http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7091
Entsorgungsaufträge an Dritte sind nach Bayerischem Krankenhausgesetz in der Regel tabu.
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7091
Entsorgungsaufträge an Dritte sind nach Bayerischem Krankenhausgesetz in der Regel tabu.
http://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/alte-und-wertvolle-drucke/hilfsmittel/provenienzen
PDFs sind für das Arbeiten mit Links ungünstig.
Unverständlicherweise fehlt eine Verknüpfung mit der GND. Verlinkt wird stattdessen auf die Wikipedia.
Es gibt neue Erkenntnisse über die Verbindung Josef Mengeles zu Freiburg und einen Knochenfund in Berlin, der möglicherweise mit dessen Menschenversuchen in Auschwitz zu tun hat.
http://www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/199/der-lange-schatten-des-kz-arztes-2679.html
Freundlicher Hinweis von Markus Wolter, der im Schau-ins-Land (erst in VIER Jahren Open Access) neue Ergebnisse publiziert hat.
Was man nicht alles findet: Das GBS-Digitalisat von Herman von Petersdorff: ”Kleist-Retzow: ein Lebensbild.” Stuttgart und Berlin: Cotta 1907 https://books.google.com/books?id=iqQNAAAAIAAJ
bereitgestellt von der Stanford University, stammte laut Exlibris aus der ”von Arnim-Kröchlendorffsche[n] Bibliothek” und hat einen handschriftlichen Bezitzvermerk von ”M.[alwine] Arnim, geb. Bismarck”, der Schwester Otto von Bismarcks. Wohl nach 1945 war das Buch in die heutige Stadt- und Landesbibliothek Potsdam gekommen (”In den Jahren 1947 bis 1950 übernahm die Bibliothek in großem Umfang sichergestelltes Bibliotheksgut unterschiedlichster Herkunft aus dem damaligen Land Brandenburg. Ca. 45 Prozent der angelieferten Literatur stammte auf Grund der Bodenreform aus ehemaligen Schloß- und Gutsbibliotheken.” Fabian) und wurde von ihr zu einem unbekannten Zeitpunkt (vor 1969?) als ”Dublette” ausgeschieden und gegen Devisen verscherbelt. Ein weiteres Beispiel dafür, ”Warum es bei Altbeständen keine Dubletten gibt”
[ #provenienz ]
In dem von Worstbrock von vorne bis hinten selbst geschriebenen Bd. 3 von Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon stieß ich auf einen Aufsatz, der in einem Sammelband “Historiographie des Humanismus: Lit. Verfahren …” erschienen sei. Ein rascher Blick in die vielen anderen Titel seiner abundanten Bibliographie zu Konrad Peutinger zeigt, dass die übliche geisteswissenschaftliche Konvention, Obertitel und Untertitel durch einen Punkt, dem kein Leerzeichen vorangeht, zu trennen, auch für Worstbrock verbindlich ist. Steht dagegen auf dem Titelblatt ein Satzzeichen (es kommen eigentlich nur Doppelpunkt und Gedankenstrich in Betracht), wird dieses zitiert.
Gern wüsste ich, was auf dem Titelblatt steht, aber Verlage wie de Gruyter, die nicht sicherstellen, dass bei Google Books und Amazon (Look inside) der komplette Anfangsteil mit Titelblatt und komplettem Inhaltsverzeichnis präsent ist, schaden der Wissenschaft immens. Hier jedenfalls fehlt das Inhaltsverzeichnis, daher kann ich – da mir das Buch nicht vorliegt – nicht sagen, wie denn nun zu zitieren ist.
Der Umschlagstitel, im Netz vielfach präsent (siehe unten), hilft nicht weiter, denn entscheidend ist das Titelblatt. Laut Umschlag wäre der Großbuchstabe L angebracht und kein Doppelpunkt.
Die Verlagsmeldung hat Doppelpunkt gefolgt vom Großbuchstaben L:
http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3360181&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm
Die DNB und die meisten Verbundkataloge setzen mit dem üblichen Trenner : mit vorangehendem Leerzeichen an, nicht jedoch HEBIS. Im GBV gibt es eine überflüssige Dublette, weil an zwei Standorten mit Großbuchstaben angesetzt wurde.
