Buchcover im Bibliothekskatalog

In INETBIB schrieb Jürgen Kaestner (Landtag Hessen):

“Die Buchhändler-Vereinigung hat mit Mail vom 29.10 nicht nur über die technischen Veränderung bei der Einbindung von Coverlinks informiert. Sie hat auch die Bedingungen für die Einbindung ihrer Buchcover in den Bibliothekskatalog verändert. Reichte es vorher aus, dass man von dem Buchcover selbst einen Link auf http://www.buchhandel.de setzt, soll jetzt EXPLIZIT Werbung gemacht werden. Aus dem Handbuch http://info.buchhandel.de/files/buchhandel_de_handbuch_links.pdf

“Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung der Cover aus dem VLB sind:
– Registrierung als Bibliothek oder Bibliotheksdienstleister unter http://www.info.buchhandel.de/registrierung
– Setzen eines Link unterhalb des eingebundenen Covers:
Möglichkeit 1
Text – Link “Jetzt kaufen bei http://buchhandel.de
Möglichkeit 2
Logo – Link auf http://buchhandel.de.”

Da wir keine explizite Werbung in unserem Katalog machen wollen und ich die Formulierung “Jetzt kaufen…”, während ich dem Benutzer das Buch aus unserem Bestand zur Ausleihe anbiete, als absurd und dreist empfinde, werden wir in Zukunft auf die Einbindung von Buchcovern in unseren Katalog verzichten.”

Preistransparenz Open-Access-Publikationsgebühren in Deutschland

“damit das kostenpflichtige Publizieren in Open-Access-Zeitschriften für alle transparent und nachvollziehbar ist, haben sich Betreiber von Publikationsfonds entschieden, ihre Preisinformationen als Open Data frei verfügbar und nutzbar zu machen. Gemeinsames Ziel ist es, die geleisteten Open-Access-Publikationsgebühren der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland umfassend zu dokumentieren.

Bislang beteiligen sich die Publikationsfonds der folgenden Universitäten:

* KIT Karlsruhe
* Leibniz Universität Hannover
* Universität Bielefeld
* Universität Duisburg-Essen
* Universität Konstanz
* Universität Regensburg

sowie die

* Max Planck Digital Library (MPDL).

Die gemeinsame Datenveröffentlichung der Publikationsfonds erfolgt über ein GitHub-Repository https://github.com/njahn82/unibiAPC

Der standardisierte Gesamtdatensatz, der regelmäßig ergänzt wird, ist unter:

https://github.com/njahn82/unibiAPC/blob/master/data/apc_de.csv

durchsuchbar.

Aktuell umfasst der Datensatz 1.432 Open-Access-Artikel im Umfang von 1.732.556 EUR.

Wir laden die Betreiber der Open-Access-Publikationsfonds ein, ihre Preisinformationen ebenfalls bereitzustellen. Eine Handreichung, die die ersten Schritte erläutert, befindet sich im Projektwiki: https://github.com/njahn82/unibiAPC/wiki/Handreichung-Dateneingabe

Die UB Bielefeld sichert eine frei zugängliche Archivversion, die unter http://dx.doi.org/10.4119/UNIBI/UB.2014.18 auffindbar ist.

Die einrichtungsübergreifenden Preisinformationen je Artikel sind unter der offenen Lizenz Open Data Commons Open Database License (ODbL) nachnutzbar.

Die Koordinierung und Standardisierung der Datenveröffentlichung findet mit freundlicher Unterstützung der Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) statt.

Wenn Sie Interesse an der offenen Bereitstellung der Open-Access-Publikationskosten haben, können Sie sich jederzeit auch an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Pieper & Najko Jahn


Najko Jahn

Referent für Projektkoordination und Innovationsmanagement
Universität Bielefeld – Universitätsbibliothek ” (RepMan)

Copyfraud in der Historiana

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/11/05/bildnutzung-in-der-historiana

Daniel Bernsen stellt schlüssig den fragwürdigen Umgang mit Bildern in der Historiana, einem englischsprachigen Projekt des europäischen Geschichtslehrerverbandes euroclio, dar. Gemeinfreie Bilder werden mit Copyright-Vermerken versehen, CC-Bilder aus Wikimedia Commons nicht lizenzgerecht genutzt.

Plagiatsvorwürfe gegen Vertriebenen-Funktionär Bernd-Bernhard Fabritius (CSU)

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/11/06/bdv-prasident-bernd-fabritius-dr-plag-auf-rumanisch

Fabritius soll morgen BdV-Präsident werden.

Hinzuweisen ist auch hier auf das PDF:
Unstimmigkeiten, wissenschaftliche Mängel, Plagiate und mangelnder Erkenntnisgewinn in der Dissertation von RA Bernd Fabritius, MdB zur Erlangung des Titels Dr. iur. in Hermannstadt/Sibiu (Rumänien) und Tübingen im Jahre 2003. Zwischenbericht (November 2014).
http://www.neuerweg.ro/wp-content/uploads/2014/11/Zwischenbericht-Plagiat-Dr.BerndFabritius1.pdf

Dr. med. Plagiat

“Doktoranden schreiben bei Habilitanden ab – und
umgekehrt”. In seiner “Dr. med. Plagiat” überschriebenen Titelgeschichte von gestern hat das Handelsblatt auf eine dubiose Praxis an medizinischen Fakultäten hingewiesen: Habilitationen und Dissertationen werden im Teamwork erarbeitet, was zu nicht gekennzeichneten Textüberschneidungen führt. Der Artikel ist nur kostenpflichtig via E-Paper (1,79 Euro) online, aber es gibt eine Zusammenfassung bei der ÄrzteZeitung:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/872646/plagiatsvorwuerfe-aerzte-hang-schummeln.html

Beim Ombudsmann für die Wissenschaft Wolfgang Löwer betreffen die höchsten Fallzahlen die Mediziner.

