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Bedeutung der acht Minnefarben

Carl Gottlob Anton fand den von ihm 1776 edierten Text über die Bedeutung der acht Minnefarben wohl in einem Kopialbuch vor (“Sammlung gröstentheils öffentlicher Papiere und Urkunden des 15ten Jahrhunderts”). Außer dem Abdruck

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10614671_00457.html

existiert nur eine Abschrift des 18. Jahrhunderts in seinem Nachlass in der Bibliothek der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften:

http://www.handschriftencensus.de/3794

Als Frucht des Wikipedia-Treffens in Görlitz

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Oberlausitz/Dokumentation_OLB_2013

kann nun ein Digitalisat der Überlieferung aus dem Nachlass verlinkt werden:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bedeutung_der_acht_Farben_Bibl._der_OLGdW_Ms189.pdf

Sein textkritischer Wert bleibt zu prüfen, doch handelt es sich in keinem Fall um eine getreue Abschrift der Vorlage, da in dieser die Verszeilen nach Angabe von Anton nicht abgesetzt waren.

²VL-Artikel zum Text:

http://www.libreka.de/9783110072648/356

RSM:
http://www.libreka.de/9783484105041/178

Die Deutung von acht Farben als Minnefarben war nicht singulär, es existiert noch ein zweiter Text “Die Bedeutung der acht Farben (II)”, der aus dem Beck’schen Hausbuch Klosterneuburg 747, Bl. 24v 1861 abgedruckt wurde:

https://archive.org/stream/anzeigerfurkunde08germ#page/n137/mode/2up

Da Karl Gottlob von Anton, Mitbegründer der Oberlausitzischen Gesellschaft, seit 1774 als Oberamtsadvokat in Görlitz lebte und zuvor nur sein Studium in seiner Vita registriert wird, wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass er die Vorlage im Görlitzer Stadtarchiv fand. Gesichert ist das jedoch nicht.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118649671

#fnzhss

"Disez buch ist maister ian". Zum Eigentümer der ehemals Maihinger Nibelungenliedhandschrift a

Im Handschriftencensus – http://www.handschriftencensus.de/3625 – liest man:

“Klaus Graf äußerte 2009 angesichts der im Oberdeutschen ungewöhnlichen Namensform Ian die Vermutung, es könne sich um den in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätigen Münchner Maler Meister Jan handeln”. Das bezieht sich auf einen Archivalia-Beitrag vom 29. März 2009, in dem es nur hieß:

“Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 117
Bayern, 2. Viertel 15. Jahrhundert
Nibelungenlied, Maihinger Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/3625
Zur Einordnung des Prologs siehe meinen Vortrag
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
Bl. 260r wird der Besitzer der Handschrift genannt: “Disez buch ist meist(er) ian”. Schreibsprache ist nach Becker mittelbairisch. Nun ist die Namensform Ian (für Johann) im Oberdeutschen alles andere als üblich, weshalb ich mich berechtigt sehe, den aus den Niederlanden stammenden Münchner Maler Meister Jan, der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätig war http://tinyurl.com/db4goa hiermit in Vorschlag zu bringen. ”
http://archiv.twoday.net/stories/5612942

Abgesehen von dem Fehler meist(er) statt richtig maist(er) war auch falsch, dass der um 1500 in München tätige Maler Meister Jan aus den Niederlanden stammte. Die ganze Vermutung war zwar wohl nicht verantwortungslos, aber doch mindestens leicht fahrlässig.

Schon aus chronologischen Gründen kommt der Meister Jan (Polack), der seit Mitte der 1470er Jahre in München ansässig war und (entgegen Annahmen im 19. Jahrhundert) nicht aus den Niederlanden, sondern wohl aus Polen stammte, für die im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts geschriebene Handschrift als Eigentümer nicht in Betracht. Zu ihm zusammenfassend die NDB

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016338/image_609

und die Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jan_Polack&oldid=119687963

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118831860

Die im Oberdeutschen unübliche Namensform Jan braucht nicht auf niederländisch.flandrischen Ursprung zu deuten, sondern kann sich auch auf eine Herkunft aus dem slawischen Raum, insbesondere aus Böhmen oder Polen, beziehen.

Zur mittelbairischen Schreibsprache ist anzumerken, dass zu ihr auch die Stadtsprachen von Wien und Regensburg gehörten. München war keineswegs der wichtigste Schreibort. Es ist ohne weiteres denkbar, dass es beispielsweise in Wien oder Regensburg im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts weitere “Meister Jan” gab.

