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Bezahlpflicht für öffentliche Informationen?

Von wegen Open Data: Das LG Bonn traf die eklatante Fehlentscheidung (n. rkr.), dass die Wetterapp des Deutschen Wetterdienstes nicht mehr kostenlos abgegeben werden dürfe, da das einen Mitbewerber schädige.

https://heise.de/-3891359

Kritischer Kommentar:
https://blogs.helmholtz.de/augenspiegel/2017/11/augenspiegel-46-17/

Zum Datenschutz:
https://www.kuketz-blog.de/rechtsstreit-wetteronline-gegen-warnwetter-vom-dwd/

Bedeutender Schatzfund in der Abtei Cluny

http://www2.cnrs.fr/en/3025.htm

“In mid-September, a large treasure was unearthed during a dig at the Abbey of Cluny, in the French department of Saône-et-Loire: 2,200 silver deniers and oboles, 21 Islamic gold dinars, a signet ring,1 and other objects made of gold. Never before has such a large cache of silver deniers been discovered.”

#histmonast

Trotz Google: Auskunftsbibliothekare haben so viel zu tun wie nie

https://www.wsj.com/articles/google-shmoogle-reference-librarians-are-busier-than-ever-1510763846?mod=e2tw

Solche Geschichten zeichnen ein verklärendes Bild von Auskunftsbibliothekaren. Suggeriert wird, dass diese sich ein Bein für ihre Kunden ausreißen würden. Aber exzellente Auskünfte sind keinesfalls die Regel. Wann würde denn ein deutscher Bibliothekar eine umfangreiche Sichtung von Mikrofilmen für einen Benutzer vornehmen? Siehe auch meine Tests:

https://archivalia.hypotheses.org/59506
https://archivalia.hypotheses.org/55006

An neuester Sekundärliteratur zu bibliothekarischen Auskunftsdiensten ist online zugänglich:

Anne Christensen: Bibliothekarische Auskunft und Informationsdienstleistungen: In: Praxishandbuch Bibliotheksmanagement 2014 (ResearchGate), Werkstattbericht dazu

Melissa Siebert: Optimierungsmöglichkeiten für die virtuelle Auskunft (Bachelorarbeit 2015, publiziert 2016)
http://edoc.sub.uni-hamburg.de/haw/volltexte/2016/3484/

Nur in Auszügen online ist ein Sammelband von 2007 zum Auskunftsdienst öffentlicher Bibliotheken:

“Was für ein Service!”: Entwicklung und Sicherung der Auskunftsqualität von Bibliotheken
https://books.google.de/books?id=FkNgXzqNeZIC

Das gilt auch für das Kapitel “Bibliothekarischer Auskunftsdienst” in: Hilpert et al.: Benutzungsdienste in Bibliotheken (2014)

https://books.google.com/books?id=VxroBQAAQBAJ&pg=PA229

1998 stellte Spribille fest: “Die Wahrscheinlichkeit, in einer Bibliothek eine nützliche bzw.
zufriedenstellende Arbeit zu bekommen, ist „fifty-fifty””. In: Bibliothek Forschung und Praxis. (Die offizielle Präsentation erreichbar über den DOI schreibt tatsächlich Arbeit im Titel statt richtig Antwort, was die Frage aufwirft, inwieweit man den Verlags-PDFs von DeGruyter überhaupt trauen darf.) [18.11.2017 Auch wenn die meisten AutorInnen Antwort zitieren, stand Arbeit wohl im gedruckten Heft: Internet Archive; [http://web.archive.org/web/20040421171330/http://www.bibliothek-saur.de/1998_1/106-110.pdf Internet Archive]; Literaturliste). DigiZeitschriften-Metadaten: Antwort. Im Inhaltsverzeichnis steht: Antwort.]

2006 deckten Studierende aus Peking und Stuttgart Defizite bei der E-Mail-Auskunft auf – weltweit! (BuB-PDF).