Metadaten dürfen auch ohne Autopsie aus zuverlässigen Quellen übernommen werden? An sich ja, aber wenn noch nicht einmal Bibliothekskataloge zuverlässige Quellen sind …
Die meisten Zitate im Netz plädieren für “Humanismus. Literarische”, während ausgerechnet der wichtige Regesta Imperii OPAC mit einem kleinbuchstaben aus der Reihe tanzt.
https://www.google.de/search?q=%22Historiographie+des+Humanismus+%3A+literarische+Verfahren%22
Genauigkeit bewährt sich an Kleinigkeiten, und nicht nur Studierende sollten genau arbeiten. Wenn das Titelblatt nicht vorliegt (weil nicht von der Fernleihe mitgeliefert oder Google Books/Amazon genutzt werden, weil ausreichend), ist es ohne eine an sich unnötige Nachfrage nicht möglich sicher anzugeben, wie man nach traditionellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Gepflogenheiten zu zitieren hat.
Wenn man auf dem Titelblatt keinen Doppelpunkt, sondern nur Großbuchstaben sieht, ist die traditionelle Wahl “Humanismus. Literarische” angebracht.
Die unsinnige DIN 1505-2
https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_1505-2
sah als Trenner (Deskriptor) den Doppelpunkt mit vorangehendem Leerzeichen vor und stellte sich damit gegen die Praxis aller wichtiger Diskziplinen, soweit ich sehe. Weltfremde Bibliothekare haben allenfals im Analogen sinnvolle Katalogisierungs-Regeln der Wissenschaft aufs Auge gedrückt. Wenn man sich Monographien aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachgebieten ansieht, kann man sehen, dass dies nicht funktioniert hat.
Seit 2013 gilt DIN ISO 690-2013-10
http://infobib.de/2013/12/03/neue-zitier-norm-din-iso-6902013-10
Dank der Beutelschneiderei des Beuth-Verlags
ist dazu nichts online verfügbar.
Literaturverwaltungsprogramme versagen bei diesem Punkt, da sie üblicherweise keine getrennten Felder für Titel und Untertitel vorsehen. Das Problem, dass nach einem Doppelpunkt ein Adjektiv (“literarische”) kleingeschrieben würde, lässt sich nicht ohne großen Aufwand lösen – vorausgesetzt man will die Option offen halten, dass man sich an der Katalogisierungspraxis orientiert.
Das Argument, dass bei einer automatisierten Erfassung von Zitaten (für Zitationsindices oder andere Auswertungen) es gar nicht so wichtig sei, wenn kleinere Differenzen auftreten würden, sticht aus meiner Sicht nicht. Haben wir etwa im bibliothekarischen Bereich im Bereich der Verbunddatenbanken irgendwo eine funktionierende Dubletten-Kontrolle?
Wenn bibliographische Daten in einem für Literaturverwaltungsprogramme geeigneten Austauschformat vorliegen, sollten alle Disziplinen zu ihrem Recht kommen.
Einen Sonderweg der Bibliotheken mit unsinnigen Ansetzungsregeln darf es nicht mehr geben.
Natürlich bezieht sich diese Kritik nicht nur auf das Titel/Untertitel-Problem. Nicht hinnehmbar ist auch, dass Bibliothekskataloge nur den ersten Herausgeber angeben. Ich aber praktiziere seit vielen Jahren den Usus, bis zum dritten Namen alle vollständig anzugeben. Die DNB hat bei dem hier erörterten Band alle Herausgeber als Beteiligte mit Hrsg. erfasst, aber die richtige Reihenfolge ist damit nicht erschließbar, denn nicht in allen Fällen ist sie alphabetisch wie im vorliegenden Fall.
Update: Josef Pauser meint, ich hätte Recht.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35591
http://lbz.rlp.de/gesellschaft-fuer-rheinische-kirchengeschichte-kooperation-digitalisierung
„Mit Hilfe von dilibri können wir auf unsere Veröffentlichungen aufmerksam machen und Bürgern und Forschern einen einfacheren Zugang ermöglichen“, freut sich die Geschäftsführerin der Gesellschaft, Dr. Martina Knichel.
In Google Scholar erfasste wissenschaftliche Volltexte sind mehr in der allgemeinen Websuche von Google abrufbar.
Aus den Kommentaren zu:
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2015/02/18/what-would-it-cost-to-buy-everything
“Case in point Google no longer indexing full text of scholarly articles in their general Google search results, and only doing so for Google Scholar, based on users either not clicking on academic papers or clicking and then rapidly going back to the search results for something else. […]
The changes were announced in February 2013 on the private HighWire Forum for publishers that are on that platform. It was announced by a representative from Google Scholar. I’m not sure if I’m allowed to repost that here, and I haven’t seen it publicly stated anywhere. But it’s fairly easy to demonstrate if you have access to a recent journal article that’s limited to subscription access. Do a search on a sentence from the abstract and then do a search on text from deep within the article. Compare between Google and Google Scholar.”
