
humanae salvationis”.

Dem Haus Baden gehören ferner

– dreizehn Signaturen Hebel-Handschriften in der Badischen Landesbibliothek,

– vier Tulpenbücher (Badische
Landesbibliothek und
Generallandesarchiv),

– zwei Bestände des ehemaligen
Haus- und Staatsarchivs,

– zwei Bestände des ehemaligen
Hausfideikommisses,

– das Großherzogliche Familienarchiv, wobei das Land an diesen Gegenständen auf Grund des Beschlusses
der Volksregierung vom 20. Februar 1919 ein dauerndes Besitzrecht hat.

Ein Thronsessel befindet sich im Eigentum des Landes, aber im Besitz des Hauses Baden (Salem).

Dem Land Baden-Württemberg gehört der Rest.

KOMMENTAR:

Man wird unschwer feststellen, dass die hier vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Zähringer Stiftung eine andere war. Ich bin von der Ausstattung der Zähringer-Stiftung insbesondere mit der Jüncke’schen Sammlung und der Kopf’schen Sammlung nach wie vor überzeugt. Sobald mir das umfangreiche Gutachten vorliegt, werde ich prüfen, ob die Argumente der Juristen mir stichhaltig erscheinen. Hinsichtlich der auch von Mußgnug (und seinem Schüler Klein) vertretenen Pertinenz-Theorie gibt es keinen Dissens.

Ein Nebenprodukt der 300 000 Euro teuren Recherchen der Kommission ist ein Zufallsfund: Das Land hat ein Vorkaufsrecht.

Man fragt sich, wofür die 300.000 Euro (eine höchst dubiose Summe) ausgegeben wurden. Für das wöchentliche Sichten von ARCHIVALIA? Denn von einem “Zufallsfund” kann ja nun wirklich nicht die Rede sein, wenn in ARCHIVALIA wiederholt auf das Vorkaufsrecht des Landes hinsichtlich der ehemaligen Fideikommiss-Kulturgüter hingewiesen wurde:

?s=vorkaufsrecht

Zuerst am 21.10.2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2834592

Ausführlicher dann am 31. Oktober 2006 mit genauen Belegen:
http://archiv.twoday.net/stories/2876347

In der Folgezeit wurde es dann immer wieder erwähnt.

Tulpenbuch, BLB

Archivkalender der Aachener Hochschulen

Das Archiv der RWTH Aachen und das Archiv der Fachhochschule Aachen haben einen gemeinsamen Kalender für 2008 mit Bildern aus ihren Beständen vorgelegt.

Eine Auswahl der Kalenderblätter gibts als Download unter
http://www.archiv.rwth-aachen.de/Kalender_kurz.pdf

Der Kalender ist für einen Unkostenbeitrag von 10 Euro beim Hochschularchiv Aachen erhältlich.

http://www.hochschularchiv-aachen.de