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NRW: Kulturrat warnt vor Kunstverkäufen

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kulturrat-warnt-vor-kunstverkaeufen-deutsche-kultur-ist-opfer-verfehlter-wirtschaftspolitik/10959280.html?google_editors_picks=true

“Dass die Sammlung der ehemaligen Landesbank WestLB, heute Portigon AG, veräußert wird, gilt als wahrscheinlich. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete dies vergangene Woche damit, dass die Aktiengesellschaft die Kosten ihrer von der EU-Kommission geforderten Abwicklung aus eigener Kraft zu tragen habe. Damit dies ohne weitere Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt bewältigt werden könne, müsse die Portigon die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sagte der Minister vor dem Düsseldorfer Landtag. Darunter falle auch die Verwertung der Kunstgegenstände.”

“Bellum Krimheldinum” bei Johannes von Utino

“Post cujus Athile mortem in Eczelburck fuit bellum Krimheldinum, omnium preteritorum bellorum maximum”

Wattenbachs Mitteilung im Neuen Archiv 1882 zum Nibelungenuntergang (bellum Krimheldinum, so die Handschrift), ein Testimonium zur Deutschen Heldensage,

https://archive.org/stream/neuesarchiv07geseuoft#page/174/mode/2up

aus einer damals Maihinger Handschrift blieb nicht unbeachtet. Es gab Notizen in der “Germania” und in Ungarn:

https://www.google.de/search?q=%22kriemheldinum%22&tbm=bks
http://epa.oszk.hu/02300/02392/00020/pdf/EPA02392_egy_phil_kozl_07_1883_01_119-127.pdf

Nun ist die ehemals Maihinger Handschrift vom derzeitigen Eigentümer, der UB Augsburg, ins Netz gestellt worden.

Johannes de Utino – Promptuarium Bibliae – Leo Marsicanus – UB Augsburg – Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek Cod.II.1.2.191

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba003073-5

Es handelt sich um die Weltchronik des 1363 gestorbenen Franziskaners Johannes de Utino, Inquisitor der Diözese Aquileia. Zu ihm:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119075717 (GND)

Dass er auch der Verfasser der Papst-Kaiser-Chronik ist, ist zweifelhaft (Radek 2013, wie unten). Von daher muss vorerst offen bleiben, ob es sich hinsichtlich der Werkdatierung um ein Zeugnis des 14. oder des 15. Jahrhunderts handelt.

Beschreibung der Handschrift aus Füssen (3. Viertel 15. Jahrhundert):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0528_a323_jpg.htm

Ein Abdruck der von Wattenbach zitierten Stelle aus einer anderen Handschrift erschien in einer ungarischen Zeitschrift, teste Google-Snippet:

http://books.google.de/books?id=6XrwAAAAMAAJ&q=Crimhelonium

Zur Überlieferung der lateinischen Weltchronik: Stegmüller RB
http://www.repbib.uni-trier.de bietet 14 Handschriften.

“5025 Cum enim id quod iuste petitur, iuste denegari non possit, et maxime id… figuris conscripsi (Johannes de Utino OM Bertrando Patriarchae Aquileiensi, Utini 1344).
— Adam primus homo de terra in agro Damasceno a Deo formatus, triginta annorum apparens.
— Iste Moyses de viro levita nomine Amram et de matre nomine Yethabeth in Aegypto est natus (Exod.).
— Antipater gentilis Hircano primo adhaesit (sexta aetas: tempus regis gratiae).
Expl: sacram coronam regni Hungariae in potestate pluribus annis habuit.
Johannes de Utino, Compilatio librorum historialium totius bibliae. Compilatio librorum historialium totius bibliae.
Heiligenkreuz, Cistercienser 166 (XV) (usque ad annum 1458).
London, Brit. Museum, Egerton 1518.
Maihingen, Fürstl. Bibl. II Lat. 1 Fol. 191 f. 1-31 (usque ad 1486; cum supplemento usque ad 1524).
Melk 929-1708 f. 1-63 (Initium deest; Exod: Moyses de viro Levita).
Clm. 721 f. 2-63.
New York, Pierpont Morgan 114.
Paris, nat. lat. nouv. acq. 2577 (usque ad 1378).
Prag, Univ. 51 (I. A. 41) f. 176-200; 2782 (40. A. 15 Adligat.) f. 9-20; 1-8.
Schlägl 146 (78) f. 251-312.
Titusville Pa, John H. Scheide 34 (usque ad 1197).
Vaticana, Ottob. lat. 479 f. 1-43 (usque ad 1464).
Venezia, Marciana I. 49 (2282): Johannes de Utino, Hist. Bibl. (Cum enim id, quod digne petitur etc; Adam primum etc.).
Washington, The Holy Name College 1 (anno 1363).
Extabat: Paris, Colbert 3601; 5496.”