Ebenso denkbar ist, dass der Meister Jan der Handschrift mit dem vor der Anlage des Münchner Klarissenseelbuchs 1424 durch Hermann Sack verstorbenen “maister ian” (verstorben an einem 31. Januar) identisch ist, der den Nonnen 60 Pfennige stiftete: “Obiit maister ian de quo habentur lx denarii”, Wortlaut nach dem Digitalisat von BayHStA, KL München, Angerkloster 2, Bl. 16v:

http://goo.gl/vuDqDk

Zur Quelle: http://heraldica.hypotheses.org/489

Edition: Dokumente ältester Münchner Familiengeschichte 1290 – 1620. Aus dem Stifterbuch der Barfüßer und Klarissen in München 1424. München ohne Jahr, S. 217

Bibliothekskataloge nennen mehrere Erscheinungsdaten dieses Buchs (1953, 1954, 1955, wiederholt 1958), laut DNB scheint 1954 zutreffend zu sein.

Kollegen Dr. Manfred Heimers danke ich für seine Recherchen zu weiteren Meister Jan in München: “1496 und 1500 wird in den Steuerbüchern (StadtA München, Steueramt 274 und 275) ein Jan Pehaim als Hausbesitzer der Burgstraße 14 aufgeführt.

1428 wird Jan von Sedlitz, der von 1417-1436 als Hofmeister Herzog Albrechts fungierte, als Bewohner des Alten Hofs im Steuerverzeichnis zur Reichssteuer des Gemeinen Pfennigs (StadtA München Steueramt 584) aufgelistet.” (Mail vom 30. August 2013).

Wiguleus Hundt über Jan von Sedlitz:

http://books.google.de/books?id=43FSAAAAcAAJ&pg=PA142

Den Schnipseln
http://books.google.de/books?id=5PQAAAAAMAAJ&q=sedlitz usw.
entnehme ich folgendes aus Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Urkundenwesen, Kanzlei, Rat und Regierungssystem der Herzoge Johann II., Ernst und Wilhelm III. von Bayern-München (1392-1438), 1971, S. 101: “Der erste Hofmeister, der beim jungen Herzog Albrecht als Hofverwaltungschef tätig wurde, war Jan v. Sedlitz. Er wird seit 1417 in seiner amtlichen, jedoch erst 1434 in Ratseigenschaft bei Herzog Ernst genannt. Doch spricht die Wahrscheinlichkeit trotz des großen zeitlichen Unterschieds dafür, daß Sedlitz, der von 1431 bis 1435 als Pfleger zu Pfaffenhofen begegnet, auch 1417 schon dem Rat Herzog Ernsts angehörte und von diesem in das Hofmeisteramt eingesetzt wurde. Er war mit Margarete v. Waldeck verheiratet; bei seiner Eheschließung 1429 hatte er von den Herzogen 600 fl ungar. als Heiratsgut erhalten. Im Januar 1436 wird er letztmalig als Herzog Albrechts Hofmeister bezeichnet; nach dem Regierungsantritt Albrechts III. wurde er von diesem in seinen Rat berufen”.

Sedlitz starb nach Lieberich 1455:
http://books.google.de/books?id=gijRAAAAMAAJ&q=%22jan+von+sedlitz%22

Das passt aber nicht zu einem Beleg von 1461, der den Böhmen Jan von Sedlitz, ehemaligen Hofmeister Albrechts, 1461 in München bezeugt:

http://books.google.de/books?id=1-gjAQAAIAAJ&q=%22von+sedlitz%22+hofmeister

Andererseits erwähnte Strauch, dass die Witwe des Hofmeisters Albrecht Johann von Sedlitz, Agnes von Rechenberg, 1455 urkundete:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Strauch1883/0045
unter Berufung auf
http://books.google.de/books?id=290zAAAAMAAJ&pg=PA598

Beleg zu 1452:
http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10384935_00012.html

Jan von Sedlitz (Sedlec) stammte aus Böhmen:

http://books.google.de/books?id=qQRFAAAAcAAJ&pg=PA4
unter Berufung auf
http://books.google.de/books?id=np8MAQAAMAAJ&pg=PA36

Es ist fraglich, ob der Schreiber der Nibelungenhandschrift den adeligen Hofmeister als “maister ian” hätte ansprechen können. Ausgeschlossen ist es freilich nicht. Meister kann sich auf einen Magister, einen Handwerker, aber auch auf einen meisterlich Kundigen (z.B. Dichter) beziehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Mennung im metrischen Korsett, nämlich im Rahmen von Versen erfolgt, die hervorheben, dass an der Eigentümerstellung des Meister Jan kein Zweifel bestehen könne.

Für Jan von Sedlitz fällt ins Gewicht, dass er eine prominente Persönlichkeit am Münchner Hof war, der man durchaus den Besitz dieser Handschrift zutrauen kann, und dass er (als verstorben) von Püterich als Mitglied eines bibliophilen Zirkels am Münchner Hof im Ehrenbrief (1462) erwähnt wird.

