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“Das während der Arbeiten angelegte ausführliche Kassationsprotokoll fiel leider einem Servercrash zum Opfer”

http://fotoarchiv.hypotheses.org/29

Tanja Wolf vom Stadtarchiv Worms plädiert für eine rigide Kassation von Fotobeständen. Schon das für die Überschrift verwendete Zitat erlaubt Rückschlüsse auf ihre digitale Kompetenz. Da wird das traditionelle Bewerten auf Teufelkommraus hochgehalten, ohne dass die Autorin auch nur eine Sekunde darüber nachdenkt, ob vielleicht im digitalen Zeitalter andere Maßstäbe gelten müssen.

“Archive sind keine Bildagenturen und keine Dokumentationszentren, weder ist es ihre Aufgabe, alle Fotos zu erhalten, noch können sie das ansatzweise leisten. Sie sind auch keine Bilderhalden, in denen zukünftige Nutzer erstmal wühlen müssen, bevor sie etwas Verwertbares finden”. Das ist natürlich selten dumm, denn bei einem frühneuzeitlichen Aktenbestand von mehreren hundert Blatt, der in 5 Zeilen Findbuch erschlossen ist, ist erhebliches Wühlen angesagt.

Sind aussagekräftige Metadaten derzeit nicht beschaffbar, bedeutet das nicht, dass sie auch in Zukunft nicht vorhanden sein werden. Durch automatisierte Auswertungen der Bildinhalte und Crowdsourcing können auch Bildbestände zum Sprechen gebracht werden, die derzeit stumm bleiben.

Ein Neufund zur Textgeschichte der Gmünder Chronik Paul Goldstainers

Vor dreißig Jahren, 1984, erschien meine Tübinger Magisterarbeit von 1981 unter dem Titel “Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert” im Einhorn-Verlag Schwäbisch Gmünd (künftig: GC).

Online bei http://www.literature.at, HathiTrust und Google Books:

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ

Mein Handexemplar zeigt, dass es punktuell eine ganze Reihe von inhaltlichen Ergänzungen und Korrekturen gab. Zu Themen der Schwäbisch Gmünder Historiographie schrieb ich nach 1984 zwei Aufsätze: eine Übersicht “Von der Stadtbuchchronistik zum Internet. Erträge und Perspektiven der Schwäbisch Gmünder Stadtgeschichtsschreibung” (für das Millenium-Magazin der Rems-Zeitung)

http://web.archive.org/web/20021230063120/http://www.uni-koblenz.de/~graf/millen.htm

und eine Darstellung zu Dominikus Deblers Chronik um 1800 (in: in: Die Chronik des Dominikus Debler, 2006):

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dominikus_Debler.pdf

Von den mir nachträglich bekannt gewordenen Chronikhandschriften David Wollebers (siehe GC Kapitel III,1) konnte ich in zweien Abschnitte zur Gmünder Geschichte feststellen.

Forschungsbibliothek Gotha, Cod. A 196, S. 115-118 ist ein Wolleber-Autograph, eine Chronik der Freiherren zu Hohenstaufen und Herzöge zu Schwaben, gewidmet Pfalzgraf Ludwig bei Rhein mit Widmungsvorrede an Herzog Ludwig von Württemberg vom 15. Januar 1581 (GC S. 83 mit Anm. 49 als verschollen bezeichnet). Der Gmünder Teil ist chronologisch der Gruppe der Wolleber-Handschriften w1 zuzuweisen (GC S. 188).

Universitätsbibliothek Leipzig, Rep. II 7a, Bl. 41v-47v ist kein Wolleber-Autograph, aber eine ziemlich gleichzeitige repräsentative Abschrift mit Wappenzeichnungen.

Katalogisiert bei Naumann:

https://books.google.de/books?id=aoVWAAAAcAAJ&pg=PA153

Es handelt sich um ein “Histori und Zeitbuch”, gewidmet Bürgermeister und Rat von Nürnberg am 12. Februar 1588. Meine Notizen (noch aus DDR-Zeiten!) lassen keinen Schluss zu, ob der Textzeuge zu w1 oder den späteren Wolleber-Werken w2 gehört. Jedenfalls ist Bl. 47r eine Notiz präsent zur Diemar-Fehde mit Nennung Absbergs in der (bis 1552 reichenden) Bürgermeisterliste (wie in den späteren Werken GC S. 275). Auf die evangelischen Adressaten bezieht sich eine Angabe Bl. 47v, dass es viele Evangelische in Gmünd gebe, die man vor wenigen Jahren zu vertreiben begonnen habe.

Zu Wollebers historiographischen Werken ist ein Aufsatz von mir im Druck, der als Preprint online ist unter:

https://www.academia.edu/5603503/Graf_Wolleber_2013

Seit 2011 ist Wollebers Chorographia von 1591 mit langem Gmünder Abschnitt online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh6-1/0397

2012 konnte ich die wichtige Salvator-Beschreibung des Leonhard Friz bzw. den historiographischen Sammelband UB München 4° http://Cod.ms. 287 ins Netz bringen. Er enthält auch die für die Textgeschichte der Chronik Paul Goldstainers bedeutsame Fassung M.

http://archiv.twoday.net/stories/232601530
http://epub.ub.uni-muenchen.de/15027

Erst die Dissertation von Pascal Kolb 2003 ließ mich auf die Druckschrift Justitia Vindicata (1702) zu den Gmünder Bürgerunruhen aufmerksam werden. Sie wurde von Franz Ruprecht von Ichtersheim verfasst und dankenswerterweise von der UB Heidelberg ins Netz gestellt. Sie enthält einen kurzen Abschnitt zur Gmünder Geschichte, der nur auf gedruckten Werken fußt:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/iustitiavindicata1702/0003

Zum Verfasser:

https://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#B.C3.BCrgerunruhen_.28ca._1690-1753.29

Etliche Beschreibungen der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd mit historischen Passagen wurden mir erst durch die Arbeit an

https://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#Vor_1800

bekannt.

