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Guttenberg kommt davon, aber ein Lehrer, der Wissen zugänglich macht, wird verurteilt

“Verstößt ein Lehrer gegen Urheberrecht, so haftet das Bundesland, bei dem er angestellt ist aus den Grundsätzen der Amtshaftung.”

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014, Az.: 7 O 1088/13

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-04-2014-ag-magdeburg-7-o-1088-13.html

Aus den Gründen:

“Im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter der Medienstelle bestellte der Streitverkündete über einen längeren Zeitraum die 36 im Tenor aufgeführten DVD’s zur Ansicht. Die DVD’s wurden während des Ansichtszeitraumes durch den Streitverkündeten kopiert und in den Verleihkatalog der Kreismedienstelle aufgenommen. Die Original-DVD’s wurden zurückgesandt. Aufgrund von Verdachtsmomenten der Klägerin erstattete diese Strafanzeige. Bei einer Durchsuchung der Kreismedienstelle wurden 34 der 36 streitgegenständlichen DVD’s beschlagnahmt. Gegen den Streitverkündeten wurde wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz betreffend dieser DVD’s ein seit … rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Aschersieben erlassen, in dem der Streitverkündete verwarnt wurde und die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von … Tagessätzen vorbehalten blieb.”

Kommentar: Ich meine nicht, dass es legal und legitim war, was der Lehrer getan hat. Aber wenn der dreisteste Wissenschaftsplagiator der letzten Jahrzehnte Guttenberg ohne Strafbefehl davonkam und private Filesharer so gut wie nie etwas vom Staatsanwalt zu befürchten haben, stimmt etwas nicht.

Weiteres Zitat:

“Der Streitverkündete hat auch vorsätzlich gehandelt. In seiner schriftlichen Einlassung als Beschuldigter. im Strafverfahren hat er selbst ausgeführt, dass er mit dem Mitarbeiter der Klägerin über die Haushaltssituation der Kreismedienstelle und einem aus seiner Sicht fehlenden Kopierschutz der DVD’s gesprochen habe. Die Antwort der Klägerin sei gewesen, dass man auch sich gegenüber Kopien auch durch einen Kopierschutz nicht schützen könne und jeder das persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren muss. Aus dieser Aussage des Mitarbeiters der Klägerin kann der Streitverkündete keinesfalls den Schluss ziehen, dass die Klägerin mit der Vervielfältigung der DVD’s einverstanden gewesen ist. Ganz im Gegenteil wird hier an das Gewissen des Benutzers der MD appelliert. Aus dem Empfängerhorizont kann diese Aussage nicht anders verstanden werden, dass derjenige der trotz fehlenden Kopierschutzes die DVD’s kopiert, nicht korrekt handelt. Der Streitverkündete war sich daher sehr wohl bewusst, dass trotz eines fehlenden Kopierschutzes – wobei streitig ist ob es tatsächlich kein Kopierschutz gegeben hat, die Vervielfältigung der DVD’s nicht zulässig war. Dies war ihm egal. Er hat die DVD’s dennoch kopiert und in die Verleihliste aufgenommen. Damit hat er mindestens mit bedingtem Vorsatz „dolus eventualis” gehandelt.”

Die Argumentation des Gerichts ist völlig lebensfremd. Wenn jemand sagt, jeder müsse das selbst wissen, heißt das auf gut Deutsch nichts anderes als: Mach mal (aber lass dich nicht erwischen).

“Im Übrigen hat auch jeder Lehrer Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist daher insgesamt nicht auszuschließen, dass der Streitverkündete auch in Zukunft vergleichbare Urheberrechtsverletzungen begeht, indem er beispielsweise für seinen Unterricht bei den Schülern Urheberrechtlich geschützte Werke unzulässig vervielfältigt. ”

Ja und? Ist Schulbildung weniger wert als die gnadenlosen Profitinteressen der Verwerter?

Natürlich wird millionenfach täglich (und natürlich auch in den Schulen) das Urheberrecht gebrochen und es werden insofern Straftaten begangen. Aber wehe, wenn jemand erwischt wird, der nicht Bundesverteidigungsminister ist, dann spielt sich die Justiz auf, als hätte er ein Kind totgefahren.

