Informationsfreiheitsbeauftragte: “Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung”
“Die deutschen Informationsfreiheitsbeauftragten haben in einer Entschließung festgehalten, dass staatliche Informationen nicht unter Berufung auf das Urheberrecht zurückgehalten werden dürften. ” http://heise.de/-2230742 http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.367213.de Siehe auch hier in Archivalia ?s=ifg+urhg