Eine neue Gmünder Chronikhandschrift ist nicht aufgetaucht, wohl aber wurde mir Ende 2014 (durch eine Suche in Google Books nach Bragenhoven) ein unbekannter gedruckter Textzeuge zur Textgeschichte der Gmünder Chronik Paul Goldstainers bekannt. Es ist erstaunlich, dass ich nirgends ein Zitat dieses Abschnitts gefunden hatte. Ich hätte eigentlich nicht damit gerechnet, in einem frühneuzeitlichen Druck eine wichtige Chronik-Quelle zu finden.

Leider ist die Gmünder Chronik des Stettmeisters Paul Goldstainer (1549/50) im Wolfenbütteler Sammelband 124.4 Quodl. 4° immer noch nicht online:

http://archiv.twoday.net/stories/29747335

Thomas Gloning hat 1998 aus meiner Edition (GC S. 239-242) einen E-Text für das Internet erstellt:

https://www.staff.uni-giessen.de/gloning/tx/1550glds.htm

Der neue Textzeuge findet sich in Johann Jakob Speidel: Speculum Juridico-Politico-Philologico-Historicarum Observationum […]. Nürnberg 1657, S. 472f.

https://books.google.de/books?id=dJk_AAAAcAAJ&pg=PA472 (mit falscher Jahreszahl 1655)
https://books.google.de/books?id=j3JYAAAAcAAJ&pg=PA472
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10059189_00496.html

Danach: E-Text in Wikisource

Und nochmals Nürnberg 1683, S. 472f.

https://books.google.de/books?id=8Q5NAAAAcAAJ&pg=PA466

Es handelt sich um eine Art juristisch-rechtshistorisches Nachschlagewerk, in dem der in Dillingen tätige Speidel einen Artikel “Gemünd/Schwäbisch Gmünd” schreibt, der abgesehen von einem einleitenden kurzen lateinischen Lob der altgläubig gebliebenen Stadt nur aus der Wiedergabe einer Speidel übermittelten deutschsprachigen Schrift besteht.

Es handelt sich um eine der Textstufe X* angehörige Fassung der Gmünder Chronik Paul Goldstainers, die dem Textzeugen S 7 (Eintrag des 17. Jahrhunderts im Zinsbuch des Augustinerklosters Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 233 Bd. 450) am nächsten steht. Bevor in den 1580er Jahren die sogenannte Wolleber-Redaktion der Gmünder Chronik Goldstainers aufgrund einer Chronik David Wollebers erstellt wurde, die in den bis zum Ende des 16. Jahrhunderts entstandenen drei Handschriften des Chronikensammelbands Ch 1 im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, der “Rauchbeinchronik” im Münsterpfarramt und dem Stuttgarter Cod. hist. 2° 114 vorliegt (Handschriftengruppe g, siehe GC S. 187ff.), gab es die bereits erwähnte Nebenversion M in der Münchner Handschrift, die Vorlage einer kurzen Chronik aus dem Franziskanerkloster um 1650 (Staatsarchiv Luzern Urk 550/10900), die Vorlage von S 7 und die Vorlage der älteren Wolleber-Werke w1 (Stemma: GC S. 193).

Anhand der Geschlechterliste und der Formulierung zur Einverleibung der Stadt ins Reich (GC S. 192f.) kann man Speidels Version zu S 7 stellen. Speidel bricht mitten im “Beschluss” ab und lässt einen Abschnitt zu den Pfarrverhältnissen weg, ist aber die umfangreichste Überlieferung zu den Fassungen *L/*X. Denn L hat vom Beschluss nur den ersten und den letzten Satz, und S 7 schließt schon nach den ersten drei Abschnitten mit der Verleihung des Einhorns als Stadtwappen. Die Namensentstellungen in der Version Speidels (Geschlechterliste und Burgennamen) halten sich in Grenzen.

Die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd hatte enge Beziehungen zum vom Dillingen aus verwalteten katholischen Hochstift Augsburg und zur Dillinger Jesuitenuniversität. Daher verwundert es nicht, dass der fürstbischöfliche Beamte Speidel eine handschriftliche Gmünder Stadtchronik in den Händen hatte. Bemerkenswert ist, dass sowohl seine Version als auch die ebenfalls in Textzeugen aus dem 17. Jahrhundert überlieferten Handschriften L und S 7 auf “veraltete” Textfassungen der Gmünder Chronik zurückgriffen, die zwischen Goldstainers Niederschrift und der Wolleber-Redaktion einzuordnen sind.