“Allein dem Handelsblatt liegen Dutzende Habilitationen vor, die mit Doktorarbeiten teils identisch sind – ohne dass darauf in
den jeweiligen Arbeiten explizit hingewiesen wurde. Sie stammen von der Uni Freiburg, aber auch von den Fakultäten in Heidelberg,
Hannover oder Göttingen”, heißt es im Handelsblatt.

Überregionaler Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit und Überlieferungsbildung im Sport

Die nächste Tagung des Landessportbunds Hessen zum Thema
„Überregionaler Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit und Überlieferungsbildung im Sport”
findet am Donnerstag, 23. April 2015, in der Landessportschule Frankfurt statt.

Hier das Programm der Tagung nach dem jetzigen Stand:

10.00 Uhr: Grußwort
(Prof. Dr. Heinz Zielinski, Vizepräsident LSB Hessen)

10.15 Uhr: Bestände des Bundesarchivs zur deutschen
Sportgeschichte
(Annegret Neupert, Koblenz)

11.00 Uhr: Probleme der Literatur- und Quellenlage für die
regionale Sportgeschichte – das Beispiel Anhalt

11. 45 Uhr: Nutzung von Hochschularchiven für die
Sportgeschichte – das Beispiel Marburg
(Miriam Grabarits – Darmstadt / Dr. Alexander Priebe
– Heppenheim)

12.30 Uhr: Mittagspause

13.30 Uhr: Erfahrungsaustausch zur Archivarbeit im Sport:
Gegenwärtiger Stand und Perspektiven
(Arbeit in Gruppen)

15.00 Uhr: Das FCK-Museum in Kaiserslautern –
Ein Museum im Aufbau
(Astrid Wegner, Wiesbaden)

15.45 Uhr: Zusammenfassung: Ergebnisse und Konsequenzen

16.00 Uhr: Ende der Tagung

Interessenten können sich wie üblich bei Herrn Richter (Landessportbund Hessen) zur Teilnahme an der Tagung anmelden.

Peter Schermer
(lsb h – AK „Sport und Geschichte“)

100.000 Drucke im VD 17

” Im Internet können Geschichtsbegeisterte nun in über 100 000 Drucken aus dem 17. Jahrhundert stöbern. Damit sei etwa ein Drittel der aus dieser Zeit bekannten Drucke digitalisiert, teilte die Herzog August Bibliothek (HAB) am Montag in Wolfenbüttel mit.”

http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article133947895/Hunderttausend-Drucke-aus-dem-17-Jahrhundert-im-Netz-verfuegbar.html

Eine hohe Quote finde ich.

Börsenverein respektiert Meinungsfreiheit im AGB nicht

“Prof. Dr. Ursula Rautenberg (Herausgeberin seit Band 58, 2005) und Prof. Dr. Ute Schneider (Herausgeberin seit Band 67, 2012) haben die Herausgeberschaft für das »Archiv für Geschichte des Buchwesens« mit dem Erscheinen des Bandes 69 (2014) niedergelegt. Grund hierfür sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vorsitzenden der »Historischen Kommission des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels« und den Herausgeberinnen über die Funktion von Rezensionen und die wissenschaftliche Meinungsfreiheit.”

http://www.buchwiss.uni-erlangen.de/aktuelles/herausgeberschaft-fuer-das-archiv-fuer-geschichte-des-buchwesens-niedergelegt.html

Does Google Scholar contain all highly cited documents (1950-2013)?

http://arxiv.org/abs/1410.8464

“The percentage of documents for which
Google Scholar provides a freely accessible full text link can
be observed in Figure 13. Over 40% of the documents in our sample provided a full text link, and these links are mostly concentrated in the last two decades.”

buchhandel.de – Kaufmaschine, keine Suchmaschine

Sogar der sonst wenig kritikfreudige Josef Pauser ist empört:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34059

http://Buchhandel.de kann man in der Tat vergessen. Bei der Suche nach zimmern grafen
steht natürlich das Buch “Die Grafen von Zimmern” nicht auf der ersten Seite. Man muss nach
zimmern AND grafen
suchen, um es auf Platz 1 zu finden.

Antiquitates Imperii ad Rhenum: Sammelband mit chronikalischen Notizen aus der Pfalz

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs572

Es handelt sich bei den Antiquitates um ein Werk von Jakob Beyrlin (1576 – nach 1618).

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=132403501

[Klein 1998
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00044184_00241.html

http://archiv.twoday.net/stories/142785931 ]

Heid. Hs. 572 war früher bekannt als Batt. 49 und wurde unter dieser Signatur von Wille beschrieben

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Wille1903/0159

und von Michael Klein 1987 zitiert (in: Oberrheinische Studien 7, E-Text unter

http://www.rund-um-rhodt.de/media/c0798ac83e21e312ffff80f8fffffff1.pdf Anm. 61).

Zur Sammlung Batt:

http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/benutzung/bereiche/handschriften/batt.html

Die heutigen Signaturen ergeben sich aus der Konkordanz:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs3383/0111

Das gleiche Werk Beyrlins liegt im Cgm 1681 (ebenfalls 18. Jahrhundert) vor, der gleichfalls online ist:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_3

Die Münchner Handschrift könnte sogar eine unmittelbare Abschrift der Heidelberger sein, was genauer zu prüfen wäre.