Eisermann kritisiert BSB München

Auf meine Einschätzung, in der Berichterstattung der Mainpost

http://archiv.twoday.net/stories/1022392639

zum Großverkauf aus der Bibliothek Otto Schäfer [in Schweinfurt] gebe es nicht viel Neues, erwiderte GW-Leiter Falk Eisermann in INETBIB:

Doch, darin gibt es sehr wohl etwas ganz wesentlich Neues: “Am 20. Januar sei … aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege”, so der Artikel. Da fragt man sich dann aber schon, wer von der BSB sich denn wohl durch eine solche Auskunft hervorgetan hat. Man mag ja nicht meiner Meinung sein (wollen), aber will die BSB denn ohne Rücksicht auf eigene Gesichtsverluste diesen Verkauf ins Ausland promoten und schreckt dabei vor dezidierten Falschauskünften (“keine wesentlichen Unikate”) nicht zurück? Das finde ich schon ziemlich befremdlich.

Der Schutz der AutorInnen vor unangemessenen Kommentaren von Klaus Graf muss nach unserer Überzeugung aber unbedingt gewährleistet sein

http://informationspraxis.de/2015/02/04/etappenziel-erreicht

Ich habe im Zitat “von Klaus Graf” ergänzt. Grund:

?p=2893#comments

Glücklicherweise können die Herausgeber “unangemessene” Kommentare durch mich in Archivalia nicht verhindern. Wer keine klaren Worte verträgt, sollte nicht wissenschaftlich tätig sein.

serioussearch.de (beta), Suchmaschine der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Serioussearch soll seine Stärke insbes. bei thematischen Recherchen zeigen, bei denen unschärfere Ergebnisse als bei einer Suche nach einer konkreten Information erwartet werden. Operatoren: automatische Verknüpfung (match), UND, ODER, String. Ermöglicht eine Einschränkung der Suche auf deutsche, englische, hochkommerzielle, weniger kommerzielle oder neutrale Internetseiten, auf die Formate html, pdf, text oder msoffice, auf eine bestimmte Domain. Sortierung der Suchergebnisse wahlweise alphabetisch, nach Ranking, Host oder Ähnlichkeit zu einem ausgewählten Einzeltreffer. Per Klick lassen sich Einzeltreffer markieren, die Trefferanzeige kann auf diese Treffer eingeschränkt werden. Zur Verfeinerung der Suche werden Kategorien und aus dem Suchergebnis gewonnene Stichwörter vorgeschlagen, desgl. aus der wisssenschaftlichen Gemeinschaft (wie?) gewonnene Suchwörter. Zusammenhänge zwischen Suchergebnis und Stichwörtern sowie Kategorien lassen sich visualisiert darstellen. Möglichkeit zur Integration der Ergebnislisten zweier Recherchevorgänge.

Server-Logfiles werden kurzfristig gelöscht, die Suchmaschine speichert weder Nutzerdaten (Ausnahme: Alert-Funktion), noch legt sie Cookies an (https://www.serioussearch.de/about.html#15, https://www.serioussearch.de/datenschutz.html).

Einen tiefergehenderen Vergleich mit Google-Suchergebnissen habe ich nicht vorgenommen; hier nur ein schneller, hauptsächlich quantitativerTest:
Suche nach: “ASB-KAB-Online”
Google: 48 Treffer (ohne die Übersprungenen), serioussearch: 29 Treffer.
Serioussearch findet die nicht mehr funktionierende Subdomain “http://asb-kab-online.ekz.de“, Google dagegen die funktionierende IP-Adresse 188.111.53.175. Dasselbe trifft auf eine Suche direkt in https://de.yahoo.com (28 Treffer) zu, auf das serioussearch u. a. zugreift: “Aktuell integriert http://serioussearch.de Services von Wikipedia, Yahoo BOSS, Springer Link und mashape” (https://serioussearch.de/about.html).

Vorstellung durch den bei der HWR Verantwortlichen, Olaf Resch (S. 188-196):
http://www.akwi.de/AKWI_Tagungsband2014.pdf

Binghamton University erwarb 2014 eine Handschrift der Flores temporum

http://www.binghamton.edu/magazine/index.php/magazine/story/medieval-manuscripts-find-new-home

“Two medieval Latin manuscripts recently acquired by Binghamton University are providing an infusion of excitement for scholars and students alike.

One, a pocket-sized extract of the Wichterich-Bitburg Pontifical from the end of the 15th century, outlines the official duties of a bishop. The other, an abbreviated version of the Flores temporum from about 1450, chronicles world history through brief entries about popes and emperors.”