Abschließend noch einige Worte zum gelehrten Juristen Speidel.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122428358
=
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=101236416X

Der gebürtige Stuttgarter war ein Schüler des Tübinger Professors Christoph Besold und konvertierte wie dieser zum katholischen Glauben. 1634 bis 1638 stand er in württembergischen Diensten:

https://books.google.de/books?id=lg5oAAAAMAAJ&q=speidel+reichshofrat (Sabine Holtz)

Danach diente er dem Fürstbischof von Augsburg in Dillingen als Vizekanzler und Kanzler. 1640 bis 1664 wohnte er in Dillingen in einem Anwesen am Hafenmarkt:

https://books.google.de/books?id=spvoBQAAQBAJ&pg=PA385

Ab 1662/63 war er für den Kaiser und diverse Stände Reichstagsgesandter in Regensburg. 1665 wurde er Reichshofrat, ohne dieses Amt jedoch auszuüben.

http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2014/06/Reichshofr%C3%A4te.pdf

WBIS hat zu ihm nichts Erhebliches (nur Jöcher und die ADB). Siehe auch Koeblers Kurzbiographie

http://www.koeblergerhard.de/juristen2/web/juristen/list

Die bisherigen Würdigungen haben übersehen, dass sich sein Todesjahr 1670 aus den gedruckten Aufzeichnungen zu den Reichstagsgesandten ergibt.

BSB-Ink verweist auf die Studie von Fürnrohr zu den Regensburger Gesandten: gestorben 1670
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr01809-0247-6
doch hat der Vorbesitzer der Inkunabel nichts mit unserem Speidel zu tun, sondern gehört zur steirische Familie Speidl von Vatersdorf
http://inkunabeln.digitale-sammlungen.de/Exemplar_Q-17,1.html

Siehe auch Stalling
https://books.google.de/books?id=NnQfAAAAIAAJ&q=speidel+regensburg+1670

Francke 1761 hat S. 38 den 20. Juli 1670 als Todestag

https://books.google.de/books?id=v7lKAAAAcAAJ&pg=RA1-PA38

Da Speidel aber nach S. 66 schon am 5. Juli 1670 tot war, wird man das Datum wohl in 20. Juni 1670 zu verbessern haben. Weitere Nennungen ab 1662 S. 37, 73, 75.

Francke ist keineswegs die älteste Druckschrift mit diesen Angaben. Im Netz finde ich:

Moser 1751
https://books.google.de/books?id=BLZRAAAAcAAJ&pg=PA74
Verzeichnis 1746
https://books.google.de/books?id=ovxYAAAAcAAJ&pg=PA16
Verzeichnis 1719
https://books.google.de/books?id=sbNFAAAAcAAJ&pg=PP14

Man darf aufgrund dieser Quelle also getrost vom Todesjahr 1670 ausgehen.

#forschung

Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2013/8524

Eine Riesen-Dissertation von Daniel Rentschler (2012, veröffentlicht online 2013) mit Marken-Katalog und prosopographischem Katalog.

Zitat: “Seit Karl dem Großen waren auch die Amtsträger Vasallen und dementsprechend ist nicht nur
Landgut, sondern auch das Amt als Lehen zu betrachten.2959 Nichtsdestotrotz war das Markgrafentum
eine Institution in dem Sinne, dass es einen festen, den einzelnen Amtsinhaber
überdauernden Pflichtenkreis umfasste.2960 Da es aber, wie mehrfach gesagt wurde, nur eine
Sonderform des Grafentums darstellte und auch bei den Grafschaften Absetzungen, Neuvergaben
an andere Familien, relativ unveränderte territoriale Weitergaben etc. feststellbar
sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Thesen von Althoff und Keller zur Andersartigkeit
der Herrschaft im 10./11. Jahrhundert in der Form nicht zu halten sind, wenn auch
natürlich die alten Vorstellungen von einem „mittelalterlichen Staat“ trotz gegenteiliger Tendenzen2961
aufgrund der besonderen Funktion der Person des Herrschers („Personenverband“)
nicht wiederaufgegriffen werden können.” (S. 942)

Kirchengeschichte und Landesgeschichte: Gesammelte Aufsätze von Uwe Czubatynski (2007)

http://d-nb.info/985191236/34

Darunter auch Einiges zum Archivwesen, viel zu Themen der Buch- und Bibliotheksgeschichte.

Siehe auch
http://www.uwe-czubatynski.homepage.t-online.de/privat.html

C. ediert u.a. einen Rundbrief des 14. Jahrhunderts: “Das Kapitel und der Rat der Stadt zu Hameln warnen die Städte und Stifte Halberstadt, Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Hannover und Einbeck vor einem Orgelbauer, der sich Heinrich von Goslar nennt, ein unbrauchbares Werk für 30 Mark gebaut hat und sich weigert, dieses nachzubessern.” (S. 344)

Archivfindmittel zur Stuttgarter Handschriften-Sammlung J 1 online

Eines der bedeutendsten archivischen Handschriftenselekte ist die von Michael Klein in einem gedruckten Katalog 1980 beschriebene Sammlung J 1 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Das Findmittel

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1160902

folgt dem Katalog Kleins.

“Nach fast einhundert Jahren widmet die Stadtbibliothek den historischen Bucheinbänden in ihren Sammlungen wieder eine Ausstellung”

http://www.nuernberg.de/internet/stadtbibliothek/aktuell_40203.html

Kann man die Vernachlässigung der Altbestände deutlicher zugeben?