Mit der Datierung um 1768 der Heidelberger Handschrift bin ich nicht einverstanden. Ich sehe einen Grundstock des frühen 17. Jahrhunderts. S. 101 wechselt in der Liste der Regenten der Kurpfalz die Hand und zwar bei der Verheiratung des Winterkönigs 1613. Die spätere Hand schreibt Notizen bis 1714 (S. 122), während die Hand, die S. 124 Nachrichten zu 1760/68 eintrug, auch für den Extrakt Lauterer Antiquitäten verantwortlich sein könnte.

Die nachgetragenen Angaben der Heidelberger Handschrift zu den Regenten ab 1613 erscheinen in der Münchner Handschrift (datiert 1714) im fortlaufenden Text.

Kaiserslauterer Chronik und der Extrakt Lauterer Antiquitäten sind in den beiden Handschriften anders organisiert.

Der von mir in das frühe 17. Jahrhundert datierte Grundstock der Heidelberger Handschrift endet S. 121 mit einer Nachricht von 1431. Es folgen Notizen (ab 1622) von der Hand bis 1714, die auch die Regentenliste fortsetzte. Insgesamt reichen die Nachträge bis 1768. Der Extrakt enthält Notizen 1408-1551.

Die Münchner Handschrift integriert in die Lauterner Chronik ab 1408 die Angaben aus dem Extrakt (der endet ja mit einer Notiz zu 1551) und reicht bis 1714. Die in der Heidelberger Handschrift nachgetragenen Notizen (S. 122) werden bis 1714 übernommen, eine deutlich später eingetragene Notiz zu 1718 aber nicht.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032785/image_131

Wenn meine Datierung der Extrakt-Hand auf ca. 1768 zutrifft, ist es klar, dass die Heidelberger Handschrift (hinsichtlich der Lauterer Nachrichten aus dem Extrakt-Teil) nicht die unmittelbare Vorlage der Münchner gewesen sein kann. Denkbar wäre allerdings, dass der Schreiber der Münchner Handschrift (ca. 1714) den Extrakt aus einer anderen Vorlage bezogen hat.

In jedem Fall stellt die Münchner Handschrift eine Redaktion der beiden Texte zu Kaiserslautern dar, die sie zu einer verschmilzt. Die fiktiven Angaben zur Urgeschichte der Stadt in der Zeit der Christenverfolgung lassen daran denken, dass Beyrlin auch die Kaiserslauterner Chronik geschaffen haben könnte.

Nachtrag: Die Wasserzeichen sprechen nicht für die Frühdatierung. Karin Zimmermann: “Bis S. 124 finde ich einheitlich die Kombination von

“Baselstab im (Lorbeer)Kranz” mit einer “Hausmarke M” als Gegenmarke.

Auf den wenigen Blättern ab S. 125 gibt es dann noch eine

“Narrenkappe mit Schellenkragen”.

In beiden Fällen finde ich Belege für vergleichbare Wasserzeichen (identische kann ich leider nicht finden) überwiegend im 18. Jhd. Baselstab und Hausmarke gibt es vereinzelt auch schon im 17. Jh.”

Nachtrag:
Darmstädter Handschrift (nicht bei Klein)
https://books.google.de/books?id=bxACAAAAQAAJ&pg=PA105

Björn Gebert von der ULB Darmstadt übermittelte mir freundlicherweise eine kurze Beschreibung der Hs. 199, die nach den Wasserzeichen um 1655 entstanden ist.

“Wasserzeichen:
Typ a) heraldischer Doppeladler mit Baselstab im Herzschild, Krone und Buchstaben (BL), äußerst ähnlich zu WZIS: DE4215-PO-33744 (http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE4215-PO-33744)
Typ b) heraldischer Adler, einköpfig, mit Baselstab im Herzschild, Krone mit Nimbus, Marke (drei Ringe)
Inhalt
[3 Leerblätter mit Schriftproben]
S. 1: Epistola Generosissimi Comitis Palatini Tubingici Gothonis ad Mauritium Fesslerum
S. 3-17: Antiquitates Imperij primi ad Rhenum
S. 17-28: Antiquitates quaedam Imperij Secundj in provincijs Rheni
S. 29-33: Antiquitates Quaedam Imperij Tertij in provincijs Rheni Cimmerioruum
S. 24-41: Antiquitates Imperij Quarti Romanorum, in provincijs Palatinis
darin:
S. 38-39: Vom Ursprung der Statt Offenheimb
S. 41-42: Von den XI Vogten so am Rhein sassen…
S. 44-46: Vom Ursprung der Pfalz am Rhein…
S. 47-49: Von den Sieben Landtvögten in Alimannia
S. 49-52: Vom Ursprung der Statt Heydelberg
S. 57-59: Antiquitates Quaedam Imperij quinti Gothorum Eorumque Antiquitates in Alannia [sic!] & Gallia
S. 60-77: Antiquitates Qaedam Imperij Sexti Francorum in Gallia Minori & Alemannia Francorum Antiquitates in provincijs ad Rhenum
s. 78-82: Antiquitates Quaedam Imperij Septimi in Palatinatu
S. 83-84 [leer]
S. 85-113: Genealogia Antiquissima Domus Illustriss. & Generossimorumque principum Palatinorum Ex Johanne Sabilione Franco Simeriano Et Mauritio Fesslero descripta Extractus Genealogicus palatinorum principum ad Rhenum: Datierung in marg. mit “A[nn]o Mundj” von Herkules (1980) bis Francus (3940), mit “A[nn]o D[omi]ni”ab Marcomirus (33)”

Siehe auch zur Chronik des Pfarrer Gumbart des Altertumsvereins Mannheim (Kriegsverlust?):

Mannheimer Geschichtsblätter 14 (1913), Nr. 11, Sp. 235 – 237
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/pdf//22194.pdf
#forschung [wohl Kriegsverlust http://archivalia.hypotheses.org/52698]

Exemplar in Dillingen
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007510,00050.html?prozent= [Historischer Verein, ohne Signatur, Auskunft der Studienbibliothek, wo die Hs. benutzbar ist http://archivalia.hypotheses.org/52717 ]

Klein 1987 (Anm. 66) nennt nur Gießen, UB, Hs. 285, nicht aber die Antiquitates quaedam imperii ad Rhenum in Hs. 390:

https://books.google.de/books?id=eiZMAAAAYAAJ&pg=PA125

#fnzhss

Wasserzeichenfreunde, verp*** euch endlich!

