Unfähige alte Männer des BGH verteidigen ihre unsägliche Rechtsprechung zum Quasi-Recht an der eigenen Sache des Grundstückeigentümers
“Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 – V ZR 45/10, NJW 2011, 749).” http://openjur.de/u/622108.html Siehe auch ?s=sanssouci+bgh http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/12/17/schwarzer-freitag-fuer-die-panoramafreiheit-bundesgerichtshof-begrenzt-freie-fotografie-in-gaerten-und-parkanlagen (2010) ?s=panoramafreiheit Update: Die sehr alte … „Unfähige alte Männer des BGH verteidigen ihre unsägliche Rechtsprechung zum Quasi-Recht an der eigenen Sache des Grundstückeigentümers“ weiterlesen