Natürlich gibt es den Nürnberger Ausstellungskatalog auch nicht Open Access.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/49604535

Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Durchsuchung bei Berliner Anwalt

http://heise.de/-2513707

“Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte rund 36.000 Abmahnungen an Telekom-Kunden versandt, weil diese illegal Pornofilme heruntergeladen haben sollten. In dem Schreiben forderten die Anwälte neben einer Unterlassungserklärung eine Zahlung von 250 Euro. Viele der Angeschriebenen überwiesen aus Angst das Geld; 600.000 Euro sollen auf dem Konto der Abmahner gelandet sein.”

Aus dem Forum:

Versagen unseres Justizsystems
jsm36 (737 Beiträge seit 04.12.09)
Der Fall war Ende 2013.
Durchsuchungen waren November 2014.
Das Geld ist wohl weg, die Verantwortlichen zum Großteil davon
gekommen.

Die Justiz scheint völlig überfordert zu sein und mit ihrer Arbeit
nicht ansatzweise hinterher zu kommen.

Ähnlich äußern sich zurecht viele andere im Forum.

Siehe auch
?s=redtube

Invenio und Datenschutz

Die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilte mir mit:

das Bundesarchiv hat mir in der Sache inhaltlich Folgendes mitgeteilt:

Die Registrierung mit persönlichen Daten für eine Recherche allgemein
zugänglicher Erschließungsinformationen in der Rechercheanwendung Invenio ist
nicht erforderlich ist. Eine Verfahrensänderung ist hier nicht erfolgt.
Eine persönliche Registrierung ist unerlässlich, soweit Benutzende über
einen allgemeinen Informationszugang hinaus eine Benutzung von Archivgut
anstreben. Hierzu ist ein Benutzungsantrag gem.
Bundesarchiv-Benutzungsverordnung erforderlich, für den auch die Angabe
personenbezogener Daten notwendig wird. Diese Daten werden auch in der
Rechercheanwendung gespeichert.
Die Datenerhebung beschränkt sich auf den Namen und die Anschrift des
Benutzenden. Auf die Erhebung des Geburtsdatums wird verzichtet.
Cookies werden beim Aufruf der Rechercheanwendung Invenio nicht verwendet.

Nach wird vor wird aber der Eindruck erweckt, es sei eine Registrierung notwendig. Die meisten Benutzer der Seite dürften das kleine “Ohne Anmeldung” übersehen. Dies führt zu völlig überflüssigen Datenerhebungen.

invenio

Eine neue Handschrift des Schwäbisch Gmünder Buchbesitzers Jörg Ruch

Les Enluminures bietet für 26 304,00 EUR an eine lateinische Handschrift

BARTHOLOMAEUS DE SAN CONCORDIO, Summa de casibus conscientiae
In Latin, manuscript on paper
Southern Germany, (Hesse or Northern Bavaria?), c. 1380-1425

http://www.textmanuscripts.com/manuscript_description.php?id=3339&cat=p3&currency_id=7&

Zur Provenienz ist zu lesen:

” Owned by Geor[g]ius Ruch: Germany, mid-fifteenth century. An inscription on f. 1 records the relinquishment of the manuscript by Georgius Ruch: “Hanc summam huc dedit dominus Georius [sic] Ruch; oretur pro eo.” Georgius Ruch (fl. 1438-1441), calling himself a priest in Lutrien (Lautern?, Württemberg), made similar inscriptions in Bryn Mawr College, MS 3 in 1438 and in Oxford, Bodleian Library, MS Douce 355 in 1441 (see Bryn Mawr’s online catalogue, Online Resources, and Madan, 1897).

Georgius (who also signed his name Georgius and Jeorius), may also have owned Rottenburg, Diözesanbibliothek Rott.F.329 (1452), British Library, Add. MS 40151 (unverified, not in their catalogue, but listed in Krӓmer, Online resources), Copenhagen, Royal Library, Inc. Haun. 397 2º (1469), bound by Richenbach (see Online Resources), and Inc 1908+3951 (1475), Schӓfer 25 (1470), and Dublin, Trinity College MS 1049 (dated 1449) (see Online Resources). It seems possible that the same priest by this name owned all these volumes (and indeed copied parts of some of them), over a span of years stretching from 1438-1470. His association with the well-known binder, Johannes Richenbach (d. 1486), one of the first German binders to use roll tools, is of particular interest. Details of his life suggested in several sources (that he was from Gmünd in Schwaben, served as the chaplain at the St. Leonard chapel, and received his B.A. at Heidelberg in 1472, particularly this last fact that seems chronologically unlikely), demonstrate the need for further research.”

Zitiert wird (ohne meinen Namen!) auch mein Beitrag ”
Ein neues Buch aus der Bibliothek von Jörg Ruch”

http://archiv.twoday.net/stories/59215925 (2011)

Dass die Händler zu sauberer Recherche nicht in der Lage waren, zeigt sich an der Nichterwähnung der Heidelberger Inkunabel und der Tatsache, dass die Identifizierung von Lautern mit Frauezeichen versehen wird. Nach wie vor gültig ist, was ich (verlinkt in dem Archivalia-Beitrag) über Jörg Ruch schrieb:

“Jörg Ruch ist 1437 und 1441 urkundlich als Pfarrer zu Lautern (heute Stadtteil von Heubach) zu belegen, erscheint dann aber bis zu seinem Tod 1477 (?) nur noch als Kaplan in Schwäbisch Gmünd. 1450 und 1467 amtiert er als Pfleger der Priesterbruderschaft, 1469 und 1476 als Leonhardskaplan. Daneben war er auch Kaplan des Jakobsaltars. Er war der Sohn des Johannes Ruch aus vornehmer Gmünder Familie und der Agnes, die sich danach mit Konrad Wolf (aus der Geschlechterfamilie) verehelichte. Aus dieser Ehe ging der Magister Marcus Wolf hervor.”
http://web.archive.org/web/20070609170231/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm

Alle von Enluminures genannten Handschriften (bis auf die nicht verifizierte Londoner) und Inkunabeln können diesem Ruch zugewiesen werden.

Der Schweinfurter Ruch-Band wurde jüngst verkauft:

http://archiv.twoday.net/stories/1022384791

2. Juni 2018: Über die Familie Ruch im 15. Jahrhundert erfährt man etwas bei Rudolf Weser: Ludwig Murermeister, Goldschmied und seine Sühnekapelle beim Zillhartskreuz. In: Gmünder Heimatblätter 9 (1936), S. 17-24, hier S. 19-21 (Commons). Nachrichten zu Georg Ruch sammelte Derselbe: Die Confraternitas minor in Gmünd. In: Schwäbisches Archiv 28 (1910), S. 161-166, 182-189, hier S. 183f. Nr. 27 (PDF Forschergruppe Oberschwaben).

Der Pfarrer bzw. Kaplan Jörg Ruch war der Bruder des Hans Ruch verheiratet mit Margarete Rembold, dessen Sohn der 1488 genannte Meister Jörg Ruh war (Ellwanger Lehensträger). Dieser akademisch gebildete Mann starb 1502/04 als Freiburger Universitätssyndikus. 28. Juni 2018: Am 23. März 1504 richtete er noch ein Schreiben an den Ellwanger Fürstpropst, aber als 1504 in Freiburg das Reisgeld für einen Kriegszug eingezogen wurde, erscheint seine Witwe Margarete Locher: Rosemarie Merkel/Hans Schadek: Ulrich Zasius ‚Geschichtbuch‘ der Stadt Freiburg im Breisgau Bd. 2 (2015), S. 100f.

12. Mai 2019 Zur Familie Ruch: https://hcommons.org/deposits/item/hc:22353.

#forschung

WestLB-Nachfolgerin Portigon will Kunst verkaufen

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/westlb-nachfolger-portigon-plant-kunstverkauf-13357439.html

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/westlb-nachfolger-portigon-verkauft-kunst-aid-1.4780707

Die konkrete Liste der Kunstwerke wird unter Verschluss gehalten.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022380062

Update:
http://www1.wdr.de/themen/kultur/westlb-portigon-kunst-100.html
http://www.handelsblatt.com/panorama/kunstmarkt/portigon-kunstsammlung-kampf-gegen-den-ausverkauf-seite-all/11200244-all.html

Datenbank ‚Dokumentierende Rekonstruktion der Bibliothek des Nürnberger Katharinenklosters‘

“Ab sofort ist die Datenbank ‚Dokumentierende Rekonstruktion der Bibliothek des Nürnberger Katharinenklosters‘ unter folgender Adresse online verfügbar:
http://db-st-katharina.vmguest.uni-jena.de/home/?page=home
Die Bibliothek des Dominikanerinnenklosters St. Katharina zu Nürnberg ist eine der größten deutschsprachigen Bibliotheken des 15. Jahrhunderts. Von ihren rund 730 nachgewiesenen Bänden sind heute etwa zwei Drittel erhalten, darunter der mittelalterliche Bibliothekskatalog, ein Inventar privater Bücher der Schwestern und zwei Lektiokataloge (ediert von Paul Ruf in: Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz. Hrsg. v. der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Bd. III/3: Bistum Bamberg. Bearbeitet von Paul Ruf. München 1939, Nachdruck: München 1961, S. 570-670). Die ausnehmend gute Überlieferungslage ermöglicht die weitgehende Rekonstruktion nicht nur der Klosterbibliothek selbst, sondern auch ihrer Entstehung und ihrer Nutzung im klösterlichen Alltag. Sie liegt nun mit der Datenbank ‚Dokumentierende Rekonstruktion der Bibliothek des Nürnberger Katharinenklosters‘ in digitaler Form vor.

Ausgehend von den aus dem Kloster erhaltenen mittelalterlichen Bücherverzeichnissen und den heutigen Handschriftenbeschreibungen, vereinigt die Datenbank zu jeder im Kloster vorhandenen Schrift alle verfügbaren Informationen: die Nennung bzw. Bezeichnung der Schrift im mittelalterlichen Bibliothekskatalog, im Inventar der privaten Bücher und in den verschiedenen Lektiokatalogen des Klosters, kodikologische Informationen zu Provenienz, Schreiber, Datierung der Kodizes etc., die neuzeitliche Identifizierung der Schrift (Verfasser, Incipit und Explicit) sowie vorliegende Editionen und wissenschaftliche Literatur (bis 2010).

Nach langer Verzögerung steht die Datenbank (wahlweise mit deutscher oder englischer Oberfläche) nunmehr online zur Verfügung und komplettiert die bereits 2012 erschienene gedruckte Synopse der mittelalterlichen Bücherverzeichnisse ( Antje Willing: Die Bibliothek des Klosters St. Katharina zu Nürnberg. Synoptische Darstellung der Bücherverzeichnisse. Berlin 2012).

Antje Willing

Dr. Antje Willing
Institut für Germanistische Literaturwissenschaft
Friedrich-Schiller-Universität Jena ” (DISKUS)

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt

Der Beitrag erschien soeben in:

http://kulturgut.hypotheses.org/413

Im Portal Kulturgutschutz Deutschland ist seit November 2014 ein merkwürdiger Eintrag “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” einsehbar, der die vorläufige Eintragung eines Konvoluts von 194 Einheiten in das Hamburger Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts betrifft: “Handschriften und Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts mit z.T. kolorierten Holzschnitten und Kupferstichen illustriert, verschiedentlich reich in Holz oder Leder gebunden; Drucker u.a. Gutenberg aus Mainz, Sorg aus Augsburg, Reger aus Ulm, Grüninger aus Straßburg, Lotter aus Wittenberg und Feyerabend aus Frankfurt”. Bis auf eine kurze Notiz in Archivalia blieb dieser durchaus brisante Verwaltungsvorgang in der Öffentlichkeit unbemerkt. Die detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen sei in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen. Der zuständige Sachbearbeiter Thomas Schmekel im Staatsarchiv Hamburg hat mir noch im November bestätigt, dass die Liste öffentlich sei und mit einer Publikation wohl im Hamburger Transparenzportal zu rechnen. Diese Veröffentlichung ist aber nie erfolgt, und nun war zu erfahren, dass die Bände nach Bayern transportiert wurden und München daher zuständig sei.

Welche Schätze der an eine Hamburger Spedition und den bekannten Handschriftenantiquar Jörn Günther gerichtete Bescheid vom 18. November 2014 betrifft, zeigt der Download (PDF) der Liste. Jedem Kenner ist klar, dass die Annahme der Hamburger Behörde, es handle sich um Stücke aus dem Museum Otto Schäfer in Schweinfurt, offenkundig zutreffend ist. Es geht um die Zimelien der einzigartigen Sammlung, wobei das umfangreiche Fragment der Gutenberg-Bibel nur die bedeutendste der knapp 70 Inkunabeln ist. Die meisten der in einem Bericht über den Besuch der Pirckheimer-Gesellschaft in Schweinfurt erwähnten Spitzenstücke sind vertreten. Nr. 1 ist etwa eine niederösterreichische Sammelhandschrift aus dem Katalog Drucke, Manuskripte und Einbände des 15. Jahrhunderts. Bearbeitet von Manfred von Arnim (1984), Nr. 372. Nr. 146 ist das bekannte Beutelbuch der Katharina Röder aus Kloster Frauenalb von 1540. Nr. 119 ist eine der Forschung anscheinend unbekannte Handschrift “Ebran v. Wildenberg: Chronik der Herzöge Andreas v. Regensburg: Chroniken der Fürsten aus Bayern” (in einem Ottheinrich-Einband).

Man darf durchaus von einem “Ausverkauf” der Sammlung Otto Schäfer sprechen, die bereits durch erhebliche Verkäufe 1994/95 dezimiert worden war (siehe Fabian-Handbuch). Auch bei den exemplarisch im Fabian-Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten bedeutenden Buchtiteln zeigt sich eine große Übereinstimmung mit der Hamburger Liste. Das angehaltene Konvolut sei “eine wirklich aufregende, mit größter Kennerschaft zusammengetragene Sammlung, die im Land und zusammen bleiben muß”, meinte ein Experte mir gegenüber.

Das Vorgehen des Eigentümers Otto G. Schäfer (Sohn des namengebenden Sammlers), der die Spitzenstücke seiner öffentlich zugänglichen Sammlung klammheimlich Jörn Günther verkaufte, darf man durchaus skandalös nennen. Dazu passt, dass Schäfer mich am Telefon angelogen hat, als ich mich als betroffener Wissenschaftler nach einem der auf der Liste stehenden Bände erkundigte, nämlich nach der Nr. 4 mit Richenbach-Einband, der dem Schwäbisch Gmünder Kleriker Jörg Ruch gehörte, über den ich im Internet 2002 einen kleinen Artikel publiziert hatte. Auch als ich vorgab, ein Verkaufsgerücht gehört zu haben, tat Schäfer so, als befände sich der Band nach wie vor im Gewahrsam der Bibliothek.

Wir brauchen dringend eine öffentliche Diskussion über die Liste national wertvollen Kulturguts, die ich als virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet habe, über die man sich nur wundern kann. Man muss den Mut anerkennen, mit dem das Hamburger Staatsarchiv erstmals ein solches Transportgut bei der Ausfuhr aus der EU (Günther hat sein Antiquariat ja in die Schweiz verlegt) mit einer vorläufigen Eintragung angehalten hat. Grundlage war der nach der EG-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern gestellte Antrag. Die vorläufige Eintragung soll der Prüfung dienen, ob es sich um national wertvolles Kulturgut handelt. Hamburg war überzeugt, dass mindestens einige Stücke definitiv national wertvolles Kulturgut darstellen und hat daher die vorläufige Unterschutzstellung veranlasst. Da Bayern nicht für seinen Mut gegenüber dem Kunsthandel bekannt ist, bewegliche Kulturgüter dreist vernachlässigt und die Bayerische Staatsbibliothek als maßgebliche Fachbehörde nach meinen Erfahrungen ebenfalls keinerlei Interesse an Kulturgutschutz hat, wird man die Rückverlagerung nach Bayern als “schmutzigen Trick” werten dürfen. Kulturgüter sind einmal mehr Opfer des deutschen Föderalismus!

Zum Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern in privater Hand habe ich mich in meinem Beitrag “Nachruf auf die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano” ausführlicher geäußert. Dass es sich bei der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer um eine unikale Kollektion handelt, die ebenso wie eine weltweit einzigartige Käfersammlung unbedingt auf der bayerischen Liste des national wertvollen Kulturguts stehen müsste, erscheint mir sicher. Auf den Schutz solcher wirklich hochrangiger Gesamtheiten aber pfeift der Freistaat: Hat er doch im März 2014 aus der berühmten Pommersfeldener Bibliothek nur eine willkürlich anmutende Auswahl von Handschriften vorläufig auf die Liste gesetzt.

Im Interesse der Wissenschaft müsste ein möglichst vollständiger Ankauf der jetzt angehaltenen Schweinfurter Stücke (bzw. weiterer Bestände der Bibliothek Schäfer) für eine öffentliche Sammlung etwa durch die Kulturstiftung der Länder finanziert werden.

Die vor allem mit Stiftungsgeldern ins Werk gesetzte Digitalisierung ausgewählter Bücher der Bibliothek Schäfer durch das Münchner Digitalisierungszentrum betraf nicht wenige der Werke des verkauften Konvoluts. Aber eben nicht alle. Der beträchtliche Schaden für die Wissenschaft wäre geringer, wenn die verscherbelten Pretiosen komplett digitalisiert vorliegen würden.

Die Schweinfurter Bibliothek geriert sich als ehrenwerte und seriöse Institution, getragen von einem als “Stiftung” bezeichneten eingetragenen Verein, der aber vermutlich nur das abnickt, was der Vereinsvorsitzende Otto G. Schäfer will. Öffentliche und kirchliche Schweinfurter Büchersammlungen befinden sich inzwischen als Leihgaben in der Bibliothek. Dass man in intransparenter Weise und offenkundig ohne Information der bayerischen Behörden die herausragenden Zimelien verkauft hat, zeigt, wie wenig ehrenwert und seriös das Museum Otto Schäfer in Wirklichkeit agiert.

Heuchlerisch wird immer wieder behauptet, die Zerstörung wichtiger Sammlungen nütze Wissenschaftlern. Aus einem der Bücher der Hamburger Liste (Nr. 51), einer Inkunabel von 1490, digitalisiert vom MDZ
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00083109/image_2

Nachtrag

In INETBIB nahm Falk Eisermann noch am 7. Januar 2015 wie folgt Stellung:

Die Verbringung dieses Bestandes nach Bayern ändert nichts am Umstand seiner absoluten Schutzwürdigkeit. Ich habe dazu Anfang Dezember auf Wunsch des Hamburger Staatsarchivs folgendermaßen Stellung genommen:

“… wie gewünscht möchte ich zu der Frage Stellung nehmen, in welchen Fällen die Abwanderung der in der Liste aufgeführten Stücke einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, wobei ich mich zuständigkeitshalber nur auf die Nummern 2-69 der Liste (Inkunabeln) beziehe (1.-3.). Darüber hinaus ein Hinweis und eine Empfehlung (4., 5.).

1.) Die große Mehrzahl der aufgeführten Inkunabeln läßt sich ohne Weiteres als besonders bedeutsam erkennen, z.T. ist den Stücken ein herausragender wissenschaftlich-kultureller Rang zuzumessen. Dies gilt aufgrund des Alters für die Nummern 2 und 3 (Gutenberg-Bibel/Schöfferdruck von 1457, auch wenn jeweils nur Fragmente), aufgrund ihres Unikatcharakters für Nr 51 und 66, aufgrund der historischen Textzusammenstellungen für Sammelbände wie Nr 22, 49 und 50. Die Nr 22 beispielsweise ist eine Symbiose von z.T. extrem seltenen, deutschsprachigen, illustrierten Erzähltexten, wie es sie in dieser Form kein zweites Mal geben dürfte. Auch die überwiegende Mehrheit der anderen aufgeführten Stücke ist aufgrund ihrer Illustrationen und ihres Charakters als volks- und vor allem deutschsprachige Erzeugnisse des frühesten Buchdrucks als schützenswert einzustufen.

2.) Auch wenn es sich bei den aufgeführten Stücken letztlich nicht um eine „historisch“ gewachsene Sammlung im eigentlichen Sinne handelt – obwohl sie bibliophile Sammlungstendenzen im Nachkriegsdeutschland in exemplarischer Form abbildet, was ihr einen Quellenwert ganz eigener Art verleiht – und die Bibliothek Schäfer bereits seit langem den Ausverkauf der von ihrem Gründer mit großer Sorgfalt gesammelten und durch wissenschaftliche Publikationen erschlossenen Inkunabelzimelien betrieben hat, muß dieser „Restbestand“, der selbst als solcher einen kulturellen Wert von unschätzbarer Dimension hat, als einzigartiges Ensemble betrachtet werden, dessen geschlossene Bewahrung und Erhaltung in Deutschland aus meiner Sicht dringend erforderlich ist.

3.) Die Zerschlagung der Sammlung würde für die verschiedenen an ihr interessierten Wissenschaftszweige (Buchwissenschaft [mit Inkunabel- und Einbandkunde], Germanistik, Kunstgeschichte u.a.) einen erheblichen Informations- und Quellenverlust bedeuten. Ein Beispiel: Der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, der sich in seiner gedruckten Form und in seiner Online-Datenbank immer wieder auf in der Liste aufgeführte Exponate bezieht (recherchierbar: http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de, Allgemeine Recherche mit Suchwort „BSchäfer“ in dieser Schreibweise), sähe sich zu umfangreichen Änderungen im Detail und zu komplizierten Verbleibsrecherchen gezwungen, wenn die Sammlung außer Landes gebracht und zerstreut werden würde, was mit großer Sicherheit zum Verschwinden vor allem der bedeutendsten Stücke in privaten Sammlungen führt.

4.) Es ist darauf hinzuweisen, daß über zwei Dutzend Inkunabeldrucke der Bibliothek Schäfer (und zahlreiche andere Spitzenstücke), darunter etwa der bemerkenswerte Sammelband Nr 50, auf Kosten der öffentlichen Hand digitalisiert wurden. Die Digitalisate werden ebenfalls vom Münchener Digitalisierungszentrum vorgehalten (siehe http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=sammlungen&kategorie_sammlung=2&l=de).

5.) Ich empfehle dringend eine zeitnahe Veröffentlichung der gesamten Liste in der uns vorliegenden Form im Internet und bin gerne bereit, weitere Informationen (z.B. fehlende GW-Nummern) vorab beizusteuern.

Fazit: Die Abwanderung der Sammlung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten. Die Sammlung ist aus meiner Sicht als schutzwürdig einzustufen und sollte als Ensemble in Deutschland erhalten bleiben.”

Dr. Falk Eisermann
Referatsleiter
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Gesamtkatalog der Wiegendrucke / Inkunabelsammlung

Offener Brief der rheinischen Geschichtsvereine zur Abteilung Rheinische Landesgeschichte an der Universität Bonn

http://histbav.hypotheses.org/3281

Bitte die Petition unterstützen (wie bisher 3193 Leute):

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

24 Wissenschaftsblogs bei de.hypotheses mit Archiv-Bezug

Bei http://de.hypotheses.org gibt es mittlerweile über 113 Blogs im Katalog, darunter auch zahlreiche Wissenschaftsblogs mit archivalischen Themen. Hier ist eine kurze Übersicht der Blogs, bei denen dieser Bezug offensichtlich ist:

archaeologiskop
http://archiskop.hypotheses.org

Stadtteilgeschichte
http://stg.hypotheses.org

Stadtarchiv Linz am Rhein
http://archivlinz.hypotheses.org

DHAK
http://dhak.hypotheses.org

1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch
http://archivewk1.hypotheses.org

Archiv des Schottenstifts
http://schotten.hypotheses.org

Archivamtblog
http://archivamt.hypotheses.org

Kriegstagebuch
http://tagebuch.hypotheses.org

Archive in München
http://amuc.hypotheses.org

archäologiedigitale
http://archdigi.hypotheses.org

Weblog Kulturgut
http://kulturgut.hypotheses.org

Frühneuzeit-Blog der RWTH Aachen
http://frueheneuzeit.hypotheses.org

Archive 2.0
http://archive20.hypotheses.org

Rheinischer Archivtag 2012
http://lvrafz.hypotheses.org

Gerhard Richter Archiv
http://gra.hypotheses.org

Archivum Rhenanum
http://archives.hypotheses.org

Archiv der Erzdiözese Salzburg
http://aes.hypotheses.org

Aktenkunde
http://aktenkunde.hypotheses.org

Archivar – Kamera – Weltkrieg
http://kriegsfoto.hypotheses.org

Archivtag Rheinland-Pfalz/Saar
http://archivtag.hypotheses.org

NDig
http://neuburg.hypotheses.org

Forum Archive KOD
http://archivekod.hypotheses.org

Adolf-Reichwein-Hochschule
http://reichwein.hypotheses.org

Fotos in Archiven
http://fotoarchiv.hypotheses.org

Ungelesene Zeitschriftenartikel

Manfred Boni von der UB Wuppertal argumentiert aus der Sicht der Wirtschaftswissenschaften, aber auch für die Geisteswissenschaften dürfte gelten: “Im Mittel waren nicht einmal 20 Prozent der Aufsätze für 53 Prozent aller Zitierungen verantwortlich. Die Chancen stehen 19:81, nicht bzw. wenig zitiert zu werden. In der Masse finden sich gescheiterte Theorien und vergessene Forscher”.

http://www.wissenschaftsforschung.de/Jahrbuch2013.pdf