Es ist ein Unding, dass Europeana (entgegen der Europeana-Charta) und Deutsche Digitale Bibliothek/Archivportal D Digitalisate gemeinfreier Kulturgüter dulden, die entgegen der eindeutigen Vorgabe der EU Wasserzeichen tragen.

Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ganzen Web 2.0-Anhänger im Archivwesen, zu dieser miesen Praxis (die glücklicherweise nur wenige Archivverwaltungen praktizieren) schön stille schweigen und keine Hand zum Protest rühren, obwohl ein freies Teilen der Bilder in sozialen Netzwerken nicht möglich oder dank optischer Verstümmelung nicht ratsam ist.

Nochmals der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:

2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
“Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut.”

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.”

Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom “Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte”

Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Johann Florin Werll aus Koblenz, ein Kanzleischreiber um 1600

Dass der 1585 zum Schwäbisch Gmünder Stadtschreiber bestellte Mann nicht Johann Florinwerck hieß, wie man in der Edition dieser Bestallung durch den ehemaligen Schwäbisch Gmünder Stadtarchivar Klaus Jürgen Herrmann: Schwäbisch Gmünder Stadtschreiber im Mittelalter und der frühen Neuzeit. In: Gmünder Studien 1 (1976), S. 95-102 [Internet Archive], hier S. 100f. – Seite auf Commons:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bestallung_werll.jpg

und im Findmittel des Landesarchivs Baden-Württemberg zur Ausfertigung dieser Bestallung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü 563

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2427904

lesen kann, war mir schon 1978/79 klar, als ich den neuen Siebmacher Bd. V Teil 3 (1873), S. 48 mit Tafel 80 durchsah und dort auf das Wappen des Joh. Florian Werll, Stadtschreibers zu Schwäbisch Gmünd 1589, stieß.

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11135775_00064.html

Später begegnete ich ihm als Koblenzer Stadtschreiber, und mir wurde bewusst, dass der Vorname Florin nicht mit Florian, sondern mit dem in Koblenz verehrten Florinus zusammenhängt.

Zur Person verweise ich zusammenfassend nur auf

Jäger, Berthold: Zur Geschichte der Hexenprozesse im Stift Fulda. Forschungsstand – Kritik – Perspektiven,
in: http://historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/935

Es heißt dort in dem ursprünglich 1997 veröffentlichten Artikel in Anmerkung 109:

“Unklar sind die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Eberhard Werll und Johann Florin Werll, welcher in Siena studiert hatte (1579), in den ersten Jahren der Regierung Fürstabt Johann Friedrichs von Schwalbach Kanzleiverwandter zu Fulda war (StAM 96/828), 1612 Stadtschreiber in seiner Heimatstadt Koblenz und 1616 als erster Stadtschreiber in den Rat der Stadt gewählt wurde (EILER, Koblenz [wie oben], S. 160, s. auch S. 377). Er war 1619 Sekretär des kurtrierischen Hofgerichts zu Koblenz; damals wandte er sich an seinen alten Dienstherrn in Fulda und bat um Übertragung eines Benefiziums an einem Kollegiatstift an seinen etwa 22jährigen Sohn Johannes Fulbertus, in Mainz im Konvikt studiert und in Trier bereits die niederen Weihen empfangen hatte (StAM 96/828).” (Schwalbach trat sein Amt in Fulda 1606 an.)

Von 1585 bis mindestens 1589 war Werll Stadtschreiber in Schwäbisch Gmünd, bevor er ab. ca. 1606 in Fulda wirkte und ab 1612 in Koblenz Stadtschreiber war.

Einzuschieben ist seine Tätigkeit als Sekretär der Deutschordensballei Franken in Ellingen, wie sie sich aus Findmitteln des Staatsarchivs Nürnberg in der DDB/Archivportal-D ergibt (Suche nach Florian Werll).

https://www.archivportal-d.de/objekte?query=florian+werll&rows=20 (45 Treffer)

Er ist in den Dokumenten von 1592 Mai 17 bis 1604 November 11 belegt.

Eine schlüssige Berufsbezeichnung für Personen mit ähnlicher Vita (Stadtschreiber, Kanzleimitarbeiter, Kanzleiverwandter, Kanzlist, Sekretär usw.) hat sich meines Wissens nicht etabliert.

Nachtrag 2. März 2015: Der liebenswürdigen Unterstützung des Stadtarchivs Koblenz verdanke ich einige kleinere Ergänzungen.

“Der Schreiberhand nach zu urteilen, hat Werll die Ratsprotokolle bis zum 23. Dezember 1617 (letzte Sitzung im Band) durchgehend geführt. Da der folgende Band von 1618 bis 1635 fehlt, ist leider nicht nachzuvollziehen, ob und gegebenenfalls wann Werll in diesem Zeitraum das Amt des Stadtschreibers abgegeben hat.” (Mail vom 10. November 2014)

Hingewiesen wurde ich auch auf Karl-Heinz Reif/Hermann Müller: Familienbuch der Stadt Koblenz von 1600-1670. Koblenz 1983, S. 522. Es handelt sich um ein Exzerpt aus LHA Ko Best. 54 W Nr. 389 und 390: 6. November 1609 bzw. 22. Mai 1615 – Geburtszeugnis für Johann Fülbert und Barbara Werll, Kinder des Koblenzer Stadtschreibers Johann Florin Werll, der 1609 vorübergehend als Pfleger des Klosters Kirchheim im Ries fungierte. Werll verheiratete sich in “Rhain” in Bayern mit Susanna Kümmerle, Tochter des dortigen Gerichtsschreibers Jacob Kümmerle und dessen zweiter Ehefrau Catharina Widemann. Trauzeuge war Werlls Schwager Dr. Wolfgang Kümmerle, salzburgischer Rat und Pfleger zu Neuhaus.

Karl Heinrich Theisen: Die Offiziale an der Kurie in Koblenz (1292-1802). In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 35 (2009), S. 87-112, geht auf S. 107 auf Vater und Sohn Werll ein, ohne jedoch substanziell Neues zu bieten.

Die Einträge aus dem Koblenzer Ratsprotokoll 1616 zu Werll:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StAK_623_Nr_1546_S_939.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StAK_623_Nr_1546_S_941.jpg

23.8.2020 Nach Klaus Jürgen Herrmann im einhorn-Jahrbuch 2008, S. 94f. (Internet Archive) verließ Werll 1590 Gmünd mit einem Ehrensalär von 25 Gulden. Sein Motto lautete: “Assai ben balla, a qui fortuna suona” – Der gut tanzt, dem klingt das Glück.

#forschung

Digital scholarship and book history

http://sarahwerner.net/blog/index.php/2014/10/digital-scholarship-and-book-history

Der Beitrag Matthew G. Kirschenbaum and Sarah Werner, “Digital Scholarship and Digital Studies: The State of the Discipline” Book History 17 (2014) pp 406-458 steht online zur Verfügung.

Via http://philobiblos.blogspot.de/2014/11/links-reviews.html

Versiegelte Unterwelt

Das gerade erschienene Buch des Autorenehepaars Kusch “Versiegelte Unterwelt” über unterirdische Gangsysteme in Österreich ist offenkundig Esoterik-Mist. Eine sehr ausführliche Widerlegung (von Josef Weichenberger) des Kusch-Ansatzes aus Sicht der wissenschaftlichen Erdstall-Forschung von 2013 ist online verfügbar (Danke an Sebastian Wolf, clara-Liste):

http://www.erdstallforschung.at/?p=797

Aus dieser Besprechung geht gut hervor, wie die Kuschs Sagen über unterirdische Gänge unkritisch für bare Münze nehmen:

“Zu den Erdställen sind unterschiedliche Sagen bekannt. Allgemein geläufig sind Sagen über unendlich lange unterirdische Gängen, die von A nach B führen sollen. Dies ist ein weit verbreiteter Sagentyp, der oft im Bereich alter Burgen, Klöster oder Kirchen anzutreffen ist. Diese Sagen können auf die Existenz von Erdställen hindeuten, die unglaublichen Ganglängen sind aber reine Phantasie und auf die Angst vor dem Betreten zurückzuführen. Bis heute hat sich nirgendwo in Mitteleuropa eine entsprechende Sage bestätigt.”

Eine etwas ältere Rezension von 2010:

http://science.naturkundemuseum-bw.de/files/Ueber_Erdstaelle-aus47.pdf

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/34638751

Anleitung zur Konvertierung von Excel-Tabellen zu EAD-XML-Files

Spitze Klammern aus XML wurden als geschweifte dargestellt, um Browser hinsichtlich der Darstellung am Bildschirm nicht zu verwirren!

Ausgangssituation:

1. Ihre Excel-Tabelle enthält Erschließungsinformationen in einer Spaltenaufteilung, die den Anforderungen von EAD bzw. ISAD(G) entsprechen (=Gliederung nach den üblichen Verzeichnungsfelder).

2. Die Erschließungsinformationen gehören derselben Verzeichnungsstufe an. (Die Konvertierung in unterschiedlichen Verzeichnungsstufen wäre deutlich aufwendiger!)

3. Oberhalb der Spaltenüberschriften befinden sich keine weiteren Felder.



Konvertierungsvorgang:

1. Legen Sie für sich fest, welche Spalte mit welchem EAD-Tag kodiert werden soll. Nur in wenigen Fällen werden dabei Wahlmöglichkeiten bestehen (z.B. Titel als {unittitle}, Enhältvermerk als {abstract} usw.). Verwenden Sie dabei die EAD-Tags, die Ihre Archivsoftware für die Kodierung der jeweiligen Art von Information verwendet, damit Ihre Software das Konvertierungsergebnis später lesen kann! Es ist hilfreich, sich eine bereits existierende EAD-XML-Datei anzuschauen bzw. auszudrucken, um zu sehen, was für ein EAD-Profil die Software verwendet.

2. Erstellen Sie ein Worddokument und schreiben den vollständigen EAD-Kode für einen einzigen Datensatz (= für eine Zeile der Exceltabelle).

Dies kann z.B. so aussehen:

{c02 level=“file“}
{did}
{physdesc}
{extent}{/extent}
{physdesc}
{unitid type=”bestellnummer”}{/unitid}
{unittitle}{/unittitle}
{unitdate}{/unitdate}
{abstract}{/abstract}
{/did}
{/c02}

3. Starten Sie die Seriendruckfunktion in Word und geben Sie an, ein „Verzeichnis“ (in älteren Wordversionen „Katalog“) erstellen zu wollen. Wählen Sie Ihre Exceltabelle als Quelldatei aus. Fügen Sie nun zwischen Anfang und Ende der EAD-Tags mittels „Seriendruckfeld einfügen“ die betreffenden Verweise auf die Spalten Ihrer Exceltabelle ein.

4. Erzeugen Sie nun die Seriendruckdatei über „Fertig stellen und zusammenführen“.

5. Speichern Sie die erzeugte Datei als TXT-Datei ab.

6. Öffnen sie diese Datei mit einem Editor, z.B. Notepad++ und ersetzen Sie die Anführungs- und Schlusszeichen durch Anführungs- und Schlusszeichen. Der Editor wird dabei Spezifika der Word-generierten Zeichen beseitigen und diese Zeichen standardisieren. Anschließend speichern Sie die Datei als XML ab.

7. Erzeugen Sie nun mit Ihrer Archivsoftware eine neue Findbuchdatei. Ihre Tektonik soll bis dahin reichen, wo Sie die neuen Verzeichnungseinheiten einfügen wollen.

8. Öffnen Sie die mit der Archivsoftware erzeugte Datei mit einem Editor (z.B. Notepad++). Eventuell müssen Sie dazu vorübergehend die Dateiendung in .xml verändern. Kopieren Sie die komplette XML-Datei, die die Erschließungsinformation aus der Excel-Tabelle enthält, und fügen Sie sie in die Datei aus der Archivsoftware oberhalb der folgenden letzten Zeilen ein:

{/c01}
{/dsc}
{/archdesc}
{/ead}

Speichern Sie die Datei als XML ab.
Sofern die Datei inhaltlich und in ihrer Tektonik so bereits Ihren Wünschen entspricht, können Sie sie jetzt bereits auch außerhalb Ihrer Archivsoftware weiterverwenden (z.B. als Input in ein Archivportal).

9. Fertigen Sie ggf. eine Kopie der Datei an und ändern die Endung .xml wieder so, wie sie von Ihrer Archivsoftware ursprünglich erzeugt wurde (bei MidosaXML z.B. in die Endung .ead).

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Eine unbeachtete Überlieferung der Kärntner Chronik des Jakob Unrest

Rätselhaft ist, wieso Jürgen Wolf den Cgm 6557 im Handschriftencensus nicht auf Anhieb als Überlieferung der Kärntner Chronik Jakob Unrests identifizieren konnte.

http://www.handschriftencensus.de/19558

Weder Hans Moser (HSA-Beschreibung 1932)

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/muenchen_700405360000.html

noch der Münchner Dienstkatalog

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00026274/image_286

hatten den Text erkannt. Die Handschrift kann nicht vor 1497 entstanden sein und soll nach Moser der Zeit um 1500 angehören, was sie zu einer der ältesten bekannten Überlieferungen machen würde.

Wie Wien 2944, von Menhardt um 1500 datiert, und Gotha (Wasserzeichenbefund: 1500-1515) endet sie mit einem Brand in St. Veit an der Glan, also mit den Annalistischen Notizen 1292-1497.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750a_b0651_jpg.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Chart_B_576.pdf

Zur Unrest-Überlieferung siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Jakob_Unrest#K.C3.A4rntner_Chronik

Die Zusammenstellung von Karl Grossmann 1957 (22 Handschriften)

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_rer._Germ._N._S._11_S._XIV

wurde durch Winfried Stelzer im Verfasserlexikon (2. Aufl. Bd. 10, Lief. 1, 1996, Sp. 86) und den Handschriftencensus (Handschrift aus Salem in Heidelberg) ergänzt:

http://www.handschriftencensus.de/werke/2475 (nur 8 Handschriften).

Gotha, Forschungsbibl., Cod. Chart. B 576 [10.2.2022 online]
Hannover, Landesbibl., Ms. XIII 783 [7.10.2021 online]
Heidelberg, Universitätsbibl., Cod. Sal. VII 70a
online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salVII70a/0001
Hohenfurt / Vyšší Brod (Böhmen), Stiftsbibl., Ms. 74
Schlierbach, Stiftsbibl., Cod. 13
Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2935
Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2944
Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 8007

[7.10.2021 Hinzugekommen ist nur die unten genannte Grazer Hs. 85]

Wenn Stelzers Aussage zutrifft, dass das Werk 1490 abgeschlossen wurde, ist die Datierung der Handschrift von Hannover in das letzte Drittel des 15. Jahrhunderts ungenau. Es muss dann korrekt “nicht vor 1490” heißen.

Grossmann nannte:

Wien, ÖNB, Cod. 2948
http://www.handschriftencensus.de/11198 (ohne Nennung Unrests)
http://manuscripta.at/?ID=11982

Wien, ÖNB, Cod. 7234
http://www.handschriftencensus.de/11768 (ohne Nennung Unrests)
http://manuscripta.at/?ID=15298

Wien, ÖNB, Cod. 14156
http://manuscripta.at/?ID=21809

Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Nr. 89
https://archive.org/stream/diehandschrifte00bhgoog#page/n39/mode/2up
Trotz längeren Suchens konnte ich die heutige Signatur von Böhm 89 nicht in
http://www.archivinformationssystem.at
ausmachen.
[Es ist Hs. W 0046.]