Christine Wand-Wittkowski würde vermutlich gegen die Existenz eines bibliophilen Zirkels lauthals Einspruch erheben, aber ihr 2005 publizierter Versuch, den vielbeschworenen “Musenhof” Erzherzogin Mechthilds (siehe auch oben die verlinkte Arbeit von Strauch) zum Verschwinden zu bringen, zeigt alles andere als souveräne Stoffbeherrschung (Pfalzgräfin Mechthild und ihr literarischer Zirkel. Ein Irrtum der Mediävistik. In: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 30,1 (2005), S. 1-27). Da wird etwa Heinrich von Rechberg von Hohenrechberg, Bayern-landshutischer Rat (Biogramm z.B. bei Ettelt-Schönewald, Kanzlei), über dessen Briefe sich Püterich lustig macht, nicht identifiziert, obwohl dies bereits Theodor Schön in den Reutlinger Geschichtsblättern (eine der Autorin unbekannte Arbeit!) getan hatte. Dass sie die Strophe 123 des Ehrenbriefs S. 15 richtig verstanden hat, kann ich nicht finden.

“Von Selicz Jan, der sellig” lautet Vers 6 der 123. Strophe (die maßgebliche Edition stammt jetzt von Martha Mueller (Diss. New York 1985, S. 108; so auch der Wortlaut im Patrimonia-Faksimile 1999).

Püterich inszeniert eine scherzhafte Auseinandersetzung mit seinen “Gegnern” am Münchner Hof. Sedlitz habe eine Mär (Gerücht) über ihn verbreitet: “Bekäme ich nur den Sack wieder, in denen sich die zu treuen Händen verliehenen Bücher befanden” (freie Übersetzung). Wer spricht? Wohl Sedlitz, denn in Strophe 122 hatte Püterich die dubiose Art und Weise seines auf “alte” Bücher konzentrierten Bucherwerbs konzediert, und Strophe 123 schließt mit einem “Darumb” begründend an. Sedlitz wirft Püterich also vor, ausgeliehene Bücher nicht zurückzugeben. Zugleich führt Püterich Sedlitz vor, dem er unterstellt, dass diesem der Sack, in dem er die Bücher übergab, wichtiger ist als die Bücher selbst. Es soll der Eindruck entstehen, dass Sedlitz zwar interessante Bücher besitzt, sich aber nicht viel aus ihnen macht. Ich sehe darin – ebenso wie in den folgenden Versen über die Nachstellungen anderer Münchner Hofleute – ein scherzhaftes Spiel, aus dem man keine eindeutigen Schlüsse über reale Beziehungen am Münchner Hof ziehen kann. Andererseits ist nicht anzunehmen, dass Sedlitz grundlos als Buchbesitzer dargestellt wird. Einigermaßen waghalsig könnte man fragen: Wäre es nicht hübsch, wenn Püterich von Sedlitz die Nibelungenhandschrift a ausgeliehen hätte?

Zur Ehrenbrief-Passage siehe auch Fürbeth über Hartlieb:

http://books.google.de/books?id=X-AZmEqwvdoC&pg=PA221

Grubmüller 1979
http://books.google.de/books?id=fYQrAAAAMAAJ&q=sedlitz+hartlieb

Eine Klärung, ob die Nibelungenhandschrift in Genf nach München gehört, könnte eine genaue Schreibsprachenuntersuchungen erbringen (siehe dazu Seelbach über Sprachatlanten in der [Festschrift Kornrumpf]). Es ist gut möglich, dass München (und damit auch die Münchner Meister Jan einschließlich Jan von Sedlitz) als Schreibort unwahrscheinlich ist.

Zur Kommentierung des Ehrenbriefs wären weitere biographische Erkundungen zu Sedlitz vonnöten. Die hier gegebenen oberflächlichen Belege, die immerhin mehr bieten als die bisherigen germanistischen Fußnoten zu ihm, müssten durch eine intensive landesgeschichtlich-archivalische Recherche ergänzt werden.

Um es deutlich zu sagen: Die Nibelungenhandschrift a konnte weder schlüssig mit München noch mit den Personen “maister ian” (Münchner Klarissenstifter vor 1424) oder Jan von Sedlitz in Verbindung gebracht werden, auch wenn letztere Beziehung aufgrund des von Püterich bezeugten Bücherbesitzes des Sedlitz eine reizvolle Hypothese wäre.

#forschung

http://www.e-codices.unifr.ch/de/cb/0117/260r/x-large

DIN-Abzocke und Beuthelschneiderei: Publicresource wird verklagt

http://heise.de/-2052426

Es geht um die Veröffentlichung von DIN-Normen im Internet.

Ein unterdurchschnittlich schlechter Beitrag von Heise, denn wie auch

http://www.heise.de/ix/news/foren/S-Heise-nicht-nur-abschreiben-sondern-auch-mitdenken/forum-270064/msg-24420898/read

hervorhebt, sind Normen keine Gesetze. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5257889

Deutschsprachige Handschriften in slowakischen Archiven : Vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit

Das dreibändige Buch von 2009, das sich ganz generell auf handschriftliche Materialien (Archivalien) auf Deutsch bezieht, ist als PDF abrufbar unter

http://mek.oszk.hu/11800/11844

Hervorheben möchte ich die Stadtbücher (siehe auch Volltextsuche Stadtbuch) und drei Dokumente über den Chronisten Eberhard Windeck (suche: winndeck).

