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Heinrich Kobalts Schwabenlob 1515

Eine Druckschrift von Wipert Schwab aus dem Jahr 1515, die Promotionen an der Universität Frankfurt an der Oder gilt, enthält nach der Mitteilung von Gustav Bauch

https://archive.org/details/dieanfngederuni00flemgoog/page/n490/mode/2up

einen Panegyricus auf Schwaben aus der Feder Heinrich Kobalts aus Ulm. Da das einzige Exemplar im KVK ein Berliner, nach Moskau verschlepptes Exemplar ist, wandte ich mich an Professor Dr. Michael Höhle, der mich freundlicherweise auf einen Nachweis in der ZLB Berlin, Sammlungen des Grauen Klosters/Streitsche Stiftung, aufmerksam machte. Leider ist der Druck GKl Tie 5209/10 derzeit nicht auffindbar.

Über Schwab: https://resource.database.rag-online.org/ngOE5d375NG13dkeiPXdyMaB

Über Kobold: https://resource.database.rag-online.org/ngIY7P375IA1rxeccIhx7Gub
https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Kobold,_Heinrich_(Ulm,_Studium)

#region

Fotoverbot in Sammlungen und Archiven

Ich erhielt eine Zuschrift, die sich darüber beklagte, dass das Goethe- und Schiller Archiv der Klassik Stiftung Weimar das Anfertigen von Arbeitsfotos mit einem Smartphone vor Ort verweigert. “Dieses Vorgehen finde ich nicht nachvollziehbar, da an den Landesarchiven z.B. in Thüringen, Ba-Wü, Bayern (zumindest in Coburg) oder auch im Französischen National- und Departementsarchiv das Anfertigen von Arbeitsfotos mittlerweile gestattet wird.

Ebenso nicht nachvollziehbar die unterschiedliche Handhabung, was das Fotografieren in öffentlichen Museen oder Schlössern betrifft. Beispielsweise ist das private Fotografieren selbst bei Führungen in den Häusern von Hessen Kassel Heritage gestattet, bei den Staatlichen Schlössern und Gärten in Hessen, also im selben Bundesland, wird dies nicht bzw. nur nach bürokratischer Sonderanfrage gewährt. Zwar handelt es sich um verschiedene Institutionen, die jedoch beide aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Bei der Schlösserverwaltung Ba-Wü und Bayern darf man in Schlössern mit freiem Rundgang fotografieren, bei den nur mit Führung zugänglichen Bauten wiederum nicht. Bei den Schlössern in Brühl darf man nur an ausgewählten Fotospots bei der öffentlichen Führung fotografieren, im ohne Führung zugänglichen Schloss Falkenlust darf man dann in allen Räumen „in geringem Umfang“ fotografieren. Die Definition des „Umfangs“ obliegt den Aufsichtskräften vor Ort, was auch zu einer Gängelung des Besuchers führt. Beide Schlösser in Brühl zählen zum UNESCO-Welterbe. Da sollte meiner Meinung nach erst recht keine Einschränkung gelten. Beim Welterbe sollte man meinen, dass das dann „allen” gehört. Als Argument für das Verbot bei Führungen wird manchmal angeführt, dass das Führungspersonal nicht auf privaten Fotos abgelichtet werden möchte. In Wahrheit man scheint einfach die Hand drauf halten zu wollen.

Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hingegen ist das private Fotografieren auch bei Führungen erlaubt. Bei der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz kann man sich eine Fotogenehmigung erkaufen. In Frankreich ist dies zudem wesentlich unbürokratischer geregelt, Kulturerbe kann meist ohne Einschränkung zu privaten und Forschungszwecken fotografiert werden.

Gerade unter dem Aspekt des Kulturgutschutzes sollte das Fotografieren meiner Meinung nach grundsätzlich erlaubt werden. Umso mehr fotografiert ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass das Gebäude, das Dokument oder das Werk die Zeit überdauert. Es kann ja leider immer wieder zu Bränden oder Unfällen kommen. Siehe Stadtarchiv Köln, Anna-Amalia Bibliothek oder Notre Dame in Paris.

Wenig nutzerfreundlich finde ich auch den sehr uneinheitlichen Umgang mit der Frage der Veröffentlichung: Manche Sammlungen erlauben das Fotografieren, wollen aber eine Veröffentlichung von gemeinfreien Werken durch eine zuvor zu erfragende Genehmigung einschränken. Dies betrifft Veröffentlichungen zu Forschungszwecken als auch das Hochladen auf soziale Medien. Andere Sammlungen, wie z.B. die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, fordern aktiv zur Veröffentlichung (auch auf social media) besagter Werke auf.

Ganz rückständig ist auch die Bayerische Staatsbibliothek, die nach wie vor das Fotografieren im gesamten Haus verbietet. Da darf man nicht mal eine Buchseite mit dem Handy abfotografieren. Stattdessen muss man eine teure Kopierkarte erwerben. Andere Landes- bzw. Stadtbibliotheken sind da weiter.”

Das offene Web blockiert zunehmend Nutzung für KI-Training

https://www.golem.de/news/ki-training-das-offene-web-macht-dicht-2607-210349.html

Lizenzierte Daten werden zu einem strategischen Vorteil. Große Modellanbieter können solche Verträge bezahlen. Kleinere Unternehmen, Forschungsteams und offene Modellprojekte können das oft nicht. Damit verschiebt sich der KI-Markt weiter zugunsten jener Anbieter, die ohnehin über Rechenzentren, Kapital und juristische Ressourcen verfügen.

Open Source verliert den Zugriff auf den Rohstoff

Besonders problematisch ist die Lage für offene KI-Projekte. Viele von ihnen stützen sich auf öffentlich verfügbare Datensätze, Common Crawl und frei zugängliche Webinhalte. Wenn große Teile des hochwertigen Webs Crawler wie CCBot blockieren, leidet gerade die Datenbasis, die für offene Modelle wichtig war.

Großangriff auf Transparenz: SPD und Union planen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes

https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/spd-und-union-planen-abschaffung-des-ifg/

3.7.2026 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-07/informationsfreiheitsgesetz-louisa-specht-transparenz-buergerrechte

https://taz.de/IFG-Reform-auf-Bundesebene/!6192998/

https://bildblog.de/153786/frontalangriff-auf-journalismus-dlf-reform-neue-kontaktstelle/

https://www.spiegel.de/panorama/heftige-kritik-an-geplanter-einschraenkung-der-informationsfreiheit-a-15ad8e7e-2334-464e-b3c2-d5996e74ec7e

Saarländische Verdienstorden von vier Persönlichkeiten wegen NS-Vergangenheit aberkannt

DS meldet: https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-wird-vier-personen-der-saarlaendische-verdienstorden-wegen-ihrer-ns-vergangenheit-aberkannt-102.html

Die vier Männer gehören zu einer Gruppe von Persönlichkeiten, denen die Saar-Uni nach jahrelangen Untersuchungen in der vorigen Woche Ehrentitel entzogen hatte. Das Gutachten ist online:

https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/universitaet/ehrungen/gutachten.pdf