Bibliotheksgesetz RLP soll Datenschutz- und Denkmalschutz-Klausel enthalten
http://www.bibliotheksrecht.de/2014/06/25/bibliotheksgesetz-rheinland-pfalz-erste-beratung-18732965 § 8 sieht vor: “Bibliotheken dürfen zur Erschließung und Verzeichnung ihrer Bestände personenbezogene Daten verarbeiten und über öffentliche Netze zur Verfügung stellen. Soweit es sich dabei um Nachlässe und anderes nicht veröffentlichtes Material handelt, finden die Vorschriften des Landesarchivgesetzes entsprechende Anwendung. Im Übrigen gilt das Landesdatenschutzgesetz.” Zur Datenschutzklausel siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/565878269 § 5 Abs. … „Bibliotheksgesetz RLP soll Datenschutz- und Denkmalschutz-Klausel enthalten“ weiterlesen