Mehr zur Handschrift:

“Description: The earliest of two extant manuscripts of an abbreviated version of the Flores temporum, a widely-disseminated universal chronicle of popes and emperors. Bound in modern limp vellum cover; handwritten in a upright quick cursive gothic bookhand (semi-hybrida) in black and red ink. Complete collation, no guide words or signatures.
Note: The Registrum Imperatorem is an abbreviated version of the Flores Temporum which was a chronicle which recorded the lines of emperors and popes. In this version of the text the popes are taken out and only the emperors remain. The list begins with Caesar and ends with Sigismund of Luxemburg who reigned as The Holy Roman Emperor from 1433 in till his death in 1437. Each entry in this text states the name of the emperor and a short summary of his life and reign. In some cases these summaries can be rather long but in other cases some enrties only consist of a few lines.”
http://slipknot.binghamton.edu/?p=collections/bookcard&id=42

[7.4.2023 OPAC]

Ausführliche Beschreibung:

http://www.textmanuscripts.com/descriptions_manuscripts/TM%20442%20Registrum%20Imperatorem.pdf
[https://www.textmanuscripts.com/medieval/registrum-imperatorem-flores-60718]

Die andere Überlieferung dieser Kurzfassung (Würzburg M.ch.f 140) ist mir wohlvertraut:

http://www.handschriftencensus.de/21012
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0083_b139_JPG.htm

Zu den Flores temporum:
http://archiv.twoday.net/stories/248918667

Volkskundliche Beiträge : Richard Wossidlo am 26. Januar 1939 zum Dank dargebracht

Die volkskundliche Festschrift von 1939 ist online:

http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769752977

Und noch etliche andere wichtige Werke z.B. Techens Geschichte von Wismar.

http://rosdok.uni-rostock.de/browse_histbest.action?searcher.classCollection=MecklDigital

Enzyklopädie der Neuzeit lizenzpflichtig online

Noch wenig verbreitet:

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/detail.php?bib_id=alle&colors=&ocolors=&lett=fs&tid=0&titel_id=100095

Die Volltextsuche nach “K Graf” zeigt, in welchen (von anderen Autoren geschriebenen Artikeln) ich zitiert wurde.

Adel (Fürstliche Erinnerungskultur-Aufsatz)
Chronik, Stadtchronik (jeweils Gmünder Chroniken)
Ruhm (Nachruhm-Aufsatz)

Von mir stammen die Artikel

Adelsehre
Adelskrise
Ahnenprobe (s. http://archiv.twoday.net/stories/6186936 )
Genealogie (mit Gerrit Walther)

Stadtarchiv Greven stellte Amtsbücher ins Netz

21 Amtsbücher stehen online zur Verfügung, 1 wird noch vorbereitet:

http://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_e-h/g/Greven/bestaende/Digitalisate/index.php#Digitalisate

Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang:

Archive.NRW hat eine sehr schlechte Suche (erst einmal muss man herausbekommen, wie man zur Beständesuche kommt) und KEINEN Online-Filter. (Gern hätte ich gestestet, ob die Suche nach Digitalisate alle Digitalisate findet, aber die Website hat schon Feierabend.)

Es gibt auch keine Übersicht aller Digitalisate im Portal.

VroniPlag jagt Dr. med.

http://www.deutschlandfunk.de/wissenschaftliches-arbeiten-vroniplag-auf-doktor-jagd.680.de.html?dram:article_id=310126

Die Namen von Menschen, denen der Doktor- oder Professorentitel entzogen wird, werden in Deutschland nicht veröffentlicht. Das Persönlichkeitsrecht wiegt, von wenigen prominenten Fällen abgesehen, schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Debora Weber-Wulff von VroniPlag fordert, die Namen zu veröffentlichen, so wie das in den USA etwa üblich ist. Volker Bähr von der Charité stimmt der Plagiatsjägerin zu:

“Ich tendiere zu mehr Öffentlichkeit. Ich denke, dass jemand, der fälscht, dass das auch klar gestellt werden sollte – auch aus dem Grund, dass jeder, der eine Doktorarbeit verfasst, eben wissen sollte, wenn er schummelt, dass er auf die Nase fallen kann.”

Nein, das Persönlichkeitsrecht wiegt aus meiner Sicht nicht schwerer. Wir lesen dazu eine jüngst ergangene BGH-Entscheidung zu einem Promi-Frisör.

http://www.internet-law.de/2015/02/promi-frisoer-wollte-seinen-namen-nicht-in-der-bild-lesen.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=70089&pos=7&anz=478

“Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre dagegen nicht ”

Wichtige Digitalisierungsprojekte frei zugänglich

Drei wichtige Digitalisierungsprojekte sind jetzt frei für jedermann im Internet zugänglich:
Early English Boobs online
http://quod.lib.umich.edu/e/eebogroup
Eighteenth Century Collections online
http://quod.lib.umich.edu/e/ecco
Evans Early American Imprint Collection
http://quod.lib.umich.edu/e/evans

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