http://www.chronica.msstate.edu/manuscript-notes.php?mid=6965
bietet zusätzlich:
Edinburgh, University Library, 189 (14th century).

Die bei Melville 1987 genannten Handschriften (zusätzlich Stuttgart und Wolfenbüttel) sind ohne Utinos Namen verwertet in der Zusammenstellung:

http://www.piggin.net/stemmahist/biblioplates.htm

Von Vizkeletys Überlieferungszusammenstellung ist nur die ungarische Publikation von 1985 im Netz greifbar:

http://epa.oszk.hu/00000/00021/00328/pdf/MKSZ_EPA00021_1985_101_03-04_195-209.pdf (ich zähle dort 15 lateinische Handschriften)

Norbert H. Ott nannte 2003 die Zahl von 16 (14 bei Stegmüller + Wolfenbüttel und Stuttgart) lateinischen Handschriften:

http://books.google.de/books?id=A7WrdlgaJDQC&pg=PA62

Nachdem er im ²VL Bd. 4 Sp. 785 schlecht recherchiert hatte, musste Ott im Nachtragsband 11 (2004), Sp. 801-803 erheblich nachbessern. Er sagt, dass Vizkelety 1988 14 lateinische Handschriften nenne und Frohne 1992 8 Pergament-Rotuli und 12 lateinische Codices.

DLL Reiseberichte legt sich nicht fest, was die Zahl der lateinischen Handschriften angeht:

http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=RA1-PA33

Tünde Radek bezieht sich auf Vizkelety 1988, der 14 lateinische Handschriften genannt habe: ZfdA 142 (2013), S. 45–55.

Eine Ausgabe kündigte Radek 1988 an:

http://books.google.de/books?id=zWCRAquqlysC&pg=PA101

Aktueller die Mitteilung Radeks in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/stories/64978470

Von der deutschen Fassung sind inzwischen 5 Textzeugen bekannt:

http://www.handschriftencensus.de/werke/1118

Online sind davon zwei. Im Berliner Mgf 947, Bl. 51v lautet die Stelle:

“Nach dem Athilia stund auf der streit Krimheldis, der vber all streyt der grosst”.

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN66378820X&PHYSID=PHYS_0108

Ebenso im Frankfurter Mgf 12, Bl. 48r (Krymheldis)

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/zoom/1971087

Der in den deutschen Versionen fehlende Name Etzelburg für die ungarische Römerstadt Aquincum ist seit dem 12. Jahrhundert belegt.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5306/pdf/Graf_heroisches_herkommen.pdf (Graf, Heroisches Herkommen 1993, S. 54)

Zum Kriemhild-Bild im späten Mittelalter kann man sich nicht auf die wenig verlässlichen Dietrich-Testimonien Lienerts verlassen, da Kriemhild dort ausgeklammert wurde. WILLIAM LAYHER, ‘She was completely wicked’: Kriemhild as exemplum in a 13th-century sermon. Image – Topos – Problem » ZfdA 138 (2009), S. 344-360 ist eine längliche Studie zu einem einzigen Beleg. Bohnenbergers Zusamenstellung (Kriemhilt, PBB 1899) gibt die Belege extrem verkürzt.´Ich begnüge mich für heute mit einem Hinweis auf “prelium Crumhelt”, “ex prelio Crimildino” bei dem ungarischen Historiker Simon von Keza (Lienert Nr. 165, Ende 13. Jahrhundert):

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_29_S._531

Wenn dereinst die Utino-Edition vorliegen wird, ist es sinnvoll, sich näher mit dem hier nur kursorisch eingeordneten Zeugnis zu befassen.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465266

10.1.2017 Aufsatz in Ungarisch von Radek 2013
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00398/pdf/EPA00021_magyar_konyvszemle_2013_01_001-022.pdf

15.1.2017 Aufsatz Radeks auf Deutsch 2016
http://honlap.eotvos.elte.hu/wp-content/uploads/2016/11/QuD-I.III-Tagung-QuD-III-IMPRIMATUR.pdf

#forschung #heldensage

Gedächtnis des Rundfunks

Leif Kramp: Rezension zu: Behmer, Markus; Bernard, Birgit; Hasselbring, Bettina: Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung. Wiesbaden 2014, in: H-Soz-Kult, 10.11.2014, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-19795 .

