"Das Petitionsrecht bezeichnet das Recht, eine Eingabe an staatliche Verwaltungsstellen oder Parlamente zu senden, ohne Nachteile befürchten zu müssen" – aber nicht in Bayern!
Gilt aber nicht in Bayern: http://strate.net/de/dokumentation/Muehlhoelzl-Erklaerung-2013-07-27.pdf Via http://www.strafakte.de/2013/07/in-den-faengen-der-bayrischen-justiz.html Definition im Betreff nach: http://books.google.de/books?id=5mgZlvbMzncC&pg=PA210 Siehe auch ?s=petitionsr