Aus dem Jahr 2009 stammt: Vergleichende Analyse und Bewertung der Auskunft
via Web-Formular folgender Auskunftsverbünde: Deutsche Internetbibliothek, QuestionPoint, DigiAuskunft (Gruppenarbeit, PDF).

Praktische Empfehlungen zur Mailauskunft von Rita Albrecht (in: Bibliotheksdienst 2006):

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-35610

Q

Uni Lund: Frauenquote für historische Primärliteratur

“In Schwedens Universitäten beginnt man, eine Frauenquote für alles einzuführen, was in Seminaren gelesen wird – nicht nur Sekundär-, sondern auch Primärliteratur. Die Folgen sind aberwitzig”, schimpft Thomas Steinfeld in der SZ.

Denn eine rückwirkend beanspruchte Frauenquote bedeutet, dass alle Geschichte eine Spiegelung feministisch geprägter Gegenwart zu sein hat. Sogar die christliche Kirche besaß in der Epoche ihrer absoluten Macht ein Bewusstsein davon, dass es Zeiten gegeben hatte, in der sie noch nicht existierte. Eine Quote selbst für Primärliteratur aber verhält sich zur Geschichte wie die Erfinder der “Familie Feuerstein” zur Urgeschichte der Menschheit, als sie das amerikanische Suburbia der frühen Sechziger in die Steinzeit verlegten.

#Gemeinfreitag (November, Woche 3)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2016 schloss er mit 700 Medien! 2017 wurde diese Zahl bereits im Oktober erreicht. (Zu den Einzelscans: Bis Ende März 2017 wurden schätzungsweise 10.000 Seiten auf Wikimedia Commons und im Internet Archive hochgeladen).

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2017 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (November, Woche 2)

***

Am 27. Juli schrieb ich der UB Köln: “ich möchte anregen, dass der nur in Köln und Bamberg vorhandene Lobspruch Haselbergs 1531 http://gateway-bayern.de/VD16+H+700 digitalisiert werden könnte. Schön wäre es auch, die Faksimileausgabe bzw. das Nach- oder Vorwort von Wolfgang Schmitz online verfügbar zu haben”. Nun ist die Faksimileausgabe mit langem Nachwort von Schmitz online:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/ref/collection/rheinmono/id/461327

Die UB Eichstätt (!) stellte für mich die Leichenpredigt Johann Rauchpars online und ergänzende Materialien vorab als PDF zur Verfügung.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:824-04-1-bo-g-5-9
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ehrengedaechtnis_rauchpar_1651.pdf

Im Internetarchive sind neu einige Bände der Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Damit sind in Wikisource nun alle Bände bis 135 (1922) komplett nachgewiesen. Außerdem: ein Buch über Calvin, eines über den Meistersinger Sebastian Wild, ein Vortrag zum Völkerrecht und Wer ist’s 1922.

Das Stift Schlägl stellte ein Inkunabelfragment “Vom Fräulein von Britannien” zur Verfügung.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schlaegl_fraeulein_1.jpg (und _2)

Die Historische Bibliothek der Stadt Rastatt übermittelte ein Einblattunicum und eine Kreuzigungsdarstellung (siehe unten)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Balsamum_rastatt.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rastatt_plenarium_Kreuzigung.jpg

Einen Entnazifizierungsfragebogen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen lieferte Monumente 2017/4.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Entnazifizierungs_fragebogen.jpg

Dank eines freundlicherweise auf Facebook geposteten Fotos rekognoszierte ich das Vorliegen einer bisher nicht bekannten Überlieferung von Jakob Mennels Cartha fundatorum des Klosters Mehrerau im Österreichischen Staatsarchiv Wien, siehe Wikisource.

Zum Werk von Karl Baas (Medizinhistoriker) kamen dank der UB Heidelberg zwei Artikel zu Eucharius Rösslin hinzu.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Baas_roesslin_1903.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Baas_roesslin_1905.pdf

Ich versuche die Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 43 (1921) zusammenzustückeln. Zwei Aufsätze habe ich schon.