Zitat:

“Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]

Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. ”

Mehr Digitalisate ins Netz!

“Archivaufenthalte gehen in der Regel mit einem gewissen logistischen Aufwand einher. Der Zeitraum der Archivreise muss festgelegt werden, Züge und Unterkunft müssen gebucht werden, das Material muss vorbestellt werden – in der Regel. Nicht so in Stockholm.

Wer im Reichsarchiv forschen will, muss nicht zwingend vor Ort sein. Mit etwas Glück befindet sich der zu bearbeitende Bestand im digitalen Forschersaal (Den digitala forskarsalen), dem digitalen Angebot des Reichsarchives. Dort können Digitalisate einzelner Archiveinheiten in wachsender Zahl bequem vom heimischen PC aus eingesehen werden, darunter zentrale Bestände wie die Riksregistraturet (Reichsregistratur) oder seit Neuestem die Protokolle des schwedischen Reichsrates von 1657 bis 1683.

Hier zeigen sich die Chancen der digital humanities, wenn der (politische) Wille da ist, diese zu nutzen. Leider sind solche Angebote im Archivwesen (auch im Gegensatz zu Bibliotheken) noch immer zu selten. ”

http://smdr.hypotheses.org/204

Weltbibliothek der Wissenschaft – ein Witz

http://www.nature.com/wls

Die benachteiligten Länder der Welt werden wie gewohnt mit den Brosamen vom Tisch abgespeist. “In der ersten Version der englischsprachigen Datenbank stehen laut Unesco in Paris mehr als 300 Referenzartikel, 25 wissenschaftliche Bücher und 70 Videos von «Nature Education» kostenlos zur Verfügung.” Angesichts des wissenschaftlichen Outputs, der zu mehr als 75 % hinter Bezahlschranken liegt, ist das noch nicht einmal ein Tropfen auf einen heißen Stein.

St. Donatus

http://www.bym.de/forum/sehen/475600-mord-aussicht-dritte-staffel-ab-dienstag-3.html

Dietmar Donatus Schäffer ist der volle Name des leicht trotteligen Dorfpolizisten im fiktiiven Hengasch in der Eifel in der Nähe von Münstereifel (ARD-Serie “Mord mit Aussicht”). Der Vorname Donatus verweist darauf, dass Schäffer katholisch ist und sein Namenspatron der in Münstereifel verehrte Donatus, Schutzpatron gegen den Blitzschlag.

Aus meinem Vortrag 2003:
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0329.html

“Im 17. und 18. Jahrhundert hat man menschliche Überreste
aus den Katakomben Roms als
frühchristliche Märtyrer angesehen, getauft, also mit einem
wohlklingenden römischen Namen
versehen und dann in den Norden exportiert, die sogenannten
Katakombenheiligen. Viele
katholische Stadtpfarrkirchen des deutschsprachigen Raums
haben solche Heiligenleiber
erhalten, aber nur in einem Teil dieser Städte spricht man
von ihnen als Stadtpatronen. So wurde
zwar der heilige Pankratius der dritte Patron der Schweizer
Stadt Wil – dieses Jahr erschien eine
Monographie über seinen Kult – aber der hl. Donatus
keineswegs der dritte Patron der Stadt
Münstereifel nach den Stiftspatronen Chrysantus und Daria,
die damals schon als Stadtpatrone
galten. An mangelnder volksfrommer Verehrung kann das
nicht gelegen haben, denn Donatus
wurde im Rheinland insbesondere als Wetterpatron intensiv
verehrt. Allerdings hat die Stadt
Linz am Rhein den Münstereifeler Katakombenheiligen Donatus
nach dem Zweiten Weltkrieg
zeitweilig als Stadtpatron verehrt. Sicher ein
Katakombenheiliger ist auch der Stadtpatron von
Monschau, der hl. Liberatus, dessen Gebeine seit 1760 in
der Eifelstadt ruhen. Ein
Katakombenheiliger ist der hl. Faustus, Stadtpatron in
Dillingen an der Donau, und der hl.
Prosper, Stadtpatron in Erding. Auch etwa der hl.
Vincentius in Eger und die hl. Paulina in
Olmütz sowie der hl. Placidus im österreichischen Retz
zählen zu dieser Gruppe von
Stadtpatronen. ”