Update:
http://log.netbib.de/archives/2015/02/19/google-scholar-aufgewertet
Alexander Weiss antwortet Jan Heinemann im Rahmen der Blogparade #wphyp
http://zeitraeume.hypotheses.org/189
Auszug:
“Die Blogs, die den Beinamen “wissenschaftlich” bekommen wollen, müssen letztlich den selben Qualitäts- und Objektivitärsansprüchen standhalten, wie traditionelle wissenschaftliche Publikationsformen.
Müssen sie das uneingeschränkt? Gegenstimmen wie die von Klaus Graf sagen: “Wissenschaftliches Gammelfleisch bringt einen nicht um!“. Diese gewagte These setzt die Mär vom reflektierten und informierten Leser voraus. Diese könnten dann in den Kommentarzeilen auf inhaltliche Fehler hinweisen und bringen letztlich einen Erkenntnisgewinn für den Autor mit sich. Auch diese Methode hat etwas für sich, zeigt aber, in welcher Zwickmühle sich wissenschaftliches Bloggen momentan befindet. Das Konzept des “Publish first – filter later” beendet bewusst traidtionelle Denkmuster. Das Peer Review muss dabei kein zwangsläufig vorgeschalteter Prozess sein. Hubertus Kohle nennt die Alternative: “Eine Bewertung, die im Nachhinein stattfindet, kann ebenfalls ein Peer Review sein“.4 Dieses Vorgehen führt zwangsläufig zu mehr Content und mehr Content führt zwangsläufig zu einer wachsenden Unübersichtlichkeit die, wie Kohle abschließend konstatiert “nur über professionelle Recherchetechniken einigermaßen einzuhegen ist”.”
Eine achtbändige Geschichte Afrikas auf Französisch steht kostenlos zum Download auf der UNESCO-Website bereit:
Eric Steinhauer spricht über die Gründe seiner Abmeldung aus INETBIB:
http://esteinhauer.tumblr.com/post/111168967505/warum-ich-nicht-mehr-bei-inetbib-bin
Siehe auch
http://esteinhauer.tumblr.com/post/110815859485/der-fehdehandschuh
http://www.spektrum.de/news/exemplar-der-magna-carta-entdeckt/1331932
Zur Einordnung des angeblichen Sensationsfunds Otto Vervaart:
https://list.indiana.edu/sympa/arc/exlibris-l/2015-02/msg00066.html
Recueil de pièces historiques imprimé sous le règne de Louis XI: avec des commentaires historiques et bibliographiques par Émile Picot et Henri Stein
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/picot_stein1923
Vielen Dank dafür!
Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Wichtige_Textsammlungen
Eine umfangreiche Bilddokumentation, nicht unter freier Lizenz
http://dasregionalegedaechtnis.de
Siehe auch
http://www.visual-history.de/2015/02/16/das-regionale-bild-gedaechtnis
“Vorbereitete Stadtmarken führen die Nutzer mit Pfeilen zu ausgesuchten Orten. Die App ‘Stadtgeist Karlsruhe’ bewegt sich auf historischen Pfaden und zeigt mittels Augmented Reality die Plätze, wie sie früher aussahen. Dazu gibt es informative Audio- und Videobeiträge.”
http://www.stadtgeist-karlsruhe.de
Zitat aus
http://kulturimweb.net
Transparenz-Hinweis: http://archiv.twoday.net/stories/1022375764
“Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen Bereitstellung lizenziert werden. Voraussetzung dafür ist ein Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG WORT/VG Bild-Kunst) und die Eintragung in das Register beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA).
KMK und Verwertungsgesellschaften haben jetzt Kosten der Lizenzierung und weitere Bedingungen in einer Rahmenvereinbarung geklärt.
Angesichts ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser neu geschaffenen Möglichkeit. Sie arbeitet derzeit am Aufbau eines Dienstes, der privilegierten Institutionen die Recherche und Beantragung vergriffener Druckwerke über die zuständigen Verwertungsgesellschaften erleichtern soll. Sie übernimmt dabei Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Lizensierungsanträge. Der Dienst wird auf dem Bibliothekartag im Mai 2015 vorgestellt und ab Juli 2015 verfügbar sein.