Von Denksteins Studie zu den gemalten romanisierenden Renaissance-Initialien in Budweis ist der Abbildungsteil gemeinfrei.

https://archive.org/details/DenksteinRenesance

***

Fazit: 6 Abbildungen, 18 PDFs, 2 Fremd-Digitalisate

Summe 2017: 412 Abbildungen, 276 PDFs, 26 Fremd-Abbildungen, 42 Fremd-PDFs, 63 Fremd-Digitalisate = 818 Medien – mehr als im ganzen Jahr 2016 und für jeden Tag dieses Jahres 2!

Angeblicher Leonardo da Vinci: 450,3 Millionen Dollar für das teuerste Kunstwerk aller Zeiten

http://www.sueddeutsche.de/kultur/rekordpreis-fuer-angeblichen-leonardo-grosse-kunst-nein-grosses-geld-1.3752223

Eine obszöne Summe. Wieviele historische Gymnasialbibliotheken oder Schlossausstattungen könnte man dafür als Ensembles retten?

Öffentliche Konsultation zur Europeana, der digitalen EU-Plattform für das Kulturerbe

Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien.
17 Oktober 2017 – 14 Januar 2018
https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-europeana-europes-digital-platform-cultural-heritage_de

Evangelische Kirche im Rheinland: Beiträge von der Archivpflegetagung 2017 online

http://blog.archiv.ekir.de/2017/11/16/beitraege-von-der-archivpflegetagung-2017-online/

Ruth Rockel-Boeddrig: Benutzung in der archivischen Praxis – Basisstrategien für die effiziente Benutzungsorganisation. (PDF)

Tatjana Klein: Online-Nutzung archivischer Fotobestände. Beitrag bereits erschienen in Archivpflege in Westfalen-Lippe, hier auf S. 44-47 (PDF)

Dr. Andreas Metzing: Kirchenbuchnutzung im Archiv. Rechtliche, konservatorische und organisatorische Aspekte. (PDF)

Neil Young macht sein gesamtes Liedwerk in hoher Audioqualität online zugänglich

Das digitale Neil-Young-Archiv öffnet am 01.12.2017, wie Neil Young bekannt via Facebook bekannt gab:
https://www.facebook.com/NeilYoung/photos/a.10155641820845317.1073741825.21931600316/10159516257540317/?type=3

Sein Streaming-Dienst, Xstream Music, greift auf unkomprimierte Master-Aufnahmen zurück:
http://www.neilyoungarchives.com/desktop/index.html#/?_k=knlkce

Einen Hinweis muss ich leider aus obiger Facebook-Notiz nachtragen:

In the beginning, everything is free.

Mittelalterliche Archivalien unter den Handschriften der UB Bonn

Jürgen Geiß: Katalog der mittelalterlichen Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn (2015), S. XXXI: “Generell lag der Fokus auf den im weiteren Sinne „literarischen“ Handschriften. Das bedeutet, daß Archivbestände in der Regel nicht berücksichtigt wurden. Dem entsprechend wurden mehrere lateinische Handschriften des späten Mittelalters nicht in das Katalogisierungskorpus aufgenommen, so ein 1347–1405 entstandenes Trierer Zinsbuch (S 1571), ein weiteres Zinsbuch der Koblenzer Zisterzienserinnen aus dem 15. Jahrhundert (S 816), ein 1393 angelegtes und bis in das 18. Jahrhundert fortgeführtes Pensionsverzeichnis des Bonner Stifts Dietkirchen (S 1248; aus der Sammlung van Eß-Phillipps), ein Konvolut mit Prozeßakten des Kölner Offizials für die Pfarrei Frechen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (S 1245), eine Sammlung von Protokollen des um 1477 / 89 im Rheinland tätigen Inquisitors Johannes Krawinkel (S 1257), ein Kopialbuch mit Pachturkunden aus dem Trierer Benediktinerkloster Sankt Maximin, 1512 begonnen und bis in das 18. Jahrhundert hinein ergänzt (S 1255), sowie eine als Spiegel einer verschollenen Handschrift verwendete Urkunde des Bischofs Volkar von Minden aus dem Jahre 1063 (S 2001). Andererseits erschien die Aufnahme anderer Codices mit einem erheblichen „archivalischen“ Anteil schon angesichts der teilweise eminenten Bedeutung dieser Stücke für die Mittelalterforschung als durchaus gerechtfertigt. Dazu zählen mehrere konziliaristische Sammelhandschriften aus dem Besitz des Koblenzer Dominikaners Heinrich Kalteisen (S  326, S  327, mit Abstrichen auch S 729), des Augustiner-Chorherrenstifts Böddeken (S 594) sowie der Zisterze Heisterbach
(S 739), ferner Sammlungen mit Statuten und Konstitutionen der Kölner Stifte Sankt Cäcilien bzw.
des Augustiner-Chorfrauenstifts zum Weiher (S 334, S 351) und des Augustiner-Chorfrauenstifts
Sankt Maximin (S 2476), der Augustiner-Chorherrenstifte Neuß bzw. Bonn (S 352), der Deutschordensballei
Koblenz (S 755) sowie der Trierer Kartause (S 1250). Unverzichtbar erschien schließlich die unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa Ende des 12. Jahrhunderts angelegte Sammelhandschrift mit verschiedenen Archivalien des Aachener Marienstifts, u.a. dem berühmten Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs (S 1559).”

Grundsätzlich sollten heute geschlossene Bestände beschrieben werden, auch wenn sich vermeintliches Archivgut darunter befindet.

“The lists at Wikisource and Wikipedia are not the fruit of systematic and methodic search”

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2017/11/14/encircled-by-knowledge-new-life-for-old-encyclopedias/

Ich bin zwar nicht für die Listen dort verantwortlich, finde aber das Urteil völlig unangemessen. Jeder kann dazu beitragen, dass Lücken gefüllt werden. Der abschließende Hinweis auf das HRG Digital ist völlig daneben, da nur vergleichsweise wenige deutsche Unibibliotheken eine Lizenz haben. Nicht die BSB, nicht die SB Berlin oder die beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken, von der UB Freiburg oder der RWTH Aachen ganz zu schweigen.

Schabkunstblätter

“Eine Kollektion englischer Schabkunstblätter des 18. Jahrhunderts, erstellt mit einem Tiefdruckverfahren, das dem Kupferstich ähnlich ist, befindet sich im Bestand der Staatlichen Bücher- und Kupferstichsammlung Greiz. Rund 800 davon sind nun digitalisiert online”, meldet der Newsletter kulturimweb.net unter Bezugnahme auf die OTZ. Suche nach Schabkunst im Portal Museen in Thüringen (für die volle Auflösung muss man den Bildbetrachter öffnen).

Grabungsunterlagenstreit: Bezirksgericht Zurzach entscheidet gegen Sennhauser

https://www.nzz.ch/schweiz/schweizer-mittelalterstreit-ohne-ende-ld.1328267

Das Bezirksgericht Zurzach hält in seinem Urteil denn auch fest, dass die primäre Aufgabe eines Gerichts darin bestehe, Gesetze anzuwenden und auszulegen. In diesem Fall aber habe es quasi als Gesetzgeber auftreten müssen. Sein Urteil fällt eindeutig aus: Die Dokumente gehörten dem Kanton St. Gallen und nicht Sennhauser – dies gleich aus mehreren Gründen. Erstens könne der Ausgräber mangels schöpferischer Leistung kein Urheberrecht an einer Grabungsdokumentation geltend machen. Zweitens zeige der Blick auf internationale Grundsätze bei archäologischen Ausgrabungen, dass das Eigentum an einer Grabungsdokumentation beim Staat liege. Drittens wäre es für andere Forscher schwierig, Zugang zu den Dokumenten zu erhalten, sollten diese im Eigentum eines Privaten bleiben: Sie seien dann «dessen Willkür ausgeliefert». Viertens schliesslich könne eine sachgemässe Lagerung schon aus finanziellen Gründen durch den Staat besser gewährleistet werden als durch Private. «Insgesamt», so urteilt das Bezirksgericht Zurzach, «erscheint es aufgrund verschiedener wissenschaftlicher Bedürfnisse angemessen, dass das Eigentum an der Grabungsdokumentation dem Gemeinwesen zusteht.»