Henry Chadwicks Bibliothek und Nachlass jetzt in Kalifornien

Nach dem Tod des britischen Patristikers und Träger des Ordens Pour le Mérite Sir Henry Chadwick im Juni 2008 blieb dessen umfangreiche Priavtbibliothek von etwa 15.000 Bänden sowie sein wissenschaftlicher Nachlass von etwa 30 Archivboxen zunächst im Familienbesitz. Dann wurde beides durch ”Loome Theological Booksellers” als Ganzes angeboten:
https://www.loomebooks.com/Loome.cfm?PageID=6000
Jetzt wurde bekannt, dass beides durch die konservative Mäzenin Roberta Ahmanson für die Prämonstratenser-Abtei St. Michael in Orange County, Kalifonien erworben wurde.
http://chairofpeter.org/?p=62

Birkenrinde als Schreibmaterial

http://erikkwakkel.tumblr.com/post/67681966023/medieval-kids-doodles-on-birch-bark-heres mit weiteren Links zu den Funden in Nowgorod.

Siehe auch: Klaus Graf: Codexmythen und Codexphantasien. In: Archivalia vom 31. März 2013. Online: http://archiv.twoday.net/stories/326528152 (Archivversion: http://www.webcitation.org/6FYhKFmwH )

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022219418

***

Trithemius über Baumbastpapier zitiert bei Wiesner: Baumbastpapier, SB Wien 126 (1892) Abh. 8

https://archive.org/stream/sitzungsbericht283klasgoog#page/n463/mode/2up

Angeführt mit Blick auf Johannes Letzner bei Paul Lehmann: Corveyer Studien. In: Erforschung des Mittelalters 5 (1962), S. 121f. Letzners Quellen boten mehrmals Bücher auf Baumrinde, so Kerssenbroich GQ V 42, 157.

Erstausgabe 1920 der Corveyer Studien
http://hdl.handle.net/2027/uiug.30112113442138?urlappend=%3Bseq=489 (US)

Altenhohenau und Altomünster

Bettina Wagner schrieb in mehreren Mailinglisten

“im Rahmen des (mittlerweile ausgelaufenen) Projekts “Schriftlichkeit in süddeutschen Frauenklöstern”, vgl.
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/geschichte/lehrstuehle/mittelalterliche-geschichte/forschung/dfg-projekt-schriftlichkeit-in-sueddeutschen-frauenkloestern
bereiten wir derzeit einen Katalog der Handschriften aus dem Dominikanerinnenkloster Altenhohenau und dem Birgittenkloster Altomünster zum Druck vor, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München aufbewahrt werden.”

Sie fragte nach Drucken, die aus den beiden Institutionen stammen.

Mir gefiel natürlich nicht, dass die Projektergebnisse für einen gedruckten Band vorgesehen sind.

Wagners Antwort und weitere Diskussion:

http://dlist.server.uni-frankfurt.de/pipermail/provenienz/2013-November/date.html

Meine Antwort auf Wagner:

“Ich bin enttäuscht und wütend über diese unsägliche Antwort.

1. Mit den bisherigen Ergebnissen des DFG-finanzierten
Frauenklösterprojekts bin ich nicht zufrieden. Weiter darf ich dazu
aufgrund einer Verschwiegenheitsverpflichtung nichts sagen.

2. Die Frage von Frau Wagner zeigte doch, dass der gedruckte Band
zusätzliches Material umfassen wird, das dann nur in einem überteuerten
Buch zur Verfügung steht. Die DFG legt großen Wert auf die
Open-Access-Veröffentlichung von Projektergebnissen. Anders als in
Österreich die nationale Forschungsförderung legt sie aber keinen Wert
darauf, dass diese Vorgabe mehr als ein frommer Wunsch bleibt.

3. Einigermaßen ungeheuerlich ist die aus dem Hinweis auf die “langfristige
Sicherung der Beschreibungen” sich ergebende Unterstellung, dass das von
der DFG mit massiven Mitteln geförderte Projekt Manuscripta Mediaevalia
seine Inhalte, wichtigste Forschungsdaten, nicht langfristig sichern kann.
Die BSB hat als Projektmitträger die Pflicht und auch die Möglichkeit, die
Langzeitarchivierung der (insgesamt doch recht bescheidenen) Datenmenge zu
sichern.

4. Selbstverständlich müssen solche dauerhaft bedeutsamen Forschungsdaten
als digitale Daten in strukturierter Form gespeichert werden, damit ihr
digitales Potential nicht verlorengeht. Weg vom (gedruckten) Text, hin zum
Wissen (Ceynowa 2013)!