Weitere Informationen:
Rahmenvereinbarung: http://bit.ly/1DIpExz ”
Die Elite-Uni hat damit das wertvollste Geschenk ihrer Geschichte erhalten.
http://www.princeton.edu/main/news/archive/S42/38/60E50/index.xml?section=featured
Dies ergaben Recherchen des Stadtarchivs Kiel
Noch ohne Hinweis auf den Irrtum: Website des Stadtarchivs Kiel
Ein Betrug an der Wissenschaft, findet Plagiatsforscherin Debora Weber-Wulff
“Die Universität Kassel entzieht Staatssekretär Wolfgang Dippel den 1995 an der damaligen Gesamthochschule Kassel erworbenen Doktorgrad. Diesen Beschluss fasste der Promotionsausschuss des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Februar 2015. Der Promotionsausschuss begründet diese Entscheidung damit, dass nach sorgfältiger Ermittlung der Aktenlage unter Berücksichtigung der Anhörungen – schriftlich und mündlich – der Vorwurf des Plagiats vom Promotionsausschuss als gerechtfertigt zu bezeichnen sei.”
http://osthessen-news.de/n11500375/uni-kassel-entzieht-dr-wolfgang-dippel-doktortitel-wegen-erwiesenem-plagiat.html
Dippel will gegen den Entzug vorgehen:
Update zu:
http://kost-ceco.ch/cms/index.php?jbig2-compression_de
“Im August 2013 wurde ein beunruhigender Fehler beim Scannen von PDF-Dokumenten mit Xerox-Geräten festgestellt. Der Fehler besteht hauptsächlich darin, dass einzelne Ziffern durch andere Ziffern ersetzt werden. Diese falschen Ziffern sind pixelidentisch mit anderen Ziffern im Dokument.”
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022382638
“In PDF/A-Dateien dürfen verlustbehaftete Komprimierungen wie zum Beispiel JBIG2 eingesetzt werden. Bei einer Konvertierung von PDF zu PDF/A wird die JBIG2-Komprimierung und ggf. der Substitution-Fehler übernommen. Da der Fehler irreversibel ist und nicht festgestellt werden kann, ob das PMS-Verfahren eingesetzt wurde oder nicht, empfiehlt die KOST, beim Erstellen von PDF-Dateien vorerst auf die Kompressionsart JBIG2 zu verzichten und die verschiedenen Quellen, insbesondere die Informatikdienstleister der abliefernden Stellen, zu sensibilisieren.”
Auch nach Jahren bemerkt man wenig Besserung im Virtuellen Skriptorium St. Matthias.
Dass im Projekt spannende Überlieferungsträger einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden ist unbestritten. Aber Wie?!
Offenbar erfolgt die komplette menschenlesbare Erschließung der Handschriften in TYPO3 (v. 4.5, 2011!), bei geflissentlicher Aussperrung externer Suchmaschinen:
vgl: http://zimks68.uni-trier.de/robots.txt
Daher ist man für die Recherche auf die Seiten-interne Suche zurückgeworfen, die ihre Möglichkeiten aber nicht erklärt. (kann sie unscharf Suchen mit Levenshtein-Distanz? Wildcards? oder begnügt sie sich mit den Mysql-üblichen Stringvergleichen? ) Was nützt eine Einschränkung nach Bibliotheksorten, wenn sich anstelle einer Liste alle Bibliotheksorte nur Forschungsprosa findet (“Hierbei handelt es sich um eine Zahl von ca. 500 Kodizes, die weltweit auf etwa 25 Standorte verteilt sind.” ) Bei einem solchen Bestand kann die “Volltextsuche” immer nur komplementär zu einem intellektuellen Ordnungssystem angelegt sein!
Durch einen “da war wohl der Admin pinkeln” – Umstand lässt sich aber aus einem sql-Dump ( http://zimks68.uni-trier.de/stmatthias/stmatthias.sql )
ableiten, dass mindestens folgende Orte sinnvolle Ergebnisse liefern sollten, denn leider ist die Datei 4 Jahre alt:
Bernkastel-Kues
Bonn
Brüssel
Darmstadt
Den Haag
Dresden
Edinburgh
Florenz
Frankfurt (welches?)