Zisterzienserstift Heiligenkreuz Cod. 507
http://manuscripta.at/?ID=30784

Graz, Landesarchiv, Hs. 85
Graz, Landesarchiv Hs. 229
Graz, Landesarchiv Hs. 517
Kein Nachweis zu ihnen:
http://manuscripta.at/m1/lib.php?libcode=AT2745
[Das Archiv bestätigte am 10.12.2014 die Signaturen. Hs. 517 ist eine Sammelhandschrift, die Bl. 9r-48v die Chronik enthält.

15.12.2019 https://archivalia.hypotheses.org/109527]

Klagenfurt, Kärntner Landesarchiv, Hs. GV 8/39
http://manuscripta.at/diglit/menhardt_1927/0250
Klagenfurt, Kärntner Landesarchiv, Hs. GV 10/8
http://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=13236
http://manuscripta.at/diglit/menhardt_1927/0260
Klagenfurt, Kärntner Landesarchiv, Hs. GV 10/9
http://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=13244
http://manuscripta.at/diglit/menhardt_1927/0260

[Bescheid vom 4. Dezember 2014: “das Kärntner Landesarchiv bestätigt, dass die Geschichtsvereins-Handschriften (= unser Bestand AT-KLA 118) GV-Hs 8/39, GV-Hs 10/8, GV-Hs 10/9, GV-Hs 11/38 Überlieferungen der Chronik von Kärnten von Jakob Unrest beinhalten. Die bei Menhardt verzeichneten Handschriften wurden leider noch nicht digital erfasst und konnten daher noch nicht in unser Archivinformationssystem integriert werden. GV-Hs 11/38 ist in unserem Archivinformationssystem unter der Signatur AT-KLA 118-A-11/38 St und unter dem in der Handschrift genannten Autor/Abschhreiber Khnogler (Knogler), Georg und dem Titel „Cronica Archiducalis Carinthiae ab anno 764“ zu finden.”]

Klagenfurt, Universitätsbibliothek, Pap.-Hs. 188 [10.2.2022 online, siehe den zitierten OPAC]
https://opac.aau.at (unter PA 188) [https://permalink.obvsg.at/UKL/AC06341593]
http://manuscripta.at/diglit/menhardt_1927/0194

Innsbruck, Tiroler Landesarchiv, Nr. 125
Es dürfte sich um den Mischbestand Handschriften handeln:
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/landesarchiv/archivbestaende/mischbestaende
[Meine Vermutung ist falsch, wie die Mail vom 25. November 2014 TLA-F-05/1664-2014 beweist. Hs. 125 ist ein anderer Codex; die gesuchte Handschrift konnte auch nicht in anderen Beständen gefunden werden!]

Stuttgart, WLB, Cod. hist. fol. 119
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264832 (vor 1543)

Dresden, LB, Mscr. H 174
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0712_c0571_jpg.htm

Prag, Stift Strahov, DF III 10
Diese Handschrift ist online einsehbar. Ich habe sie vorgestellt unter:
http://archiv.twoday.net/stories/404101387

Stelzer nannte außer der schon von Grossmann genannten Schlierbacher Handschrift (Stelzer nennt als deren Signatur I 13):

Klagenfurt, Kärntner Landesarchiv, Hs. GV 11/38 (Stelzers Datierung: 1580/98)

St. Paul im Lavanttal, Stiftsbibliothek, Cod. 111 (von 1546)
Die Signatur ist sicher falsch und jedenfalls im Inventar der Handschriften bis 1600
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/stpaul/inv
nicht auffindbar.
[Es handelt sich um Cod. 111/0: “Abschriften aus der Landhandveste 1414.1444, Cranckhen von dem Lanndt Quarentein 1546 Chronik von Kaernten/J.Unrest/ u. a.” ]

Wien, ÖNB, Cod. 7692
http://www.handschriftencensus.de/11771
http://manuscripta.at/?ID=15731
Eine Sammelhandschrift Sunthaims (um 1510), siehe
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8767

Der Cgm 6557 ist also die 28. bekannte Handschrift, wobei die meisten Zeugen erst ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden sind.

[Winfried Stelzer hat sein Editionsvorhaben der Chronik nicht aufgegeben, Mail vom 11. Dezember 2014.]

Nachtrag 22.1.2016. Die BSB München hat natürlich ohne Hinweis auf mich in ihrer zu der Handschrift gähnend leeren “Forschungsdokumentation” den Cgm 6557 ins Netz gestellt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00105116/image_10

Im OPAC ist als Beschreibung zu lesen:

Titel: ,Kärntner Chronik’ – BSB Cgm 6557
Von: Jakob Unrest
Enthaltenes Werk: Urkunden zur Geschichte Kärntens: Erweiterung und Erneuerung der Kärntner Landhandfeste von 1338 und 1414, St. Veit an der Glan 14.1.1444 (Bruchstück) / Friedrich III., römischer König. Bestätigung der Landesrechte Kärntens, St. Veit an der Glan, 5.1.1444 / Friedrich III. Dokumente zum Sieg Kurfürst Friedrichs I. (des Siegreichen) bei Seckenheim 1462 im Zusammenhang mit der Mainzer Stiftsfehde. [u.a.] […]
Umfang: 95 Blätter – Papier […]
Ausstattung: Teil I: Rubriziert; am Beginn der Titelangaben und einzelner Abschnitte cadellenartige Buchstaben, schwarz und rot; Überschriften z.T. in roter Fraktur; verschiedentlich, insbesondere bei Seiten mit Titelaufschriften, an den Blatträndern ornamentale Verzierungen in roter Tinte; gelegentlich auch einfache rankenartige Verzierungen mit Blättchen, Blüten etc. 61r Hinweis darauf, dass hier das Wappen des Herzogtums Kärnten eingezeichnet sein sollte, von der Hand Öttingers; 66r Gesicht einer Frau (Margarete Maultasch); 69v-72r am seitlichen und oberen Blattrand skizzenhafte Zeichnungen der im Text genannten Klöster/Kirchen in schwarzer Tinte, z.T. beschnitten; 81v Skizze der Stadt Liburnia/Tiburnia (St. Peter in Holz, Kärnten?). –
Fußnote: BSB-Provenienz: Faszikel I des handschriftlichen Teiles ist nach Ausweis der Wasserzeichen und der Schrift im ersten Drittel des 16. Jh. entstanden. Die Schreibsprache ist bairisch, die Thematik spricht für eine Entstehung in Kärnten. Das Vorwort lässt darauf schließen, dass sich die Hs. 1552 im Besitz des Johannes Ottinger befunden hat, d.i. Dr. Johannes Öttinger (Ottinger), Inhaber der Pfarre St. Stefan am Krappfeld (Kärnten). Später war Öttinger Propst in Straßburg (Kärnten) und Domherr in Passau, gestorben ist er 1576. Die Vorrede fasste Öttinger in St. Stefan am Krappfeld ab. Da Teil II das gleiche Wasserzeichen aufweist wie die von Öttinger beschriebenen Bl. 61-64, ist anzunehmen, dass dieser Faszikel auch erst 1552 oder etwas später geschrieben worden ist. Die Schreibsprache weist auf bairisches Sprachgebiet. Ob dieser Teil ebenfalls in Kärnten geschrieben worden ist, ist unsicher. Die Thematik spricht eher dagegen. Die Handschrift befand sich in der Provinzialbibliothek Neuburg und gelangte laut HANDSCHRIFTLICHEM REPERTORIUM mit der sog. Neuburger Auslieferung 1909 nach München (s.o. Cgm 6549). Neuburg, Provinzialbibliothek (Auslieferung 1909). 1r Signatur: N° 37 qt., wohl Signatur in der Neuburger Bibliothek. – Altsignatur: N° 37 qt. –
Fußnote: Beigebunden: Dem handschriftlichen Teil sind am Schluss drei Drucke nachgebunden: 1. Conrad Celtis, Panegyris ad duces Bavariae … Augsburg 1492 (GW 6466; BSB-Ink C-216,5). – 2. Kaspar Sturm, Wahrlicher Bericht wie von den dreien Kurfürsten und Fürsten Franz von Sickingen überzogen … [Straßburg] 1523 (VD16 S 10022). – 3. Zacharias Fridenreich, Controversiae, quae hodie in S. Rom. imperio de tutela et administratione electorali Palatina agitatur, synopsis. Köln 1613 (VD17 12:125824Z).

10.2.2022: Über Unrest: https://www.geschichtsquellen.de/autor/5011

#forschung

#fnzhss

Survival Guide Bildrechte

Hubertus Kohle plädiert für die Nutzung des Zitatrechts und sieht Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht als geschützt an.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/19/what-an-ugly-mess-to-hell-with-it

“Ich werde immer wieder gefragt, wie es um die Rechteklärung von Kunstreproduktionen im Internet bestellt ist. Meine erste Antwort darauf: rechtlich gibt es keinen Unterschied zum Druck. Dass manche Museen trotzdem mehr Geld dafür verlangen, steht auf einem anderen Blatt. Ich komme darauf zurück.

Aber da ich in dem Feld kein Spezialist bin, verweise ich eigentlich lieber auf diejenigen, die sich hier entschieden besser auskennen. Dazu gehört z.B. Klaus Graf, dessen einführender Beitrag hier schon mal wesentliche Dinge klärt. Und auch folgendes Buch empfehle ich gerne, auf das ich ebenfalls erst durch eine Rezension (zu einem anderen Buch) von Graf aufmerksam geworden bin: Susan Bielstein, Permissions. A Survival Guide. Blunt Talk about Intellectual Property (University of Chicago Press 2006). Zwar ist es eher auf amerikanische Verhältnisse zugeschnitten (und adressiert das Internet nur am Rande), aber trotzdem lehrreich und im übrigen mit einer solchen Verve und Spritzigkeit geschrieben, dass die etwas dröge Materie richtiggehend spannend wird. Der Titel meines Blogbeitrages ist übrigens diesem Buch entnommen (S. 49). Er kennzeichnet die Genervtheit einer Autorin, die bei der University of Chicago Press für eben diese Rechteklärung zuständig ist. Genervtheit über eine Situation, die erstens kompliziert und von dem Geldeintreibewillen unterschiedlichster Agenten geprägt ist, die aber vor allem so unübersichtlich ist, dass sie insgesamt prohibitiv wirkt.”

Zuletzt habe ich mich zum Thema, von Kohle offenbar unbemerkt, in meinem Beitrag zum Posten von Handschriftenscans geäußert:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

Wichtig ist der Hinweis auf den Aufsatz des Juristen Grischka Petri:

http://www.jcms-journal.com/article/view/jcms.1021217

Siehe auch hier:

?s=reproduktionsfoto

Einstellung des Redaktionsbetriebs und Archivierung von »aventinus. Studentische Publikationsplattform Geschichte«

https://www.aventinus-online.de/service/ueber-uns/mitteilungen/aventinus-generalia/nr-24

Grund: Es gibt zu wenig Artikel-Einreichungen. ” Die Bayerische Staatsbibliothek hat in Aussicht gestellt, eine adäquate Langzeitarchivierung des Portals unter der gegebenen Internetadresse zu übernehmen. Die Verfügbarkeit bereits publizierter Inhalte bleibt somit unberührt und langfristig gewährleistet. ”

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