5. Was Herr Goran schrieb, trifft den Punkt nicht im mindesten und
verlagert die Verantwortung weg von Frau Wagner, die als bedeutende
Mitarbeit[erin] der Bayerischen Staatsbibliothek und Projektverantwortliche die
Verantwortung für das Kleben am Buchdruck trägt.”

Weitere frühneuzeitliche Handschriften der UPenn online

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4322208

Um welche Chronik der Erzbischöfe von Bremen bis 1531 es sich handelt, muss die weitere Forschung herauszubringen versuchen. In Markus Müllers Buch zur Bistumsgeschichtsschreibung steht nichts dazu.

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4322835

Visionen des Schulmeisters Lorenz Pscherer 1627/28, zu denen es auch diverse Druckschriften gibt. Digitalisate:

http://digital.slub-dresden.de/id343450402
http://diglib.hab.de/drucke/202-79-quod-32/start.htm
http://vd17.bibliothek.uni-halle.de/pict/2007/23:250902S

Handschrift in Wolfenbüttel
http://books.google.de/books?id=1GfgAAAAMAAJ&q=lorenz+pscherer

Wie erbärmlich ist das denn, dass die HAB es noch nicht einmal geschafft hat, alle ihre Handschriftenkataloge ins Netz zu stellen?

Peuckert im HDA:
http://books.google.de/books?id=LTvi-OU0F94C&pg=PA419

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=120262606

Update:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4371896
Verträge der Eidgenossen (nach 1687)

#fnzhss

1986: BR schaltete sich aus Hildebrandts Scheibenwischer aus

RA Kompa erinnert an das denkwürdige Ausklinken des Bayerischen Fernsehens aus der “Scheibenwischer”-Sendung des jetzt verstorbenen großen Kabarettisten Dieter Hildebrandt anlässlich der Tschernobyl-Katastrophe.

http://www.kanzleikompa.de/2013/11/20/der-zensierte-dieter-hildebrandt

Texter des Beitrags “Der verstrahlte Großvater” war übrigens mein Freund, der Schwäbisch Gmünder Kabarettist Werner Koczwara:

http://www.koczwara.de/16-biografie.html

Die norwegische Aftenposten haftet nicht für die Veröffentlichung zweier US-Depeschen, die Wikileaks zugänglich gemacht hatte

“Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Klage eines ehemaligen Managers eines deutschen Unternehmens in zweiter Instanz abgewiesen (Urt. v. 19.11.2013, Az. 15 U 53/13). Er hatte die norwegische Zeitung Aftenposten auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil sie Anfang 2011 zwei Depeschen der US-Botschaft in Berlin an das US Außenministerium veröffentlicht hatte, in denen über ein Treffen mit US-Diplomaten berichtet wurde. Die Informationen bezog die Zeitung aus US-Depeschen, die der ehemalige US-Soldat Bradley Manning und Wikileaks zugänglich gemacht hatten.”

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-urteil-15-u-53-13-aftenposten-wikileaks-us-depeschen

Alle fünf handschriftlichen Versionen der Gettysburg Address online

Bei Google

http://googleblog.blogspot.de/2013/11/see-all-five-copies-of-lincolns.html

Extreme Fans der US-Serie “Homeland” wie ich werden sich erinnern, dass Gettysburg eine besondere Rolle in der Serie spielte. In 1/11 “The Vest”nimmt Brody seine Familie nach Gettysburg mit, bevor er sich den Sprengstoffgürtel anpassen lässt. “A Gettysburg Address” ist der Titel der Episode 2/6.

Ärgernis: Googles Versteckspiel mit der erweiterten Suche

http://log.netbib.de/archives/2013/11/21/google-books-und-die-mediengeschichte

In dem Beitrag wird empfohlen, ein Lesezeichen der erweiterten Buchsuche abzuspeichern:

http://books.google.com/advanced_book_search

(Die erweiterte Buchsuche ist nicht von der Trefferliste mit dem zahnrad aus erreichbar, sondern nur in einer individuellen Buchansicht!)

Die Anleitung

http://scholar.google.com/intl/de/scholar/refinesearch.html

verlinkt auf die Hauptseite, ohne zu sagen, wie man zur erweiterten Scholar-Suche kommt!

Der Hinweis, dass die US-Fassung durch die Möglichkeit der Subject-Suche besser sei, nützt mir aber nichts, da irgendeine Einstellung bei mir verhindert, dass ich etwas anderes als die deutsche erweiterte Buchsuche zu Gesicht bekomme. Ebenso ist das neue Feature der “Library” in Google Scholar für Deutsche nicht nachvollziehbar, da noch nicht implementiert:

http://www.scinoptica.com/pages/topics/google-scholar-startet-google-library.php

Von Usability wirklich weit entfernt ist das Versteckspiel, das von Google mit der jeweiligen erweiterten Suche betrieben wird. Wenn es mit dem Zahnrad rechts ein universelles Einstellungs-Symbol gibt, sollte die erweiterte Suche dort jeweils zu finden sein.

