Unfähige Richter verkennen öffentliches Interesse an Gurlitt-Bildern
Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten. http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694 ?s=gurlitt