Der Streit geht weiter: “Hans Rudolf Sennhauser hat bereits entschieden, das Urteil anzufechten und ans Aargauer Obergericht weiterzuziehen”.

Zur Causa Sennhauser hier zuletzt:
https://archivalia.hypotheses.org/66415

Ältester Codex des Österreichischen Staatsarchivs online

Siehe auch
http://manuscripta.at/m1/lib_digi.php?libcode=AT8100 (nur ein kleiner Teil der über 100 Handschriften, die laut Suche nach Handschrift in Verbindung mit dem Online-Filter online sind, einige davon allerdings nur in kleinen Teilen)

US-Proxy mit dem Browser Opera

[30.12.2017: geht nicht mehr: https://archivalia.hypotheses.org/69604]

Der Browser Opera bietet eine kostenlose VPN-Funktion mit unbegrenztem Datenvolumen an:

Um das kostenlose VPN in Opera zu aktivieren, rufen Sie die Browsereinstellungen auf und aktivieren Sie das Kontrollkästchen VPN aktivieren im Bereich Datenschutz & Sicherheit. Im Adressfeld des Browsers finden Sie eine Schaltfläche zum Ändern der VPN-Einstellungen. Damit können Sie die Funktion ein- und ausschalten sowie die Datenstatistik aufrufen.

Die Browsereinstellungen verstecken sich unter dem roten O ganz links oben (Abbildung unten).

Für mit kostenpflichtigem VPN Arbeitende ist das wenig attraktiv, aber ich bin seit Ende Oktober ganz zufrieden damit. Nachdem am Anfang der Proxy bei Google Books nicht funktioniert, wohl aber bei HathiTrust, klappt es nun auch mit Google Books. Der Download bei Google Books ist schnell. Bisher nutzte ich zuhause ZenMate (gratis nur mit nerviger Werbung beim Aktivieren) zum Ein- und Ausschalten in Chrome. Nun habe ich in Opera einen Tab für Google Books und einen für HathiTrust (jeweils Bücherbeispiele), der auch nach dem Schließen des Browsers bei dem Öffnen wieder aufgerufen wird. Ich nutze Opera derzeit nur mit der VPN-Funktion und behalte Chrome als Standardbrowser bei. (Will ich etwas in den Wikimedia-Projekten editieren, ist der Opera-Proxy gesperrt. Dann gehe ich einfach in Chrome und arbeite dort weiter.)

Der einzige Nachteil ist aus meiner Sicht, dass Opera die URL in der Adresszeile nicht standardmäßig anzeigt. Man kann aber in die Zeile klicken, um sie zu sehen. Auch gibt es die Möglichkeit, sie mit der rechten Maustaste abzurufen, und in HathiTrust gibt es links Zitierlinks für Buch und Seite.

Nutzt man einen Webproxy wie http://www.ipconceal.com/ (Videotutorial auf YouTube für Google Books) bei HathiTrust, stößt man leider seit längerem auf ein Ladeproblem, das einen zwingt, für das Betrachten des Seitenfaksimiles jeweils die Einzel-PDF-Funktion links zu nutzen. (Es kann dann auch Probleme mit der PDF-Darstellung im Browser geben und man muss dann den Acrobat Reader aufrufen, was alles sehr umständlich macht.) Einen Überblick über den Buchinhalt kann man sich mit dem OCR-Text (soweit brauchbar) verschaffen (fünftes Symbol von oben in der rechten Symbolleiste, in Opera sieht man “Plain text” beim Drüberfahren).

Verpflichtung zu Open Access – Rechtliches aus Schweizer Sicht

Fabienne Sarah Graf, Dario Henri Haux: Verpflichtung zu Open Access – universitäres Publizieren der Zukunft? In: sui genris 2017. DOI: https://doi.org/10.21257/sg.46

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=44840

Fundierte Kenntnisse des Schweizer Rechts kann ich nicht feststellen, wenn es in Endnote 105 zur Zweckübertragungstheorie des Art. 381 OR (CH) heißt: “Man beachte, dass die Abs. 2 und 3, welche weitgehende Ausnahmen vorsehen, nicht auf Online Publikationen übertragbar sind, so jedenfalls Hilty/Seemann (Fn. 11), S. 38 ff.” Man rätselt, was die Absätze 2 und 3 des fraglichen Artikels des Obligationenrechts hier zu suchen haben. Und richtig: Hilty/Seemann setzen sich (ebenso wie ich 2009) mit Art. 382 Absätze 2 und 3 auseinander und kommen zum gegenteiligen Ergebnis: “Wissenschaftliche Aufsätze (soweit sie vertieft ein Thema behandeln) dürfen vom Urheber nach Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Erscheinen anderweitig veröffentlicht, also auch in einem Repositorium hinterlegt werden (Art. 382 Abs. 3 OR)” (S. 44, zitiert nach Google-Cache, ZORA ist offline). Graf/Haux schaden mit ihrer Falschdarstellung, die hoffentlich unrezipiert bleibt, dem Open Access in der Schweiz.

Tolle illuminierte Handschriften in Schwarz-Weiß online

Natürlich von der BSB München:

Ostendorfer, Hans [Künstler] / Schenckh, Hanns [pat]: Gemalte Darstellung sämmtlicher ‘Gestäch, Rennen und Ritterspil, so Herzog Wilhelm in seinem Leben ritterlich verpracht und gethan hat’, 1510 ff. – BSB Cgm 2800, [S.l.], 1541-1542
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00110928/image_4

Sorg, Georg [Künstler] / Wild, Sebastian [Verfasser]: Die römischen und deutschen Kaiser von Julius Caesar bis Maximilian II, abgebildet durch Georg Sorg, Maler der Stadt Augsburg, mit den Reimsprüchen des (Herolds) Sebastian Wild – BSB Cgm 960. Augsburg, 1565
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00110919/image_8

Burgkmair, Hans [Künstler] / Pappenheim, Matthäus von [Verfasser]: Chronik und Genealogie der Truchsessen von Waldburg mit eingeklebten illuminierten Holzschnitten von Hans Burgmair – BSB Cgm 1292, [S.l.], 1530
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00110922/image_17

Nürnbergisches Schembartbuch 1449-1539 – BSB Cgm 2083, [S.l.], 16. Jh.
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00110927/image_17

Es gibt so viele interessante und wichtige Münchner Texthandschriften, von denen man die SW-Mikrofilme (hoffentlich übergangsweise) ins Netz stellen könnte.

Odia-Literatur (auch: Oriya-Literatur) digitalisiert

Odia Bibhaba, digitale Odia-Bibliothek, hrsg. von der Wissenschaftsinitiative Srujanika:

Different types of material housed in this digital library can be accessed from this page. At present these are listed under the categories of Newspaper, Magazines, Books, Compilations and Reference.

http://odiabibhaba.in/en/home/

Die Odia Bibhaba enthält auch einige englischsprachige Titel zur Sprache, Kultur und Literatur; Oriyaisch gehört zur indoarischen Sprachfamilie:
http://odiabibhaba.in/en/library/reference/

Pressebericht zur Eröffnung der Bibliothek:
https://timesofindia.indiatimes.com/city/bhubaneswar/virtual-library-carrying-odia-literary-treasures-launched/articleshow/61617084.cms