Zu ergänzen: Bräunlingen

http://archiv.twoday.net/stories/887361348

Der hl. Donatus, Schutzpatron von Roden (Saar)

http://www.roden-saar.de/startseite/der-hl-donatus-schutzpatron-von-roden

Zu St. Donatus

https://de.wikipedia.org/wiki/Donatus_von_M%C3%BCnstereifel

Mehr zu Stadtpatronen:

?s=stadtpatron

Studie zur kommerziellen Überwachung

“Eine Studie des Wiener Forschungsinstituts Cracked Labs hat sich im Auftrag der österreichischen Arbeiterkammer umfassend mit internationalen Trends in den Bereichen Online Tracking, Big Data und kommerzieller digitaler Überwachung beschäftigt.”

http://crackedlabs.org/studie-kommerzielle-ueberwachung

http://crackedlabs.org/dl/Studie_Digitale_Ueberwachung.pdf

Danke, Axel Diederich.

Da muss man schlucken: Eine Viertelmillion für ein paar Urkunden

“In den kommenden drei Jahren werden Krüger und seine Mitarbeiter für die Gesamtzahl der Urkunden so genannte “Regesten” anfertigen, die Urkunden also nach einem speziell entwickelten Schema formal und inhaltlich genau beschreiben. Zu klären sind dabei die Ausstellungsdaten und die Identität aller Orts- und Personennamen, deren Schreibweise in den Urkunden von dem heute Üblichen zumeist abweicht. Außerdem werden relevante bibliographische Hinweise ermittelt. “Durch ein mehrgleisiges Publikationskonzept mit Digital- und Printmedien werden wir gewährleisten, dass künftige Forscher die von ihnen benötigten Informationen finden können, ohne die oft langatmigen Urkundentexte oder gar den ganzen Urkundenbestand durcharbeiten zu müssen”, so Krüger. Von besonderer Bedeutung werde ein ausführliches Register der Orts- und Personennamen sein.”

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Schatzsuche-im-Archiv;art478,13848

Es geht um 1000 Urkunden des Augsburger Domstiftsarchivs aus den Jahren 1099 bis 1424.

Vermutlich hat Vock seinerzeit keine entsprechende Summe bekommen, als er 793 Regesten von den Urkunden des Hochstifts Augsburg 769-1420 anfertigte:

http://wiki-de.genealogy.net/Die_Urkunden_des_Hochstifts_Augsburg_769-1420_(Vock)

Die Summe – 260 Euro je Urkunde – halte ich für völlig unmoralisch und übertrieben und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die mehr oder minder ehrenamtlich mittelalterliche Urkundenbestände erschließen.

Das Geld wäre wesentlich besser angewendet, würde man die vorhandenen Urkundenfindmittel digitalisieren.

Am 24.7.2014 teilte das Staatsarchiv Augsburg auf eine Anfrage mit:

“im 15. Jahrhundert liegen alle von Ihnen genannten Orte Nesselwang und Westendorf [a) bei
Kaufbeuren, b) bei Wertingen] im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Augsburg.
Dessen Überlieferung, die auch das geistliche Hofgericht zu Augsburg umfasst, ist im Staatsarchiv
Augsburg bislang nicht durch ein modernes Findmittel erschlossen. Auch ein Orts- oder
Namensregister existiert nicht. Eine Durchsicht der Kurzregesten der Urkunden des Hochstifts
Augsburg (bis 1500 gedruckt im Repertorienzimmer, danach auf Karteikarten) müsste daher von
Ihnen selbst im Lesesaal des Staatsarchivs vorgenommen werden.
Nach §7 (2) ArchBO kann sich eine schriftliche Auskunft auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut
beschränken. Aufgrund der oben geschilderten Sachlage ist das dabei geforderte Ermessen
pflichtgemäß ausgeübt.”