Google Websuche:

https://www.google.de/advanced_search

Von einer Trefferliste im Menü des Zahnrads erreichbar.

Ärgerlich: Zeitraum festlegen geht nur in den Suchoptionen.

Google Bildersuche:

https://www.google.de/advanced_image_search

Von einer Trefferliste im Menü des Zahnrads erreichbar.

Google Buchsuche siehe oben!

Google Scholar

http://scholar.google.com

Kleines Dreieck am Ende des Eingabefelds!

Zum Thema siehe auch:

https://www.google.de/search?num=100&q=erweiterte+suche+site%3Agoogle.com

Baden-Württemberg plant Open-Access-Mandat für Hochschulwissenschaftler

Rainer Kuhlen macht heute (!) in INETBIB auf eine Bestimmung im geplanten baden-württembergischen 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz aufmerksam und wundert sich, dass vorher in INETBIB dazu Stellung genommen hat. Ich muss gestehen, mir ist das völlig neu, obwohl ich in der Regel mich gut informiert dünke, was Entwicklungen im Bereich Open Access angeht.

http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/hochschulrechtsaenderungsgesetz/schwerpunkte-drittes-hochschulrechtsaenderungsgesetz

“Die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung sollten möglichst frei zugänglich sein. Das Gesetz nimmt deshalb den Open Access-Gedanken in der Form auf, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verpflichtet werden, sich das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um Publikationen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften handelt, die im Rahmen der Dienstaufgaben gewonnen worden sind. Ferner können sie durch Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werden, die Zweitveröffentlichung in hochschuleigene Repositorien (Plattformen) einzustellen.”

Das greift zu kurz. Übrigens gilt der § 28 Abs. 3, anders als die zitierte Zusammenfassung suggeriert, für das gesamte wissenschaftliche Personal der Hochschule. Die Vorschrift benachteiligt die Geisteswissenschaften, indem die so wichtigen Beiträge in Sammelbänden von der Verpflichtung ausgenommen werden.

Zur Überschätzung der Wissenschaftsfreiheit durch Steinhauer siehe
http://archiv.twoday.net/stories/8401787

Update:
https://www.change.org/petitions/theresia-bauer-landesministerin-f%C3%BCr-wissenschaft-forschung-und-kunst-in-baden-w%C3%BCrttemberg-halten-sie-am-plan-der-open-access-f%C3%B6rderung-im-neuen-landeshochschulgesetz-fest-2#

http://archiv.twoday.net/stories/629754898

Fall Gurlitt: Gesetz zur Raubkunst-Rückgabe muss her

http://www.fr-online.de/raubkunst/kunstfund-bei-cornelius-gurlitt-gesetz-zur-raubkunst-rueckgabe-muss-her,25064474,25095642.html

Fordert Christian Bommarius. “Soll in Deutschland weiterhin gelten, dass die NS-Verbrechen zwar nicht verjähren, aber die Kinder und Enkel die Beute behalten dürfen? Nach dem Fall Gurlitt muss das endlich verhindert werden.”

Sie Staatsanwaltschaft will 310 Werke an Gurlitt zurückgeben. Ich halte das für übereilt. Wie kann man ohne gründliche Provenienzklärung sicher sein, dass das keine Raubkunst ist?

http://www.welt.de/kultur/article122104384/Gurlitt-soll-310-Werke-zurueckbekommen.html

“Der Jüdische Weltkongress macht im Fall des Münchner Kunstschatzes Druck auf die Bundesregierung. Deutschland gehe auf der Suche nach möglicher NS-Raubkunst zu langsam vor, kritisierte Präsident Lauder. ”

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/fall-gurlitt-juedischer-weltkongress-kritisiert-umgang-mit-beutekunst-a-934705.html

Verleger-Hardliner im Börsenverein fordern Rücktritt Ulmers, der für eine Öffnung in Sachen Open Access plädiert hatte

“Ein schwerer Konflikt überschattet die Diskussion zu Open Access im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, fordert eine Neupositionierung des Börsenvereins in Sachen Open Access ( http://www.boersenblatt.net/648647 ) und hat dazu ein Positionspapier (“Meinung”) verfasst ( http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Meinung_Open%20Access_2013_11_19.pdf ). Der Hamburger Verleger Manfred Meiner weist dieses Papier entschieden zurück und fordert den Rücktritt Ulmers als Vorsitzender des Verleger-Ausschusses ( http://www.boersenblatt.net/650206 ). H. Riethmüller, der Vorsteher des Börsenvereins, bestätigt diese Einschätzung. “Auch ich bin von dieser Presseerklärung überrascht worden, von der ich nichts gewusst habe. Sie wurde vom VA ohne Rücksprache mit mir oder anderen Vorstandsmitgliedern veröffentlicht.” Meldet Horst Hilger in INETBIB.

"Haben Archive eigentlich derartig andere Rahmenbedingungen als Bibliotheken, Museen oder andere Kultureinrichtungen, dass sie sich solchermaßen zurückhaltend im Bereich der sozialen Medien zeigen müssen?"