Genf
Gent
Gotha
Koblenz
Kopenhagen
Köln
London
Manchester
München
New York
Providence
Rom
Trier
Wien
Seit HTML2 (1995) gibt es für diesen Zweck “Optionen”
http://de.selfhtml.org/html/formulare/auswahl.htm
die den Formularbediener, der den Bestand nicht kennt, nicht im Regen stehen lassen. Königsweg wäre ein Tagging der Orte mit GND-Nummern (Schreibvarianten, Internationalisierung ) die über OAI-Schnittstelle den Bestand für die Interessierte Öffentlichkeit (Europeana, DDB) sichtbar machen. Aber die projektierte und abgebildete “Öffentlichkeit” ist wohl größtenteils analog: http://stmatthias.uni-trier.de/index.php?id=27
Unkomfortabel wenngleich maschinenlesbar ist die Ordnerstruktur unter http://zimks68.uni-trier.de/stmatthias Die XML-Dateien bieten eine beeindruckende Erschließungstiefe, warum aber speisen diese Daten nicht das Suchformular?
Der Handschriftencensus (außer demnächst ist jemand fleissig) kennt die Digitalisate übrigens weitgehend nicht.
Kein letzter Lichtblick
Mindestens die PR läuft gut: http://zimks68.uni-trier.de/stmatthias/embach.flv – (Was für ein Piano!) Wie geeignet ein 45-Minüter für einen Erstzugangzugang zu einer Überlieferung ist, mag ich nicht beurteilen. Die oben beschriebene schlechte Bedienbarkeit macht ernshaft grübeln, worin die von Michael Embach beschworene “intermediäre, kustodische Funktion” in ihrer Staurophylax-ähnlichen Bewacherrolle besteht – welche Effekte sie hier zeitigt ist nicht schön.
#bsgauguinreise15 steht vor der Tür (voraussichtlich Montag gibt es wieder von mir etwas zu lesen hier), aber die #kbreise14 ist noch nicht vergessen.
http://archiv.twoday.net/stories/1022375764
https://www.basel.com/de/Bloggerreise
Zu den (zahlenden) Gastgebern zählte die Kunsthalle Karlsruhe, die uns ausgezeichnet betreut und umsorgt hatte. Was damals unter der Hand angedeutet wurde, ist jetzt Wirklichkeit: Das Museum ist beim Google Art Project dabei!
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/02/kunsthalle-karlsruhe-stellt.html
Zu sehen gibt es 50 erlesene Gemälde aus der 800 Werke umfassenden Dauerausstellung des in einem der schönsten historischen Museumsgebäude Deutschlands untergebrachten traditionsreichen Museums. Gern hätte man mittels Streetview (eine Option, die andere Sammlungen im Art Project anbieten) die tollen Räumlichkeiten erkundigt.
Die Auswahl ist zwar (noch) nicht groß, überzeugt aber durch gute Auflösung, was man von der Objektdatenbank der Kunsthalle mit ihrer völlig missratenen Lupenfunktion nicht behaupten kann.
http://www.kunsthalle-karlsruhe.de/de/mediathek/sammlung-online.html
Die Bilder sind winzig und das Betrachten mit der Lupe macht keinen Spaß. Es gibt dutzende Beispiele für Museen, die großzügig (wie im Google Art Project) hochauflösende Bilder zur Verfügung stellen.
Mit Blick auf meine Kriterien unter
http://archiv.twoday.net/stories/1022397299
muss man bei der Karlsruher Objektdatenbank in allen Punkten Fehlanzeige melden. Bei dem Google Art Project ist die Auflösung hoch, aber es gibt auch keine Permalinks und keine Nachnutzungsrechte (obwohl alle Karlsruher Bilder gemeinfrei sein dürften). Das Teilen wird dagegen unterstützt. Eine Feedbackfunktion fehlt. Eine solche Funktion ermöglicht es, Hinweise oder Meinungen direkt anzubringen, ohne lang nach Kontaktdaten suchen zu müssen.
Ist Ihnen etwas aufgefallen? Womöglich ein Fehler?! Oder wissen Sie mehr?
>> Schreiben Sie uns!
heißt es in der Objektdatenbank des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig bei jedem Objekt
http://www.stadtgeschichtliches-museum-leipzig.de/site_deutsch/sammlungen/objektdatenbank/framesetting.html
Das Bild zeigt die Sammlerin Karoline Luise, der 2015 eine große Ausstellung gewidmet sein wird. Sie war in Archivalia Thema anlässlich des Karlsruher Kulturgüterskandals: