LfD Sachsen-Anhalt legt III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor

http://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationsfreiheit/Service/Veroeffentlichungen/T%C3%A4tigkeitsberichte/TB3/Dritter_TB_zur_Informationsfreiheit.pdf S. 24f. zur Novellierung des Landesarchivgesetzes S. 60 “Bei Gutachten, die im Auftrag einer Behörde durch Private gegen Entgelt erstellt werden, erfasst das der Behörde als Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht zur Aufgabenerfüllung nämlich auch das Recht zur Informationserteilung nach dem IFG ( VG Köln, Urteil vom 22. November 2013, Az.: 13 K 5281/11; VG Berlin … „LfD Sachsen-Anhalt legt III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor“ weiterlesen

Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

http://heise.de/-2638583 “Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden … „Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes“ weiterlesen

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