Fragt Bastian Gillner in einem Beitrag über Twitter:

http://archive20.hypotheses.org/993

Stephan von der Schulenburg gab Nazi-Beutekunst in seiner Adelsbibliothek an Russland zurück

http://www.dw.de/es-ist-unrechtm%C3%A4%C3%9Fig-erworbenes-kulturgut/a-17239211?maca=de-rss-de-all-1119-rdf

In der Schlossbibliothek Pawlowsk beschlagnahmte 1941 “das Sonderkommando unter SS-Obersturmbannführer Künsberg 12.000 Bände, darunter eine Gesamtausgabe des deutschen Dichters und Dramatikers Lessing und Briefwechsel der französischen Königin Marie Antoinette. Diese und andere Werke kamen in den Besitz der Familie von der Schulenburg. Stephan Graf von der Schulenburg gab jetzt 125 Bücher an das Schlossmuseum Pawlowsk zurück.”


Palast-Foto Alex Florstein http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Delpher: Volltextsuche für niederländische Digitalisate

Die KB Den Haag und andere niederländische Bibliotheken haben Delpher ins Netz gestellt, mit dem digitalisierte Bücher, Zeitschriften und Zeitungen durchsucht werden können.

http://www.delpher.nl

Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10097-kb-en-ubs-lanceren-online-dienst-delpher.html

Google Books ist einer der größten Fortschritte in der Mediengeschichte der Menschheit

Google Books (über 20 Mio. Bände) ist meine primäre Forschungsbibliothek. Nichts hat in den letzten Jahren die Geisteswissenschaften in heuristischer Hinsicht so beflügelt wie dieses Projekt einer kommerziellen US-Firma, die von vielen hierzulande vor allem als schlimme Datenkrake geschmäht wird. Wie ich aus eigener Lehrerfahrung weiß, ist zu vielen Studierenden das Recherchepotential von Google Books überhaupt nicht klar.

Dafür, dass es andererseits auch sehr viel an Google Books zu kritisieren gibt, davon legen viele der gut 1000 Beiträge zu Google Books in diesem Blog Zeugnis ab:

?s=google+books

Der Streit ist mit der Entscheidung eines New Yorker Bezirksrichters, die Klage des US-Autorenverbands (Autorengilde) abzuweisen, weil Google sich auf den Fair Use des US-Copyrights berufen kann, nicht zuende.

http://archiv.twoday.net/stories/565868465

Aber ich begrüße diese Entscheidung sehr, die auf einer Linie mit der (ebenfalls noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung von 2012 in Sachen HathiTrust liegt. Auch dort wurde HathiTrust fair use bescheinigt.

http://archiv.twoday.net/stories/158962910

Die übliche dümmliche Kritik vom Börsenverein und vom Deutschen Kulturrat an der jetzigen Entscheidung pro Google:

http://www.urheberrecht.org/news/5079

Völlig unbefriedigend ist die kurze Besprechung des Urteils durch einen deutschen Juristen, da jegliche Kontextualisierung fehlt:

http://www.telemedicus.info/article/2677-New-Yorker-Bezirksgericht-Google-Books-und-fair-use-im-Detail.html

[Ich bin nach wie vor auf dem Spamfilter von Telemedicus, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6304266 Also konnte ich da nicht auf diesen Beitrag hinweisen]

Ältere Zusammenfassung dort:
http://www.telemedicus.info/article/2438-Google-Books-Eine-Zusammenfassung.html

Wir haben hier intensiver als wohl jedes andere deutschsprachige Blog zur Causa fundiert und mit weiterführenden Links berichtet, auch wenn nicht unterschlagen sei, dass der Jurist Pauser in Österreich ebenfalls immer wieder den Sachstand gut dokumentiert hat.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=54

Nachdrücklich aufmerksam machen möchte ich auf die in

http://archiv.twoday.net/stories/5715357

gegebenen Zitate aus dem Artikel von Sabine Hüttner in WRP 2009, die ebenfalls den immensen gesellschaftlichen Nutzen der Google Buchsuche unterstrich.

Erinnert sei auch an den Vorwurf der Doppelmoral, den Paul Katzenberger in GRUR Int 2010 gegen die Bundesregierung erhoben hat.

http://archiv.twoday.net/stories/6429023

Einige Meldungen zu früheren Verfahrensständen:

Außergerichtliche Einigung mit den US-Verlegern (nur die Autorengilde führte das streitige Verfahren fort) 2012

http://archiv.twoday.net/stories/156272245

Einigung mit französischen Verlegern 2012
http://archiv.twoday.net/stories/97057611

Mein Kommentar zum Settlement-Text von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5284996

Siehe auch
?s=settlement+google (an die 100 Treffer)

Die wichtigsten neuen Projekte (Europeana, DPLA), die es ohne Google Books so sicher nicht gegeben hätte, setzen auf Metadaten, nicht auf Volltexte. Von den großen Volltextsuchen wie HathiTrust kann hinsichtlich der Such-Effizienz keine Google das Wasser reichen.

Beuys und das Urheberrecht

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/26-05-2013-bgh-i-zr-28-12.html

Eigentlich erfasst der dort angegebene amtliche Leitsatz nicht den Kern der Entscheidung. Er ist aus meiner Sicht unfähig formuliert.

Der Rechtsstreit veranschaulicht schön die fehlende Dokumentation früher Happening-Kunst.

“Gegenstand der Fotoserie ist eine künstlerische Aktion, die Joseph Beuys (assistiert von seinem damaligen Schüler Norbert Tadeusz) am 11. Dezember 1964 im Landesstudio Düsseldorf des Zweiten Deutschen Fernsehens veranstaltet hatte. Parallel dazu hatten zwei weitere Künstler – Bazon Brock und Wolf Vostell – jeweils eine Aktion durchgeführt. Die 20 bis 30 Minuten dauernden Aktionen wurden gefilmt und unmittelbar in der Fernsehreihe „Drehscheibe“ gesendet; Filmaufzeichnungen gibt es nicht.”

Mit anderen Worten: Die ZDF-“Archivare” haben Bedeutung und Reichweite der Sendung “Drehscheibe” verkannt, als sie sich entschieden, keinen Mitschnitt der Kunst-Aktion zu archivieren.

“Der Schutz von zu den Bühnenwerken zählenden choreographischen und pantomimischen Werke hängt allerdings nach früherem Recht (§ 1 Abs. 2 LUG) – anders als nach geltendem Recht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UrhG) – auch von einer formellen Voraussetzung ab: Solche Werke sind nur dann – und zwar wie Schriftwerke – urheberrechtlich geschützt, wenn der Bühnenvorgang schriftlich oder auf andere Weise festgelegt ist (vgl. Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, 2. Aufl. 1928, § 1 LUG Rn. 2).” Es konnte nicht geklärt werden, ob es eine solche Festlegung gab.

Zudem “fehlt eine tragfähige Grundlage für die Prüfung, welchen Gesamteindruck die Beuys-Aktion aufgrund der ihre schöpferische Eigentümlichkeit bestimmenden Einzelmerkmale vermittelt. Es kann daher bereits nicht festgestellt werden, ob der Gesamteindruck der Fotoserie mit dem Gesamteindruck der Beuys-Aktion übereinstimmt und es sich bei der Fotoserie daher um eine Vervielfältigung der Beuys-Aktion handelt. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Fotoserie so wesentliche Veränderungen aufweist, dass sie nicht als reine Vervielfältigung, sondern als Bearbeitung oder andere Umgestaltung der Beuys-Aktion anzusehen ist.”

Zum Vergleich der Fotoserie mit der Aktion stand nur die Beschreibung der Aktion durch einen Kunsthistoriker zur Verfügung. Das genügte nicht, um einen Vergleich der Gesamteindrücke durchzuführen. Da die Klägerin die Beweislast trug, war die Klage abzuweisen. Die Fotoserie durfte ausgestellt werden.

Schmalenstroer hat vor, Archivalia zu diskriminieren

http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/9-neue-blogs-in-planet-history-aufgenommen

“Damit sind momentan insgesamt 158 deutschsprachige Geschichtsblogs in Planet History integriert – ich bin immer noch überrascht, dass es so viele sind. Für die Zukunft ist übrigens ein “Archivalia-Filter” geplant. KG, das VÖBBlog und einige anderegehören zu den extremen Vielschreibern und das führt dazu, dass Blogs mit weniger Beiträgen etwas in den Hintergrund geraten. Ich muss nur noch schauen, wie sich ein “Alle außer den Vielschreibern”-Button technisch umsetzen lässt.”

Ich halte dieses Vorgehen für abwegig. Schon PlanetClio hatte Archivalia ausgeblendet:

http://planet-clio.org

Als Betreiber von Archivalia habe ich nicht das geringste Verständnis dafür, dass ein Blog, das sich um häufige aktuelle Informationen bemüht und überwiegend Informationen postet, die man in den sonstigen Blogs der Geschichtsblogosphäre NICHt findet, auf diese Weise quasi bestraft wird. Es geht doch um das Informationspotential und nicht um die Provenienz der Nachrichten. Wer mit einigen Posts pro Tag schon überfordert ist. sollte lernen, wie er besser filtert.

Launch of the Open Access Button

http://creativecommons.org/weblog/entry/40666

The Open Access Button “is a browser bookmark tool that allows users to report when they hit paywalled access to academic articles and discover open access versions of that research. The button was created by university students David Carroll and Joseph McArthur, and announced at the Berlin 11 Student and Early Stage Researcher Satellite Conference.”

https://www.openaccessbutton.org

Update:
http://infobib.de/blog/2013/11/19/start-des-open-access-button